Besucherparkplatz an der Arbeit (Nanny)

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  • Hallo.


    Meine Freundin arbeitet seit ca 6 Monaten als Nanny bei einer 5-köpfigen Familie, 5 Tage die Woche und muss auf einem Besucherparkplatz Parken.


    Die Parkmöglichkeiten sind bis auf diese Parkplätze beschränkt.


    Als sie Heute Feierabend machen wollte wurde sie mit einem Nachbarn der dort wohnt konfrontiert. Dieser blockierte mit seinem Wagen die Ausfahrt für meine Freundin und schrie sie an, weil sie seit mehreren Monaten die Besucherparkplätze benütze und er sich das nicht länger mit ansehen möchte. Er habe bereits den Abschleppdienst gerufen. Er habe auch mehrfach ihr Fahrzeug dokumentiert (Fotos gemacht)


    Hat meine Freundin irgend etwas falsch gemacht? Wie ist die Regelung in so einem Fall?

  • Die Nutzung von Besucherparkplätzen ist ein Dauerthema, und die Toleranzgrenze ist häufig recht tief. Das Auto der Spitex ist sicher noch kein Problem. Personen, die beim Partner übernachten, Bekannte für mehrere Tage besuchen oder wie hier regelmässig einer Arbeit nachgehen gelten hingegen nicht als Besucher in diesem Sinn. Ihre Freundin bekäme daher im Streitfall höchstwahrscheinlich unrecht. Für sie stellt sich jetzt natürlich die Frage, welche andere Lösung sie denn wählen kann, worauf der andere vermutlich entgegnen wird, das sei nicht sein Problem. Unbill des Alltags, leider...

  • Der Nachbar hat sich strafbar gemacht, wenn er wissentlich und willentlich mit seinem Wagen die Wegfahrt des Autos der Nanny unmöglich gemacht hat.


    Die Nanny kann durchlesen, ob es für das Haus eine Hausordnung bzw. ein Reglement gibt und was dort über die Besucherparkplätze steht. Wenn darin nichts über die Besucherparkplätze steht und auf den Besucherparkplätzen nur "Besucherparkplatz" oder "nur für Besucher" steht, ist die Nanny meiner Ansicht nach eine Besucherin und darf dort parken, wenn sie dort nicht übernachtet.



    Art. 181 Nötigung


    Nötigung


    Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


    Strafgesetzbuch (StGB):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19370083/index.html

  • Hallo zusammen. Ja, deine Freundin macht etwas falsch. Und "Sirio" hat dies gerade ziemlich auf den Punkt gebracht. Persönlich habe ich aber etwas mehr Verständnis für das Anliegen deiner Freundin, als für den wütigen Nachbar. Dieser hat mit seinem Anliegen keinesfalls Unrecht, aber die Art und Weise, wie er sich Recht verschaffen will, ist schon etwas bedenklich. Hier hat aber "Sozialversicherungsberater" gerade aufgezeigt, welche Grenzen hier gelten. Das Verhalten dieses Nachbars ist klar eine Nötigung. Persönlich neige ich auch zur Ansicht von "Sozialversicherungsberater". Wenn in der Hausordnung/Mietvertrag nicht genauer spezifiert wird, was als Besucher gilt, dann haben Fahrzeuge von Spitex oder Betreuungspersonen (Nanny) das Recht dort zu parken. Hier gibt es aber einen gewissen Ermessenspielraum. Wenn jetzt die Nanny regelmässig dort für etliche Stunden täglich parkiert, kann dies als ein "dauerparken" gesehen werden. Dafür ist ist der Besucherparkplatz nicht gedacht. Dieser soll kurzfristigen Besuchern zur Verfügung stehen und nicht Dauerparkierern. Das wäre dann einen Zweckentfremdung. Es gibt hier also nicht so ganz klar, die eine oder andere Meinung, welche richtig ist. Und deshalb möchte ich hier auch davon abraten, gleich den Rechtsweg zu beschreiten. Ausser bei Drohungen und Nötigungen. Da hört es dann schon mal auf. Ich halte es für sinnvoller, wenn die Arbeitgeber deiner Freundin, sich darum bemühen würden, einen Parkplatz für ihre Nanny zu mieten. Das wäre wohl eher im gegenseitigen Interesse aller Beteiligten. Die andere Frage ist noch, ob es denn für die Nanny nicht auch möglich wäre, den Arbeitsweg per ÖV zu machen. Oder mit Velo?