Elternhaus uebernehmen oder verkaufen

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  • Guten Morgen


    Hier die Ausgangslage: Geschiedene Eltern, 2 Kinder, Hauswert ca. CHF1000000 und CHF500000 muss immer noch abbezahlt werden.


    Ein Elternteil lebt noch alleine im (grossen) Haus, (Haus ca. 40 Jährig). Wird ev. später ausziehen. Kinder wollen nicht unbedingt später im Haus wohnen.


    Da ich kein Experte bin, macht es Sinn, dass eines der Kinder das Haus übernimmt (dann vermietet) oder sollte man das Haus verkaufen?


    Gruss


    Jacky2

  • Eine solche Frage müsste unbedingt ganzheitlich angegangen werden, wofür uns hier die Informationen zu den familiären und persönlichen Hintergründen der Beteiligten fehlen. Was heisst 'das Haus übernehmen' konkret? Würden Sie, falls Sie Eigentümer des Hauses sind, dieses dem Kind schenken, und könnten Sie sich das leisten? Oder verkaufen, und passt dann ein Hauskauf in den Finanzplan des Kindes (verfügbares Eigenkapital etc.)? Es spielen auch weitere Aspekte mit wie etwa Einkommen und übriges Vermögen, Lebenspläne, Altersvorsorge, voraussichtliche Rentabilität des Objekts, realistischer Verkaufspreis usw. Wenn Sie sich den Entscheid selbst nicht zutrauen, würde der Beizug einer seriösen Finanzberatungsfirma wahrscheinlich nicht schaden.

  • Hallo Jacky2


    Die Frage ist etwas schwierig zu beantworten. Die Antwort hängt von den persönlichen Bedürfnissen der beteiligten Personen ab.


    @ Sirio hat hier bereits darauf hingewiesen.


    Ich kann hier also nur etwas allgemeine Informationen und etwas persönliche Meinung beisteuern.


    Für mich ist primär noch eine Frage, wie lange der Elternteil noch im Haus verbleiben möchte. Dies im Zusammenhang mit einem allfälligen Verkauf. Aus meiner Sicht macht es wenig Sinn, wenn eine Einzelperson in einen grossen Haus alleine wohnt. Ich würde hier eher Platz für eine Familie machen. So als eine grundsätzliche Überlegung. Wenn nun also ein Umzug, des dort verbliebenen Elternteils, eine Option ist, würde ich es lieber früher als später machen. Erfahrungsgemäss zeigt sich, dass man immer mehr an dem Ort hängt, wo man eine lange Zeit seines Lebens verbracht hat, je älter man wird. Und gerade nach einer Scheidung würde ich auch eher schnell einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen und einen Neuanfang starten. Das sind jetzt aber meine persönlichen Ansichten und hier muss jeder für sich selbst herausfinden, was da passt. Zur Frage Haus übernehmen....


    Auch hier hat Sirio wesentliche Fragen schon gestellt.


    Was heisst übernehmen? Warten, bis sie es (vielleicht) erben? Oder wollen sie es kaufen? Oder wollen sie es allenfalls an Dritte verkaufen?


    Hier mache ich folgende grundsätzlichen Überlegungen: Immobilien sind langfristig eine der besseren Kapitalanlagen. Zumindest im allgemeinen. Ich würde diese Anlage also eher nicht abstossen, sondern, falls möglich, behalten. Falls sie oder Geschwister da nicht selbst wohnen möchten, dann eben vermieten.


    Hier müssen sie einfach mal die Kostenrechnung für die Immobilie genau durchrechnen. Sie können davon ausgehen, dass langfristig der Wert von Immobilien steigt. Bauland wird immer knapper. Doch beachten sie hier, dass in diesem Sinne, auch eine Immobilie, ein Spekulationsobjekt ist. Sie hat keinen wirklich konstanten Wert und der Wert kann auch mal fallen.


    Beachten sie hier noch, dass die Immobilie auch noch ein Vermögensbestandteil, des dort verbliebenen Elternteils ist. Und daher auch ein Bestandteil dessen Altersvorsorge ist. Daher stellt sich hier noch die Frage, wann wäre der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf. An wen auch immer.


