Ist eine Überbrückungsrente für 60-jährige Ausgesteuerte sinnvoll?

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  • PS: Beim Gedanken an eine ueberbevoelkerte Schweiz ist mir auch ziemlich Unwohl.


    Nur halte ich weder die unsaegliche Masseneinwanderunsinitiative, noch die Begrenzungsinitiative und auch nicht die Eco-Pop-Initiative fuer das richtige Mittel um eine "vertraegliche Bevoelkerungszahl" zu stabilisieren.


    Ich moechte noch kurz daran erinnern, dass vor gut 150 Jahren viele (!) Schweizer auswanderten, weil es im Heimat-Laendli nicht genug "Gras zu fressen" gab.


    Wir muessen uns wohl auch wieder einmal fragen, wie wir die Begriffe Ueberbevoelkerung und Wohlstand definieren wollen. Und an welchem Masstab wir dies dann messen.

  • Zur Erhaltung einer lebenswerten Umwelt muss die Einwanderungspolitik mit dem Ziel, einen wesentlich reduzierten Wanderungssaldo zu erreichen, überdacht werden. Der Wohlstand pro Kopf könnte dadurch sogar gesteigert werden. Eine Erhöhung des Rentenalters ist ein Unsinn, haben die Jungen ja heute schon Mühe, eine Arbeitsstelle zu finden. Einwanderung zum Ausgleich der Rentnerquote verschiebt die Problematik nur weiter in die Zukunft; auch die neu Zugezogenen werden einmal alt! Alex Schneider, Küttigen

  • @alescha


    Ich bin mal wieder nicht so ganz einig mit ihnen. Einig bin ich mit ihnen beim Gedanken eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Dazu sollte moeglicherweise die Zahl der Bevoelkerung langfristig reduziert werden. Dies aus rein oekololgischen Gruenden. Und das koennte den Wohlstand pro Kopf tatsaechlich steigern. Die generelle Erhoehung des Rentenalters halte ich auch nicht fuer zweckmaessig.


    > ...,haben die Jungen ja heute schon Mühe, eine Arbeitsstelle zu finden. <


    Dieser pauschalen Aussage muss ich widersprechen. Auf dem Arbeitsmarkt sind junge Leute mit entsprechender Qualifikation sehr gefragt.


    Die Arbeitslosigkeit ist gegenwaertig generell auf einem recht tiefen Niveau. Die Jugendarbeislosigkeit ist etwas hoeher als der Durchschnitt. Das hat aber primaer mit der Qualifikation zu tun. Es gibt viele Berufe (insbesondere auch handwerkliche), in denen es Nachwuchsprobleme gibt. Vorhandene Lehrstellen koennen nicht besetzt werden!


    Auf dem Arbeitsmarkt haben es insbesondere die aelteren Arbeitnehmer schwer, allenfalls eine neue Stelle zu finden. Trotz entsprechender Qualifikation.


    "Ausgesteuerte" werden in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr mitgezaehlt. Diese fallen dann rechnerisch oft bei der Statistik der Sozialhilfeleistungen an.


    Meiner Ansicht nach ist es aber soweit mal richtig, wenn sie sagen:


    >Einwanderung zum Ausgleich der Rentnerquote verschiebt die Problematik nur weiter in die Zukunft; auch die neu Zugezogenen werden einmal alt!<


    Die Einwanderung loest das Problem der "Quote" so wirklich nicht. Die Quote ist zu hoch.


    Diese Problem laesst sich wohl nur dadurch loesen, dass es entweder einfach weniger Menschen im Land gibt, oder diese laenger arbeiten koennen/ duerfen.


    Mit Betonung auf duerfen! Ich kenne sehr viele aeltere Arbeitnehmer, welche gerne ihr Arbeitspensum reduzieren wuerden. Aber gleich ganz aufhoeren wollen die Wenigsten.

  • alescha01


    Ich weiss nicht.


    Aber ich habe nicht den Eindruck, dass es das erste Ziel des Bundesrates ist, mit der Ueberbrueckungsrente die Personenfreizuegigkeit einzudaemmen!


