Vermögensverzehr bei Ergänzungsleistungsbezügern erhöhen?

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  • Das dürfte die Kinder von Eigenheimbesitzern freuen, wenn ihnen dank des Vermögensverzehrs ihrer Eltern im Pflegeheim das Erbe des Elternhauses durch die Lappen geht. Eine bessere Massnahme wäre eine Einschränkung des Kapitalbezugs aus der Pensionskasse, um Leute davor zu bewahren, ihren Kapitalbezug zu verprassen und damit vorzeitig zu EL-Bezügern zu werden. Alex Schneider, Küttigen

  • Ich halte eine Einschränkung des Kapitalsbezugs aus der Pensionskasse ebenfalls für die bessere Massnahme. Aber SVP/FDP/CVP/BDP/GLP fanden, dass wäre nicht liberal und wollten stattdessen undifferenziert Menschen welche egal aus welchen Gründen egal wie viel Kapital aus der Pensionskasse bezogen haben oder gar gezwungen waren dies zu beziehen mit einer zehn prozentigen Kürzung der EL bestrafen. Diese Kürzung der EL ist nun vom Tisch.


    Ich sehe nicht ein Liegenschaftseigentümern im Vergleich zu Mietern mit gespartem Vermögen privilegiert werden sollen und mit Steuergeldern über die EL die Vererbung von Liegenschaften finanziert werden soll.


    Ich halte die Vermögensschwelle, aber kein Anspruch auf EL bestehen soll für Symbolpolitik, welche abzulehnen ist. Die Vermögensschwelle spart in vielen Fällen keine Kosten für EL, sondern verschiebt diese einfach in die Zukunft. Bereits im bestehenden System wird jährlich ein Fünfzehntel bis ein Fünftel jenes Teils des jeweils am Jahresanfang vorhandenen Vermögens, der einen Vermögensfreibetrag übersteigt, als Einnahme angerechnet, welche die Höhe der EL vermindert oder dazu führt, dass überhaupt kein Anspruch auf EL mehr besteht, da die Höhe der EL dem Überschuss der anerkannten Ausgaben über die anrechenbaren Einnahmen entspricht. Wenn nun bei Überschreiten einer Vermögensschwelle kein Anspruch auf EL besteht wird das Vermögen viel schneller vermindert bevor ein Anspruch auf EL entsteht, dafür ist der Anspruch auf EL später um so höher. Die neue Vermögensschwelle führt nur dann zu einer Ersparnis, wenn die betroffenen Rentner vorher sterben bevor ihr Vermögen die neue Vermögensschwelle unterschreitet oder danach nur kurz leben und so nicht mehr lange EL beziehen können. Das dürfte nur bei wenigen stark pflegebedürftigen Rentnern mit einem höheren Vermögen der Fall sein.

  • Wenn Erben den "verzehr des Eigenheims" verhindern wollen ist ihnen zuzumuten für ihre Eltern so zu sorgen, dass das Erbe erhalten bleibt. Die Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen kann ja nicht die Lösung sein wird aber immer salonfähiger. Viele Junge haben sich daran gewöhnt immer zu bekommen ohne etwas geben zu müssen.

  • @selbständiger


    Ich möchte zu ihrer Aussage noch ein Beispiel anführen. Dies hat sich in meiner erweiterten Verwandschaft so zugetragen. Und hat bei mir offene Fragen hinterlassen.


    Ein Handwerker-Ehepaar hatte als selbständig Erwerbende in die AHV einbezahlt. BVG nie. Anstelle dessen hatten sie ihr Eigenheim als "Pensionskasse" gebaut. Mit viel Eigen-leistungen. Sie zogen zwei Kinder gross. Die Frau verstarb vor Erreichen des Pensionsalters. Der Vater verblieb vorerst im Eigenheim. Der Enkel übernahm seine Firma und bezahlte die Miete für das Werkstattgebäude. Tochter und Sohn hatten sich darauf geeinigt, dass die Tochter das Gebäude nicht übernehmen will. Also allenfalls der Sohn. was dann auch geschah. Das Gebüde wurde also nicht auf dem Markt zum Verkauf ausgeschrieben, sondern wechselte die Hand zum Mindestwert, ohne dass hier eine versteckte Schenkung enthalten gewesen wäre. In diesem Sinne also völlig legal. Der Vater wohnte von nun also als Mieter noch in der Liegenschaft und wurde Demenzkrank. Von der AHV alleine, konnte er die nötigen Betreuungs/Pflegekosten nicht mehr bezahlen. Also wurde Ergänzungsleistung beantragt. Und bewilligt. Etc.