    Wenn jetzt das Elternteil finanziell gut gestellt ist, und die Immobilie aber im Familienbesitz erhalten möchte, dann würde ich wohl das Haus so bald wie möglich an die Kinder verkaufen. Und zwar zum aktuellen Realwert! Bei einem Verkauf an Dritte, würde ich dann den Marktwert erzielen wollen. Praktisch immer höher als der Realwert. (Gibt Ausnahmen).


    Der offizielle Verkauf des Hauses hat den Vorteil, dass gewisse Dinge dann eindeutig geregelt sind. Das Elternteil weiss dann genau, welcher Betrag da in der Vorsorgekasse ist. Respektive kann den Verkaufserlös, in einer festverzinslichen Anlage parkieren. Hier ist das Spekulationsrisiko dann wohl kleiner. Zumindest bei einer sogenannt sicheren Anlage. Die Geschwister müssen sich hier noch überlegen, ob sie ihr eigenes Geld in ein Spekulationsobjekt investieren können oder wollen. Sie müssen auch damit rechnen, dass das Mietobjekt auch mal Leerstand hat und müssen dann die Hypothekarzinsen trotzdem bezahlen können.


    Bitte beachten sie, dass ich hier nur ein paar grundsätzliche Überlegungen und meine persönlichen Ansichten schreibe. Als Anregung gedacht.


    Zu etwas raten, kann ich ihnen nicht.


    Ich mache in diesem Sinne keine Finanzberatung und es fehlen hier auch viel zu viele Informationen, um noch weiter auf Details einzugehen. Es gibt hier aber durchaus noch einige Details, welche auch recht relevant werden können.


    Freundliche Grüsse

  • Hallo Jacky


    Ich würde grundsätzlich nicht verkaufen (ausser man befindet sich in einer finanziellen Notlage).


    Der Grund dafür ist folgender:


    Die Schweizer Wirtschaft entwickelt sich langfristig sehr gut, das heisst es wird mehr verdient und mehr gebaut und mehr gekauft. Bauland in der Schweiz ist ein sehr knappes Gut. Die Schweiz ist klein und erfolgreich. Daher wird ja auch immer von verdichtetem Bauen gesprochen und bestehende Bauordnungen angepasst.


    Ich würde also nicht verkaufen, da ein knappes Gut wie Bauland immer an Wert gewinnt. Sofern du die nötigen Geldmittel aufbringen kannst, das Haus für die Vermietung oder den Selbstbedarf in Schuss zu halten würde ich in der Schweiz keine Immobilien verkaufen.


    Liebe Grüsse

  • Ist es nicht auch so, dass manchmal das Altersheim einen Strich durch die Rechnung macht? Sobald die Person, welche noch im Haus wohnt ins Altersheim muss, bist du doch gezwungen das Haus zu verkaufen, da mit diesem Geld das Altersheim bezahlt wird. Ausser man ist in der glücklichen Lage und hast genug Geld auf dem Konto, dann wird zuerst dieses Geld genommen. Liege ich falsch mit meiner Aussage?

  • Rosenstrauss


    Sie liegen nicht voellig falsch mit dieser Aussage, aber ganz so einfach ist es dann doch nicht.


    Wenn jemand ins Altersheim muss, dann muessen die entsprechenden Kosten des Heims irgendwie bezahlt werden.


    Hier werden sicher einmal leicht liquidierbare Vermoegenswerte zuerst herangezogen. Das Haus wird in der Regel zuletzt liquidiert.


    Dies insbesondere dann, wenn das Haus rentabel vermietet werden kann. Daraus also ein Einkommen des Heimbewohners entsteht.


    Ein Hausverkauf steht also nicht unbedingt an erster Stelle.


    Ihre "Aussage" kann aber in bestimmten Faellen durchaus richtig sein.


    Jetzt mal angenommen, dass der Heimbewohner keine Nachkommen (mehr) hat und daher eine Verwandtenunterstuetzungspflicht und eine Erbschaft in auf- und absteigender Linie auch keine Frage ist, dann wuerde hier wohl die Liegenschaft recht bald verkauft werden, wenn diese nicht hochrentabel vermietet ist.