    Wenn dies ueberhaupt noch Ziel sein kann ..... dann wohl sehr am Rande.


    Bei der Ueberbrueckungrente geht es doch wohl primaer noch..... um etwas wesentlich Anderes. Und das hat jetzt wohl mit der Migrationsfrage kaum noch etwas zu tun!


    Hier geht es doch wohl zuerst um die Frage: Was tun wir mit Personen, welche jezt mal im bestehenden Sozialsystem ausgesteuert wurden? Obwohl dieser Zustand, eigentlich wegen dem bestehenden Sozialsystem, gar nie haette eintreten duerfen?


    Es kann und darf nicht sein, dass irgendwie arbeitsfaehige Personen, dem Sozialsystem zu Last fallen, nur weil sie im zuvor ausgeuebten Beruf, nicht mehr ausreichend leistungsfaehig sind.


    Wenn die Ueberbrueckungsrente ueberhaupt irgendwie Sinn macht, dann muss sie ein Werkzeug dafuer sein, also diese "Ausgesteuerten" wieder in ein neues Berufsleben zurueckzufuehren. Entsprechend den vorhandenen Faehigkeiten.


    Theoretisch ist hier eigentlich die Grundlage dazu schon vorhanden. Wie war das noch bei der IV-Reform?


    Intergration vor Rente?


    Ja! Mal machen!

  • @alescha01


    So will der Bundesrat die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit bekämpfen? Das darf doch nicht wahr sein!


    Da kommt mir noch so eine Ankedote in den Sinn:. Da geht es um "Pardonenfreizuegigkeit"!


    War gerade bei bezahlter Arbeit beschaeftigt, um den Recyclingcontainer neu zu befuellen.


    Da kam doch so ein gut 75 Jaehriger freiwillig Verdienstleter angerannt und trumpte gleich voll auf...... sagte .... ich zuerst!


    Ja. Klar doch! Schliesslich gilt immer noch: Alter vor Schoenheit.


    Und vielleicht geht dann der Container auch noch etwas in die Knie. Die Treppe da rauf ist etwas hoch. Ich war tatsaechlich etwas beeindruckt, wie schnell er da auf der Treppe herumrannte.


    Hmmm. Jedenfalls gingen wir danach zusammen auf ein Feierabendbier. Und dann ging der Biertisch in die Knie..... Ich glaube wir beide hatten schon lange nicht mehr soviel gelacht.....

  • PS. Die Wirtin lachte etwas weniger... ... wegen Tisch..... dafuer der Rest in der Kneipe umso mehr.

  • @alescha01


    Ich bin zweispältig. Eine Überbrückungsleistung finde ich einerseits eine Mogelpackung, andererseits kommt sie älteren Arbeitslosen zugute. Diese werden von der Privatwirtschaft skrupellos vor die Türe gesetzt und durch billigere Ausländer ausgewechselt. Dafür ist aber allein die Privatwirtschaft verantwortlich. Mit einer Überbrückungsleistung wird dieses grauenhafte System unterstützt und ArbeitgeberInnen indirekt befreit. Vermutlich werden ArbeitgeberInnen noch brutaler und schamloser Ältere entlassen.


    Mit einer Überbrückungsleistung werden Ältere welche die Arbeit verlieren entlastet, weil sie ihr Eigentum oder Erspartes behalten können. Finanzieller Druck erhält eine Abfederung.


    Die Privatwirtschaft steht in der Pflicht ältere ArbeitnehmerInnen zu behalten. Diesbezüglich erwarte ich von der Privatwirtschaft eine grössere Verantwortung.Weil die Privatwirtschaft eine riesige Macht hat und viele PolitikerInnen als brave Vasallen funktionieren besteht leider kaum eine Chance. Mit der Finanzierungen einer Überbrückungsleistung wird die Verantwortung weg von ArbeitgeberInnen hin zum Staat verschoben. Die Privat-Arbeitgeberschaft will dass nun der Staat hier wieder zuständig sein und dies bezahlen soll. Diese Zusammenhänge müssen der Öffentlichkeit aufgezeigt werden. Mit der gleichen Skrupellosigkeit wie die Privatwirtschaft ihre älteren ArbeitnehmerInnen entlässt.

