Sozialamt bezahlt Nebenkosten nicht wenn Pauschal?

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  • Guten Morgen an alle


    Weil ich zum Teil Sozialhilfe bekomme, muss ich die Mietzinsrichtlinie bei Wohnungssuche folgen, ganz klar.


    Wegen die Nebenkosten ist mir es nicht ganz klar...in meine MietVertrag steht die Mietzins beim "Mietzins und Nebenkosten" - also Pauschal. Dass heisst dass ich selber einige Hundert Franken zahle. Ist dieses richtig? Wie wäre es wenn es separate Nebenkosten auf meine Vertrag stehen würde?


    Ich frage hier weil ist schwierig an die Gemeinde, Informationen zu bekommen...


    Vielen Dank


    PachaM

  • Hallo


    Ich bin hier kein Spezialist.


    Soviel ich weiss, muss das Sozialamt grundsätzlich alle Mietkosten tragen. Also auch sämtliche Nebenkosten. Das wäre hier die Grundvoraussetzung.


    Wenn sie nur teilweise von der Sozialhilfe abhängig sind, dann bedeutet dies, dass sie gewisse Kosten selber tragen können und müssen.


    Wie hier das Sozialamt in der Abrechnung genau vorgeht, weiss ich nicht.


    Grundsätzlich ist es so, dass das Sozialamt letztlich den minimalen Existenzbedarf sicher stellen muss. Also die Differenz zwischen ihrer Leistungsfähigkeit und dem minimalen Existenzbedarf decken muss.


    Was hier wie verrechnet wird... weiss ich nicht. Dazu fehlen auch noch weitere Angaben ihrerseits.

  • @marikowari


    Hallo


    Danke für Antworten.


    Ja zum Teil Sozialhilfe, weil Kinder Unterhalt noch da ist, und ich bin nicht Berufstätig. So weil habe ich es verstanden, dass wenn Nebenkosten in Vertrag sind, wird es vom Sozialamt übergenommen. Aber in mein Fall, habe ich eine Mietzins mit NK auf SSSS,- Fr..deshalb frage ich mich wieso ich diese Nebenkosten selber bezahlen muss.


    Gut ich werde nächste Woche Sozialhilfe Rechtsdienst telefonieren.


    MfG


    PachaM

  • Ja bitte wenden sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle für Sozialhilfe. Zum Beispiel: https://www.sozialhilfeberatung.ch/


    Meiner Ansicht nach, können die Nebenkosten nicht vom Mietzins ausgeklammert, und in diesem Sinne ihnen direkt überbunden werden. Das ist meiner Ansicht nach ein falscher Ansatz bei der Berechnung. Die Unterhaltszahlungen der Kinder, oder Ihre eigenen, müssen aber als Einkommen eingerechnet werden.


    Von was ihr "Einkommen" nun abgezogen werden darf, weiss ich eben nicht im Detail. Meiner Ansicht nach, müssten sämtliche, gemäss Sozialversicherungsrecht gerechtfertigten Ansprüche Dritter (Miete inkl. Nebenkosten) mit den möglichen Eigenleistungen (ihr mögliches Einkommen) verrechnet werden. Ist meine persönliche Ansicht.


    Bitte fragen sie dies auf der Fachstelle nach.


    LG