Mein Haus wird morgen zwangsversteigert. Wann muss ich raus?

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  • Mein Elternhaus wird morgen leider versteigert. Mir geht es auch psychisch ziemlich schlecht, zumal ich mein ganzes Leben darin gewohnt habe. Es sind 50 Jahre. Ich hatte nach der Ausschreibung auch viele Belästigungen von Leuten, die es einfach anschauen gekommen sind, wann sie wollten. Auch Sonntags oder nachts. Dadurch hat sich nun eine panische Angst bei mir ergeben, wenn jemand irgendwo klopft. Ich kann das kaum ertragen wenn jemand an die Türe poltert. Das Haus gerhört mir. Die Belastung, dass ich morgen auf der Strasse stehen könnte, ist kaum zu ertragen. I h habe noch viele Tiere. Ich habe das Haus zwar schon geräumt, da ich aber noch keine Wohnung gefunden habe, sind die Sachen halt noch drin, die ich zum Leben brauche und auch ganz zu letzt erst zügeln kann. Ich weigere mich also nicht auszuziehen, denn ich habe ja sogar die gsnze Räumung durch mein mickriges Einkommen sogar noch bezahlt. Ich habe momentan einfach keine Wohnung gefunden u d Angst mit den Tieren auf der Strasse zu stehen. Hinzu kommt halt auch, die seelische Belastung ein Haus verlassen zu müssen, wo ich meine gsnzen 50ig Jahre gelebt habe. Frage:was kann nun morgen passieren, nachdem es versteigert worden ist? Muss ich da morgen schon Angst haben, dass mir vor die Hütte gefahren wird und es ein Drama gibt? Oder wie soll man vorgehen? Und wer hilft mir unentgeltlich wenn es zu Streitigkeiten kommt? Ich habe ja kein Geld für den Anwalt, habe aber doch sicher auch gewisse Rechte noch nach dem Zuschlag, oder?

  • Anscheinend haben Sie schwere psychische Probleme, sonst hätten Sie es nicht aufgeschoben sich zumindest im Internet zu erkundigen, was Sie machen können, obwohl das Haus bereits morgen versteigert wird.


    Sie könnten als erster Schritt mit dem Sorgentelefon Dargebotene Hand (Telefonnummer 143) telefonieren. Hoffentlich kann man Ihnen dort sagen, welche Stelle Ihnen rasch helfen kann.



    https://www.143.ch/


    Die kantonalen Rechtsanwaltsverbände bieten eine kurze kostenlose Rechtsberatung an. Allerdings muss man dort persönlich erscheinen und warten und sollte möglicherweise relevante Dokumente mitbringen.



    https://www.sav-fsa.ch/de/rech…chtsauskunftsstellen.html


    Zudem können Sie sich bei jedem Rechtsanwalt nach der unentgeltlichen Rechtspflege und unentgeltlichen Rechtsverbeiständung erkundigen. Wenn Ihr Einkommen und Vermögen (dazu zählt auch das Haus bzw. Ihr Erbanteil am Haus) nicht reicht um das Rechtsanwaltshonorar in einem Verfahren vor Gericht oder vor einer Behörde innerhalb nützlicher Frist zu bezahlen (Bedürftigkeit) und die Chancen das Verfahren zu gewinnen nicht wesentlich geringer sind als die Chancen das Verfahren zu verlieren (mangelnde Aussichtslosigkeit) und die Behörde oder Gericht der Ansicht ist, dass der Beizug eines Rechtsbeistands notwendig war (sachliche Notwendigkeit), bezahlt der Kanton das Honorar des Rechtsanwalts. Allerdings muss man das später an den Kanton zurückbezahlen, wenn man das Verfahren verliert und wenn man später wieder mehr Einkommen oder Vermögen hat.



    https://www.sav-fsa.ch/de/anwaltssuche.html

  • Liebe(r) JP


    Vielleicht lassen die Käufer mit sich reden, dass Sie gegen Zahlung einer Miete, wenigstens noch so lange in dem Haus bleiben dürfen, bis Sie eine Wohnung gefunden haben. Sie schreiben, dass Sie viele Tiere haben. Dies kann leider die Wohnungssuche zusätzlich erschweren und vielleicht müssen Sie sich mit dem Gedanken auseinander setzen, einige der Tiere abzugeben. Ich weiss, dass Ihnen dies sicher sehr schwer fallen wird, aber manchmal führt einfach kein Weg daran vorbei und derzeit befinden Sie sich auch in einer Notlage, für welche jedes Tierheim Verständnis haben wird. Eventuell wird Ihnen auch ihre Wohngemeinde bei der Wohnungssuche behilflich sein.


    Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen die nötige Kraft und hoffe, dass sich alles für Sie noch zum Guten wendet.

