Umzug zu Partner in Eigentumswohnung

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  • Guten Tag


    Ich habe vor zu meinem Partner (nicht verheiratet) in eine Eigentumswohnung einzuziehen. Ich werde mich an den Kosten beteiligen und wir werden zusammen wohnen. Auf eumzug.swiss wird beim Umzug ein Mietvertrag verlangt.


    Frage 1: Muss ich für die oben geschilderte Situation einen schriftlichen Mietvertrag erstellen?


    Frage 2: Wie sieht das ganze Steuertechnisch für mich und meinen Partner aus?


    Gruss

    1. Die Gemeinden verlangen bei der Anmeldung zum Teil einen Mietvertrag, damit sie die effektive Wohnsitznahme überprüfen können; siehe diesen Artikel. In Ihrer speziellen Situation würde ich vorweg mit der Gemeinde telefonisch kontakt aufnehmen und das Vorgehen klären. Die Erstellung eines fiktiven Mietvertrages allein wegen der Anmeldung ist aus meiner Sicht sinnlos.
    2. Solange Sie nicht verheiratet sind, ändert sich steuertechnisch grundsätzlich nichts (weiterhin zwei gesonderte Steuersubjekte), ausser natürlich dass Sie dann in der neuen Wohnsitzgemeinde bzw. allenfalls im neuen Wohnsitzkanton steuerpflichtig sind.
  • Vielen Dank für die rasche Antwort, Sirio. Ich sehe das auch so (werde mich bei der Gemeinde erkundigen). Mit der Steuer Frage wollte ich die Thematik Eigenmietwert / Mieteinkommen diskutieren.


    Einem Eigentümer, welcher in seiner eigenen Liegenschaft wohnt, wird ja der Eigenmietwert zum steuerbaren Einkommen dazugerechnet. Wenn ich mich jetzt an den Kosten, welche mein Partner für die Wohnung aufbringen muss beteilige, muss dies ja auch als Einkommen versteuert werden (richtig?). Wird dann der Eigenmietwert gesenkt? Oder ist das egal, da wir unseren Haushalt teilen und ich ja sozusagen keine Miete zahle sondern mich an den Amortisations-/Nebenkösten beteilige?


    Zudem habe ich gelesen, dass ggf. (wenn die Miete die ich bezahle weniger als 50% des Eigenmietwertes entspricht) eine Schenkungssteuer anfallen könnte.


    Kann da jemand helfen oder muss ich dazu mit dem Steueramt sprechen? :)


    Danke!

  • @ Sirio


    Was meinen sie mit "fiktivem" Mietvertrag?


    Grundsätzlich gehe ich mit ihnen einig, was sie gesagt haben. Nur das mit dem "Fiktiv" verstehe ich gerade nicht. Sie sagen richtigerweise, dass gewisse Gemeinden eben einen Mietvertrag sehen wollen, damit sie überprüfen können.... etc. Es geht hier darum, ob tatsächlich ein "Domizil" vorhanden ist. In diesem Fall sollte es eigentlich genügen, wenn der Partner schriftlich bestätigt, dass die Partnerin bei ihm wohnt. Ein Mietvertrag ist hier eigentlich gar nicht nötig. Nur die Bestätigung. Ausserdem kann ein Mietvertrag ja wohl noch mündlich geschlossen werden. Vielleicht irre ich mich hier, weil das Gesetz bei gewissen Geschäften zwingend die schriftliche Form vorschreibt.


    Falls das jetzt so ist, dann können Partner und Partnerin ja einen solchen Vertrag aufsetzen. Daran ist doch gar nichts fiktiv. Selbst wenn ich jetzt als Partner meine Partnerin kostenlos bei mir wohnen lasse und deshalb ihre Mietkosten mit null im Vertrag stehen... es ist ein Mietvertrag.


    Und gerade auch ein solcher Vertrag dient letztlich dazu, noch die Steuerfragen zu klären.


    Hier hat Sirio allerdings ganz richtig gesagt, dass ein "Zusammenziehen" von Partner/Partnerin nichts am steuerrechtlichen Status ändert. Sie sind zwei verschiedene Steuersubjekte, solange sie nicht verheiratet sind.


    Anders könnte es sein, wenn ein oder beide Partner noch selbständig Erwerbende sind. Dann könnte ein entsprechender Mietvertrag steuerlich relevant werden.

  • Wenn der Wohnungseigentümer den Betrag, den Sie als Miete bezahlen (auch wenn Sie das ohne Mietvertrag als Beitrag an die Amortisations-/Nebenkosten bezeichnen) als Einkommen versteuert kann er den Eigenmietwert um diesen Betrag senken. Es ist möglich, dass eine unter einer ortsüblichen Miete oder unter der Hälfte des Eigenmietwerts liegende Miete als Schenkung angesehen wird. Ich empfehle Ihnen dem Steueramt diese Fragen zu stellen.