  • Ich persönlich fände eine Übergangsrente eine gute Sache. Die Teilnahme in einem Beschäftigungsprogramm im zweiten Arbeitsmarkt ist schlussendlich auch nicht kostenlos für die Gemeinde (und somit den Steuerzahler) mit Fr. 900.- bis 2000.- monatlich.


    Zudem gibt es Organisationen für Freiwilligenarbeit (wie z.Bsp. Benevol) bei welcher sich auch Arbeitslose anmelden können und mit ihrem Wissen und Erfahrungen, anderen helfen können.


    In jedem Fall sollte kein Arbeitsloser über 50 unter Androhung von Leistungskürzungen in ein Beschäftigungsprogramm gezwungen werden, welches schlussendlich nichts bringt und schon gar keine neue Festanstellung!

  • Die Überbrückungsrente suggeriert, es gebe keine bezahlbare Arbeit mehr für Ältere. Dies wird mit der mangelnden Produktivität der Älteren begründet. Die Produktivität kann am Mehrwert pro Beschäftigten gemessen werden. Dieser ist abhängig vom Preis des Produktes und der Preis wiederum wird entscheidend durch die Kosten bestimmt. Ein Teil der Kosten sind eben die Löhne. Die statistisch gemessene Produktivität pro Beschäftigten ist also in gewissen Bereichen gerade deshalb niedrig, weil die Löhne es sind. So entsteht eine Abwärtsspirale, die die Verteilungsrelation zwischen Gewinnen und Arbeitseinkommen immer stärker zugunsten der ersteren verschiebt. Minimallöhne können diese Abwärtsspirale verhindern.


    Wenn Minimallöhne nicht durchgesetzt werden können und wir trotzdem vermeiden wollen, dass Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen beschäftigt werden, um den Unternehmensgewinn zu steigern, muss der Staat solche Unternehmen einem sekundären Arbeitsmarkt zurechnen und kontrollieren, wenn er Lohnzuschüsse via Sozialhilfe bezahlt.


    Wenn Minimallöhne und Lohnzuschüsse für wertschöpfungsschwache Betriebe für eine existenzsichernde Beschäftigung eines älteren Mitarbeitenden nicht reichen, muss der Staat einen eigenständigen sekundären Arbeitsmarkt für sinnvolle Arbeiten im öffentlichen Bereich aufbauen.

  • Eine vernuenftige Arbeit zu haben, ersetzt meistens die Psychotherapie. Mal den Sozialstaat etwas nachrechnen?

  • einen sekundären arbeitsmarkt, wo die menschen existenzsicher löhne erhalten, wäre prüfenswert. ich bin gegen eine "bürokratische" ueberbrückungsrente. hinzukommend würde so ein unding von den arbeitgebern gnadenlos ausgenutzt. der markt funktioniert nun mal gnadenlos und im alter invalid gewordene erhalten heute schon keine rente mehr. politik und justiz hat vorgesorgt nach dem motto: mit vollem wanz lässt sich gut reden. und ich denke, dass auch ein grossteil invalid gewordenen auf dem sekudärmarkt eine faire chance haben. und dies würde auch die iv und die gerichte entlassten, sodass das eingesparte (hier geht es um milliarden), besser investiert geld ist um einen sekundären arbeitsmarkt aufzubauen. die menschen wollen, das bin ich mir sicher, in anstand und würde alt werden. dazu braucht es keine scheinverfahren, vollgepfeffert mit wahrheitswiedrigkeiten. hinzu kommet, dass die sozialkompetenz bei sozialarbeitern/innen höher zu gewichten ist, als all diese juristischen scheinfloskeln, wo man versucht infalalid gewordene, schlecht zu reden. mir geht es nicht darum, die eine gruppe gegen die andere auszuspielen, aber die alten haben es verdient, in würde in pension zu gehen. und da braucht es eben auch vermehrt praktiker, die die realitäten kennen und nicht verkennen, nach dem motto: haupsache mein wanz ist voll. es war mir einen guteen Denkansatz, das mit dem zweiten arbeitsmarkt. mit noch mehr gesetze und juristerei löst man keine auf uns zukommende probleme. und wie der rechtssataat funktioniert, haben wir ja im bündner bauskandal vor augen geführt bekommen. man macht opfer zu täter, damit die täter ihr "ding" weiter drehen können. so funktioniert der markt und ihre akteure. der markt löst keine probleme, er erschafft sie. von daher ueberbrückungsrente nein, sekundären arbeitsmarkt ja.