    Was mich an der ganzen Geschichte stört, ist die Tatsache, dass die erwerbsätige und alleinstehende Tochter, sich unentgeltlich, solange es ihr möglich war, um ihren Vater kümmerte. Während der Sohn und die Schwiegertochter hier gar nichts taten. Irgendwann wurde der Pflegeaufwand für die Tochter zu hoch. Und es musste anderes "Personal" beschäftigt werden. Dann auch durch EL bezahlt. Weil der Vater musste dann ins Pflegeheim. Selbstverständlich war dem Vater aus dem Verkauf des Hauses noch ein gewisses Kapital verblieben. Hier wurde bei der EL natürlich Vermögensverzehr angerechnet. Der Vater verstarb etwa ein Jahr nach dem Einzug ins Pflegeheim. Damit war die öffentliche Hand entlastet. Es verblieb aber auch noch etwas Vermögen, welches unter den Erben fifty fifty aufgeteilt wurde. Pflichtanteil etc. Legal alles richtig gelaufen. Doch was ist die Moral der Geschichte? Der untätige Sohn war hier der ganz grosse Gewinner. Die Tochter hat für ihre Tätigkeit keinen Cent erhalten. Der Sohn holte sich über das Erbe einen nicht unwesentlichen Anteil des Kaufpreises, welcher er für die Liegenschaft bezahlte, wieder zurück. Die Differenz bezahlte ... die "Soziale Gemeinschaft".


    Ich empfinde das als stossend.


    LG

  • @marikowari


    Im von Ihnen geschilderten Fall hätte der Vater mit der Tochter vertraglich vereinbaren können, wie viel diese für die Pflege- und Betreuungsleistungen erhält und diese dafür bezahlen können. Die Durchführungsstelle hätte dies, wenn es mit einem schriftlichen Vertrag und monatlichen Überweisungen auf Bankauszügen belegt ist, wahrscheinlich anerkannt und diese Zahlungen an die Tochter nicht als Verzicht auf Vermögen betrachtet. Da nach diesen Zahlungen an die Tochter weniger Vermögen als Erbe übrig geblieben wäre, hätte der Sohn auch weniger geerbt.


    Abgesehen von der nicht vom Einkommen und Vermögen, sondern vom Pflegebedarf abhängigen Hilfslosenentschädigung der AHV, kann über die Ergänzungsleistungen als Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten auch Pflege und Betreuung zu Hause finanziert werden, wobei die Kantone die Details im kantonalen Recht regeln können. Manche Kantone bezahlen auch den Erwerbsausfall, den die pflegende Person erleidet, weil sie einen Angehörigen pflegt. Man muss sich eben rechtzeitig beraten lassen und die Dinge rechtzeitig so regeln, dass man sie hinterher beweisen kann.

  • @ Sozialversicherungsberater. Danke für ihren Beitrag.


    Ich bin hier grundsätzlich genau der gleichen Meinung. Die Tochter hat hier, in diesem Fallbeispiel, einen Fehler/ Unterlassung gemacht. Zu ihrem Schaden.


    Doch eigentlich ging es ja noch um eine andere Frage. Nämlich ob der Vermögensverzehr erhöht werden sollte. Das von mir geschilderte Beispiel, sollte hier noch aufzeigen, dass es gegenwärtig eben durchaus möglich ist, dass Erben die Möglichkeit dazu haben, dass Erbe zumindest teilweise zu erhalten, während die öffentliche Hand Pflegekosten übernehmen muss. Und hier habe ich auch noch eine Rückfrage an alescha01


    Ich weiss nicht wozu Andere sparen. Vielleicht dafür, dass sich die Erben freuen können?


    Ich selbst spare dafür, dass ich mir selbst später etwas leisten kann, was ich mir jetzt nicht leisten muss. Und damit meine ich konkret, dass ich auch für die Zeit spare, wo mein Einkommen Alters-oder Gesundheitsbedingt kleiner wird, respektive nicht mehr ausreicht, um den täglichen Bedarf zu decken. Ich finde es aber moralisch nicht richtig, wenn zuerst die öffentliche Hand für meinen Lebensbedarf bezahlen muss, wenn gleichzeitig möglich ist, dass die Erben, zumindest teilweise die (noch) vorhanden Ersparnisse einfach so, auf ihr Konto schaufeln können. Das ist stossend.


    Ebenso ist es moralisch richtig, wenn, wie im erwähnten Beispiel, die Tochter welche tatsächlich eine Pflegeleistung erbringt, diese dann auch entsprechend entlöhnt wird. Aber zuerst einmal aus dem Vermögensverzehr.


    Es ist aber auch noch eine Tatsache, dass in vielen Fällen, Familienangehörige nicht, oder nicht richtig entlöhnt werden. In vielen Fällen werden Angehörige nicht zu vergleichbaren Löhnen / Kosten, wie Drittpersonal, in die Pflicht genommen. Das ist auch stossend.


    Ich persönlich habe etwas den Eindruck, dass die politischen Parteien, recht oft an der Oberfläche kratzen, aber auf die grundlegenden Probleme, oft nicht genug tief eingehen. Diesen Eindruck habe ich speziell, beim Thema Sozialpolitik. Persönlich bin ich der Meinung, dass der gegenwärtige "Sozialstaat" Schweiz ein Auslaufmodell ist. Für die Zukunft brauchen wir andere Lösungen.


    Bin aber keineswegs der Meinung, dass dann die Schweiz zum "Asozialstaat" werden soll. Smile.


    Diese Diskussion zum künftigen "Sozialstaat Schweiz" wäre jetzt aber zu lange für diesen Beitrag.