Unterlagen für das Sozialamt

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Hey Leute


    Ich bin bei einem Kollege eingezogen als Untermieter. Er nahm die Wohnung weil er Zopf mit der Frau hate ung glaubte es sei vorbei. Nun haben die sich wieder vertragen und ich Wohnen jetzt alleine in der Wohnung. Aber immer noch al Untermieter. Da ich in der Lehre bin und nicht die komplette Miete zahlen kann, haben wir ausgemacht das er sein Teil zahlt bis ich fertig bin. Nun meine Frage, das Sozialamt verlangt von mir den Hauptmietvertrag mit den letzten 3 Monatsmieten Quittung vom Hauptmieter. Doch die besitzt er nicht mehr und die Liegenschaft möchte diese dokumente nicht rausgeben und Fragen mich wiso das Sozialamt dies möchte. Das gehe den ja nichts an. Nur meine Quittungen breuchten Sie ja.


    Kann mir jemand weiter helfen was ich tuhen soll? Bin eben nicht so ein guter Sprecher.

  • Hey Snuppy


    Kurz etwas vorne weg: Ich bin relativ wortgewandt. Aber das ist nicht die einzige Fähigkeit, auf die es ankommt. Man muss vielleicht auch noch etwas zuhören können. Und eine echte Diskussion fängt eben damit an, dass man noch "Denen" zuhört, welche sich vielleicht nicht so gut artikulieren können. Ja. Und dann muss man halt mal mit etwas "Denken" abfangen. In diesem Sinne mal "Willkommen" im Klub.

  • Snuppy


    Die Angaben sind hier etwas verwirrend. Ich versuche jetzt etwas aufzuräumen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, bist du als Untermieter eingezogen. Und jetzt ist der eigentliche Hauptmieter ausgezogen. Und jetzt bist du gerade alleine in der Wohnung. Korrekt soweit? In diesem Fall spielt es zuerst einmal rechtlich keine Rolle, wo der Hauptmieter jetzt tatsächlich wohnt. So lange der Mietvertrag zwischen euch nicht ganz offiziell aufgelöst wurde, ist der Hauptmieter vollumfänglich verantwortlich, für die Begleichung der Miete. Deinerseits bist du in der Verantwortung, den vereinbahrten Mietanteil zu leisten. Nicht mehr und nicht weniger.


    Offenbar scheint es so zu sein, dass Du und dein "Freund" als Hauptmieter, eigentlich ganz gut klar kommt. Schön!


    Aber auf der rechtlichen Seite wird es jetzt gerade recht kompliziert. Wie soll es denn jetzt mal weitergehen? Von der rechtlichen Seite her, ist hier dein Freund wohl zuerst mal noch in der Haftung. Das kann aber wohl nicht das Ziel sein, dass es langfristig so bleibt. Hier müssen neue und klare Verhältnisse geschaffen werden.


    Was siehst du, als eine mögliche Option? Dass du den Mietvertrag vollständig übernimmst? Und einen anderen Mietpartner suchst, weil du die Kosten, für die Wohnung nicht alleine tragen kannst? Das ist eine Option.


    Kurzfristig gesehen, bist du aber wohl mit einem anderen Problem konfrontiert. Und hier muss ich zuerst einmal noch rückfragen, weshalb bist du genau beim Sozialamt? Das solltest du nicht sein!


    Wenn du noch in Ausbildung bist, dann sind primär noch deine Eltern für deinen Lebensunterhalt verantwortlich. Von deinem nötigen Lebensunterhalt, kann dann dein Lehrlingslohn abgezogen werden. Das ist der Anteil, welchen du selbst erbringen musst. In einer sogenannten Eigenverantwortung.


    Und deine Frage wird jetzt wirklich verwirrend. Was hat die Liegenschaftsverwaltung hier überhaupt etwas zu sagen? Nichts! Ausser dass sie das Recht darauf haben, den Mietzins zu erhalten. Die Verwaltung will; und kann hier eigentlich gar nichts tun.