    Eine Gemeinde hat normalerweise kein Interesse daran den Liegenschaftsverwalter eines Heimbewohners zu spielen. Und wuerden wohl den allfaelligen Mieter der Liegenschaft zuerst mal anfragen, ob er denn das Haus nicht kaufen wolle. Und wuerden hier vermutlich auch noch etwas kompromissbereit sein, bezueglich des Kaufpreises. (Soll heissen: Nicht unbedingt zum hoechstmoeglichen Marktwert, sondern eher zum Realwert, welcher sich etwas mehr am Mietwert orientiert).


    Wenn sie den Thread von Anfang an durchgelesen haben, dann sollte hier klar sein, dass hier eine andere Situation vorliegt.


    Es gibt Nachkommen, welche das Haus allenfalls auskaufen wollen.


    Kauft nun ein Kind seinen Eltern das Haus ab, dann gelangen die Eltern allenfalls zu einem (Bar-) Vermoegen, welches dann zur Bezahlung der Heimkosten herangezogen werden kann. (Das ist der Idealfall. Muss aber keineswegs so sein).


    Sicher ist dann aber, wenn das Kind das Haus auskauft, dass dann die finanzielle Situation der Eltern in rechtlicher Hinsicht zuerst mal geregelt ist. (Im Zusammenhang mit dem Haus).


    Das Haus ist dann auch nicht mehr ein Thema im Zusammenhang mit der ev. verbleibenden Erbschaft.


    Wenn es ganz dumm laeuft, kann es dann aber noch so sein, dass das Kind, welches das Haus ausgekauft hat, fuer ungedeckte Heimkosten aufgrund der Verwandtenunterstuetzungspflicht noch leistungspflichtig wird.

  • robert.weber


    Danke für den Beitrag. Den finde ich soweit gut.

    Aber lassen sie doch bitte solche Links jeweils aus.

    Im Forum gilt die Regel, dass keine Werbung gemacht wird. So ein Link geht aber in diese Richtung. Und es wird nicht toleriert.

    Meiner Meinung nach wäre es schade, wenn deswegen ihr Beitrag gelöscht würde.

  • robert.weber

    Haben Sie nicht gelesen, dass Sie auf eine über dreieinhalb Jahre alte Frage geantwortet haben? Sie haben in einem anderen Thread auf einen über 12einhalb Jahre alten Beitrag vom 9. Juni 2010 geantwortet haben und in einem dritten Thread eine Antwort zu einem 16 Jahre alten Beitrag geschrieben bevor Sie hier eine Antwort auf eine dreieinhalbjahre Jahre alte Frage eine "Antwort" mit einer Empfehlung und einem Werbelink für eine Immobilienbewertung verfasst. Werbeagenturen und Mitarbeiter von Unternehmen versuchen manchmal ein normales Benutzerkonto vorzutäuschen in dem diese Pseudoantorten auf alte Fragen verfassen und darin Werbelinks platzieren. Die Forenregeln verbieten Werbung. Es wird sich zeigen, ob Sie Ihre Antwort bearbeiten und den Namen der Bewertungsplattform mit dem Link zu dieser Bewertungsplattform löschen um die Forenregeln einzuhalten oder ob Ihre Absicht mit meiner Ansicht nach unnötigen "Antworten" auf jahrealte Beiträge von vornerherein darin bestanden hat einen Werbelink für diese Immobilienbewertung zu platzieren.

  • Sozialversicher


    Ich muss mich leider ihrer Meinung anschliessen.

    Ich finde zwar nichts Falsches daran, wenn jemand der neu im Forum ist, auf uralte Threads reagiert. Diese auch mit einem Beitrag wiederbelebt. Manche Themen sind auch etwas zeitlos.

    Die Beiträge von robert.weber waren inhaltlich eigentlich auch ganz gut...

    Doch der hier im Thread mit dem Link lässt tatsächlich den Verdacht zu, dass es von Anfang an das Ziel war einen Werbung zu platzieren.


    robert.weber


    Ändern sie ihren Beitrag dahingehend ab, dass sie ganz allgemein eine Immobilienbewertung via Internet als eine brauchbare Möglichkeit erwähnen, um sich einen Überblick zu verschaffen und so zu einer Entscheidungshilfe zu gelangen.

    Und nehmen den Link für eine bestimmte Plattform raus!