Berechnung der Alimente

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  • Hallo,


    Ich bin seit 2014 mit meinem Mann, einem Libanesen, verheiratet. Wir haben ein Kind, 4-jährig. Er hat Aufenthaltsbewilligung B und einen recht guten Job seit August letzten Jahres. Nun läuft es aber schon länger nicht gut in der Ehe und ich möchte mich trennen. Da er anfangs keinen Job gefunden hat, arbeitete ich immer 100%, um für die Familie aufzukommen.


    Nun möchte ich gerne wissen, wie in einer solchen Situation die Alimente nach neuem Recht berechnet werden. Wird eine Bedarfsrechnung für beide erstellt oder wird er einfach für die Kinder- und Betreuungskosten häftig aufkommen müssen? Ich habe mir die Alimente letztes Jahr einmal von einer Anwältin ausrechnen lassen und diese Anwältin hat dies anhand einer Bedarfsrechnung gemacht und den Ueberschuss, den es bei meinem Mann gab, dann aufgeteilt. Gilt diese Berechnungsart oder Kinder- und Betreuungskosten hälftig? Bin unsicher, wenn ich über die neuen Regelung nachlese.

  • Hallo


    Grundsaetzlich wird die wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit und der jeweilige Bedarf der scheidenden Parteien zur Berechnung herangezogen. Ausserdem wird hier beruecksichtigt, wer welche Betreuungskosten fuer das Kind zu tragen hat.


    Soviel als allgemeine Information. Detailliertere Information koennen sie hier vom Forum wohl nicht erwarten. Weder ist es Sinn des Forums eine Rechtsberatung im Einzelfall zu machen, noch liegen hier entsprechende Informationen vor. Und sollten hier auch nicht weiter unterbreitet werden. Denn dies ist eine Privatsache.


    Ob die von der Anwaeltin gemachte Berechnung vom Gericht uebernommen wird, ist nicht absehbar. Falls sie sich aber guetlich trennen moechten, und diese Berechnung als Basis fuer eine "Alimentenregelung" gegenseitig akzeptieren, wird es das Gericht wahrscheinlich so uebernehmen. Denn soweit fuer mich ersichtlich, wuerde ich eine haelftige Aufteilung des Ueberschusses, als eine faire Vereinbahrung betrachten.