    Die Frage ist hier sehr viel mehr, was musst du tatsächlich von der Allgemeinheit unterstützt werden, um die gegenwärtig, wohl missliche Situation zu überbrücken?


    Damit zurück, zu deiner eigentlichen Frage, was du jetzt im Moment gerade noch tun kannst: Wenn hier "Buchaltungsbelege" fehlen, dann musst du von deinem "Hauptmieter" eine Bestätigung verlangen. Darüber, was deine Zahlungen an die Miete waren, welche dein Vermieter eigentlich, an die Verwaltung zahlen muss. Diese Bestätigung musst du dann an das Sozialamt weiter reichen, um deine Behauptung zu untermauern. Bitte hier beachten, dass so eine Bestätigung nur eine beschränkte Beweiskraft darstellt!


    Wirklich relevant, sind hier die Beweise, tatsächlich vorgenommener Zahlungen. Die müssten aber eigentlich auch noch beibringbar sein. Seitens deines Vermieters. ???? Und auch noch deinerseits! Du hast bezahlt. (Nehme ich jetzt mal so an). Und wo sind Quittungen? Irgendwo muss doch mal etwas verbucht worden sein? Oder wie habt ihr das denn bis jetzt gemacht? Snuppy. Hier gut aufpassen! Bitte. Sonst geht das nicht gut.

  • Dass die Sozialämter in solchen Fällen die Bezahlung der Hauptmiete an die Verwaltung belegt haben wollen, kann ich mir gut vorstellen. Es soll nämlich mitunter junge Sozialhilfe beziehende Schlaumeier geben, die noch gratis bei den Eltern wohnen, dem Sozialamt aber fiktive – d.h. selbst kreierte oder von einem Kollegen ausgestellte – Untermiete-Quittungen vorlegen und sich die entsprechenden Beträge auszahlen lassen. Die Sozialämter verteilen Gelder der Steuerzahler und müssen, basierend auf den gemachten Erfahrungen, halt auch eine gewisse Sorgfaltpflicht wahrnehmen.

  • @snuppy


    Bezahlen Sie die Untermiete per Überweisung auf das Bankkonto oder Postkonto Ihres Kollegen?


    Bezahlt Ihr Kollege die Miete per Überweisung auf das Bankkonto oder Postkonto des Vermieters?


    Wenn ja, dann reichen Bankauszüge von ihrem Bankkonto für die letzten drei Monate, auf denen man sieht, dass Sie den Untermietbetrag auf das Bankkonto ihres Kollegen überwiesen haben (z.B. Belastungsanzeigen welche man sich im e-Banking selber ausdrucken kann).


    Wenn ja, dann reichen Bankauszüge vom Bankkonto ihres Kollegen für die letzten drei Monate, auf denen man sieht, dass ihr Kollege den Mietbetrag auf das Bankkonto des Vermieters überwiesen hat


    (z.B. Belastungsanzeigen welche man sich im e-Banking selber ausdrucken kann).



    Hat Ihr Kollege auch keine Kopie des Mietvertrags mehr? Das wäre sehr ungewöhnlich. Wenn er tatsächlich trotz Suchen keinen findet und der Vermieter sich weigert ihm eine Kopie des Mietvertrags zu geben, müssen Sie das dem Sozialamt eben sagen.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verwaltung sich weigert, einem Untermieter eine Kopie des Mietvertrags auszustellen. Untermieter müssen der Verwaltung gemeldet werden. Dadurch entsteht eine "vertragsähnliche" Geschäftsbeziehung. Auch wenn der Untermieter und die Verwaltung hier nicht direkt einen wirklichen Vertrag miteinander schliessen. Aber eine Untermiete ist Teil des Hauptvertrags.


    Also mal ganz direkt bei der Verwaltung anfragen.