  • Hallo Odine


    Es geht mir eigentlich darum, dass ich nicht sofort Morgen aus dem Haus muss. Ich möchte ja nicht noch mehrere Monate hier wohnen. Zumal mir die ganzen letzten Jahre hier und all die Streitereien und Diskussionen um mein Haus verleidet sind und ich bald froh bin, wenn ich es verlassen kann. Ich meine ist ja logisch geht es einem dann nicht gut nach 50ig Jahren. Ich habe vorher auch viel Geld und Arbeit darin investiert und kann nun auch nicht einfach so tun, als hätte ich hier gar nie gelebt.Ich habe auch das ganze Haus alleine geräumt und dies war nicht grad wenig. 60 Jahre und entsorgt worden ist eigentlich selten was. Auch von meinen eltern hatte ich noch viele Sachen zum entsorgen. Ich war tatsächlich 6 Wochen land 7 Tage neben der Arbeit beschäftigt. Kann mir also niemand vorwerfen, dass ich hier nicht freiwillig rausgehen werde.


    Was die Wohnungssuche angeht, so hatte ich bisher eigentlich selten Probleme mit meinen tieren etwas zu finden, nur bekommen habe ich es nicht. Es ist wie beim Stellensuchen, auch die Vermieter machen heute was sie wollen. Ist nicht immer nur die Schuld der Suchenden, dass sie etwas nicht bekommen. Ich suche auch vorwiegend Wohnungen ab auf einem Bauernhof. Ich liebe halt Tiere über alles und würde auch auf dem Bauernhof gerne mithelfen. Ich brauche keine grosse und neue Wohnung, denn in eine solche komme ich gewiss nicht mit meinen Tieren, das weiss ich. Ich hatte eigentlich schon eine Wohnung und die wurde mir dann doch wieder kurzerhand abgesagt. Sie gebe es nun doch lieber einer Bekannten, die auch hier einziehen würde. Das war vor 2 Monaten und jetzt ist die Wohnung wieder frei! Ich sage ja, ist wie überall. Jeder macht was er will.


    Hinzu kommt halt noch meine Betreibungsauskunft, die ja einträge hat. Dann muss ich auch noch meine Mutter ausbezahlen. Auch mein Arbeitgeber weiss darüber Bescheid, ist mir aber noch nie mit einem besseren Arbeitsvertrag entgegengekommen. In dieser situation bin ich eigentlich, da ich lange meine Mutter zu Hause gepflegt habe und deshalb auch weniger arbeiten gegangen bin. Dann wurde mir gekündigt, weil man jemanden brauchte, der 100 % arbeiten kommt. Da ich 50ig bin habe ich dann nie mehr etwas im Büro gefunden. War mal im Sekretariat der Geschäftsleitung tätig und heute trage ich 30 kg Pakete in der Logistig herum und arbeite körperlich noch mehr als mit 25ig. Ich habe keine Schulden gemacht, weil ich faul bin oder eine Spielsucht habe, sondern weil ich 50ig bin und mir niemand mehr eine rechte Stelle geben möchte. Und dann kam das halt noch mit der Auszahlung meiner Mutter, da sie kein Geld mehr hat und dann gab es mir den Rest.


    So mein Haus ist genau seit 45 Minuten unter dem Hammer. Kein gutes Gefühl, das ich jemandem Wünsche. Es kommt einem vor wie an der eigenen Beerdigung.

  • Hallo JP,


    da wird es wohl sicher das Beste sein, wenn Sie dem Ratschlag des Herrn Sozialversicherungsberater folgen und sich ganz schnell bei einem Anwalt erkundigen, wie Ihre Rechtslage aussieht und wie lange Sie nach einem Verkauf, noch in dem Haus verbleiben können. Vom Zeitfenster her wird es für Sie wahrscheinlich schon etwas eng und ich hoffe, dass Sie jemanden finden, der Ihnen bezüglich der rechtlichen Lage, weiterhelfen kann.


    Ich persönlich würde wahrscheinlich zusätzlich das Gespräch mit dem Käufer suchen, um so eine Einigung bezüglich Ihres Auszugs zu finden.


    Es ist verständlich, dass es Ihnen nicht gut geht, jetzt wo das Haus verkauft wird. Aber anderseits haben Sie jetzt auch die Möglichkeit für einen Neuanfang, was durchaus auch etwas positives sein kann.

  • so, mein Haus wurde also heute versteigert. Habe mit dem Käufer geredet. Er war zwar nicht begeistert, da das Haus nun ihm gehört (immobilienfirma), ist aber damit einverstanden, dass ich bis Ende April drin bleiben kann, sofern er ab und zu mal kommen kann uns ins Haus kann. Er möchte so schnell wie möglich umbauen. Wir haben uns so geeinigt, da ich es auch auf eine Zwangsräumung hinaus kommen lassen könnte und es dann sicherlich nicht schneller geht als jetzt wie vereinbart. Nun, die nächste Frage. Das Haus wurde mit Wohnrecht meiner Mutter für 419 000 ausgeschrieben und ohne Wohnrecht für 519 000. Nun wurde es für 500 000 gekauft. Frage: Ist es jetzt mit oder ohne Wohnrecht gekauft worden, da der Betrag ja nicht die 519 000 erreicht, die eigentlich für den Kauf ohne Wohnrecht aufgeführt worden sind ??