Vermögen aus Hausverkauf für Unterhalt?

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  • Hallo zusammen


    Meine Frau und ich leben seit 2 Jahren in Trennung. Ich bin aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen und Sie ist mit unserem Sohn dort wohnen geblieben. Sie hat sich jetzt dazu entschieden, dass Haus auch zu verlassen und eine Wohnung zu nehmen. Das Haus wird jetzt mit einer hohen Rendite verkauft und die Scheidung wollen wir angehen...….


    Wie verhält sich nun das gewonnene Vermögen aus dem Hausverkauf mit meinem zukünftigen Unterhaltszahlungen? Ist Sie nun in der Lage mit dem 'plötzlichen' Vermögen Ihren Unterhalt selber zu decken?...…..oder hat das Vermögen keinen Einfluss auf meine zukünftigen Unterhaltszahlungen?


    Besten Dank und sonnige Grüsse

  • Wieso lesen Sie sich nicht die bisherigen Fragen und Antworten im Forum Trennung/Scheidung des Beobachters durch und schauen, ob Ihre Frage bereits einmal beantwortet wurde?


    Ich habe keine Lust mehrmals Links auf das Zivilgesetzbuch anzugeben und die verschiedenen Güterstände, denen eine Ehe unterstehen kann zu erklären.

  • Ich hatte das Forum durchgeschaut und konnte keine passende Antwort auf meine Frage finden, sorry. Trotzdem danke für den freundlichen Hinweis über Ihre Unlust in diesem Forum zu schreiben.

  • Es ist nicht sehr schwer im Internet nach den Stichworten Unterhalt Berücksichtigung des Vermögens ZGB zu suchen. Ich kann mir vorstellen, dass es bequemer ist von Anderen zu erwarten, dass Sie einem die Sucharbeit gratis abnehmen.


    Urteil des Bundesgerichts 5A_25/2015 vom 5. Mai 2015 Erwägung 3.4.2


    "Je nach Funktion und Zusammensetzung des Vermögens der Ehegatten kann vom Unterhaltsschuldner und vom Unterhaltsgläubiger erwartet werden, dass sie das Vermögen angreifen."



    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/150505_5A_25-2015.html

  • Diese Frage ist schwer zu beantworten.


    Prinzipiell werden Unterhaltszahlungen entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfaehigkeit der scheidenden Partner berechnet. Darunter ist primaer das Einkommen zu verstehen. Doch auch Vermoegen kann hier mit einberechnet werden.


    Wenn sie und ihre Partnerin sich im "Guten" trennen, schlage ich ihnen vor die Unterhaltsvereinbahrung gemeinsam auszuarbeiten und diese dann bei der Scheidung entsprechend vorzulegen.


    Wenn sie sich um den Unterhalt streiten, kann die Scheidung langwierig werden. Und die lachenden Dritten sind dann wohl die Anwaelte. Gut moeglich, dass der Gewinn aus dem Hausverkauf dann an die Anwaelte geht.

  • Nachtrag


    Ich verstehe den Unmut von Sozialversicherungsberater. Um ihnen eine klare und eindeutige Antwort zu liefern, muessten sie die finanziellen und die persoenlichen Verhaeltnisse (Gueterstand) hier veroeffentlichen. Das sollten sie auf keinen Fall tun.


    Man kann ihnen also nur ganz allgemein antworten.


    Sozialversicherungsberater liefert ueblicherweise zu relevanten Fragen klare Antworten und die zuegehoerigen Gesetzestexte. In Ihrem Fall geht es aber definitv zu weit, hier alle moeglichen Faelle aufzuzaehlen.


    Meines Wissens gibt es im Beobachterverlag einen Ratgeber. Ansonsten kann ich ihnen nur noch eine Rechtsberatung (kostenpflichtig) anraten.