  • @walo7walo Nach meinem Wissensstand werden im zweiten Arbeitsmarkt keine existenzsichernden Löhne bezahlt, da die Anstellung meist über eine Sozialfirma läuft, welche natürlich auch etwas verdienen möchte/muss und somit bleibt die Abhängigkeit von der Sozialhilfe weiter bestehen.

  • das ist heute so. aber ich denke in zukunft muss ein sozialpolitisches umdenken statt finden. der markt und seine akteur, die auf gewinn maximierung aus sind, nach dem motto: gewinne privatisieren und sozialkosten auslagern, ist nicht in der lage, sozial tragbare lösungen anzubieten. da muss der staat ihn (der markt und seine profiteure), in die verantwortung nehmen. der staat kann einerseits nicht alles regeln und anderseits muss er handeln. einen evtl. kommendensekundären arbeitsmarkt muss aber existenzsichernde löhne anbieten können. es gibt viel zu tun, packen wir es an. und dort wo es den menschen aus gesundheitlichen gründen nicht möglich ist, muss man andere wege und lösungen finden, denn auch diese menschen haben ein recht auf ein menschenwürdiges selbstbestimmtes dasein. und aller anfang ist und steht in der "bildungschancengleichheit", und da steckt schon der teufel im detail. ein weiser mann von beruf anwalt sagte mir einmal mit schallendem lachen, "wo geld ist, ist der teufel da, wo kein geld ist, ist er zwei mal da". ich weis nicht wie alescha das sieht mit dem zweiten arbeitsmarkt. ich tendiere dazu, dass die löhne existenzsichernd sein müssen.

  • Es liegt primär in der Verantwortung der Wirtschaft, Löhne zu bezahlen, die einen minimalen Lebensstandard erlauben. Wenn dies nicht via Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV) erreicht werden kann, müssen subsidiäre gesetzliche Bestimmungen für Minimallöhne erlassen werden. Es gibt heute Problembranchen ohne Mindestlöhne, z. B. die Hauswirtschaft, aber auch Scheinselbständige im Baunebengewerbe oder ausländische Subunternehmen, welche Dumping-Löhne zahlen. Es braucht Minimallöhne und Sanktionen, damit die kantonalen Behörden die üblichen Arbeitsbedingungen durchsetzen können. Die Schweiz sollte besser auf ein höheres absolutes Wirtschaftswachstum verzichten als ausländisches Personal zu Dumping-Löhnen zu beschäftigen.

  • die probleme werden seit jahren vor sich hergeschoben als ob es sie nicht gäbe. im gegenteil, selbst opostionelle richter haben heute keine mühe, im alter invalid gewordene in die sozialhilfe zu entsorgen. sie selber beziehen aber ein tolles grundeinkommen vom staate (steuerzahler) berappt. sie standen i. d. R ein leben lang auf der sonnenseite des lebens und genehmen sich so ihr abendbierchen. Hauptsache der eigene fressnapf ist übervoll. und wenn man teilweise die verfahren studiert, sind sie vollgepfalstert mit wahrheitswiedrigkeiten und doofen anmerkungen, die der sache kaum gerecht werden. dafür haben die damen und herren jahre lang die schulbank gedrückt. ich durfte dies mit 59 jahre erleben. und zu guter letzt hat man mich noch ausgeplündert. und heute weis ich demokratie und rechtssataat sind leere worthülsen derer, die ein leben lang vom system profitiert haben. wie die justiz in der schweiz funktioniert, haben wir eindrücklich im bauskandal (bündnerland), vorgeführt bekommen. so funktioniert dieser staat… mit seinen vasallen. wahrheitswiedrige verfahren und ein schlecht reden der beroffenen hat system. armut ist gewollt...