Vorbezug auf den 13. Monatslohn bei Lohnpfändung

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Durch die Unterstützung unseres Sohnes und der Schwiegermutter sind wir in eine finanzielle Notlage gekommen. Trotzabzahlung der Raten erhielten wir von der Steuerverwaltung einen Zahlungsbefehl und anschliessend eine Lohnpfändung. Die erste Lohnpfändung fand Jahr 2018 statt und wurde mit CHF 630.00 berechnet. In der Zwischenzeit fing der Sohn die 2. Ausbildung an und erhält einen Lohn von knapp CHF 700.00 im 1. Lehrjahr. Nun wurde die Lohnpfändung neu berechnet und wir dürfen nun drei mal mehr vom Lohn abgeben. Von CHF 630.00 auf CHF 1840.00. Laut dem Betreibungsamt ist dies korrekt, da die Ausbildung des Sohnes nicht mehr berücksichtigt werden kann/darf. Mit dem Lohn den wir erhalten können wir gerade mal die Miete und die Krankenkasseprämien bezahlten und dann hat es sich. Es bleibt nicht einmal etwas übrig um Lebensmittel zu kaufen und das Monatsabonnement zu lösen, auch mit dem Verdienst der Frau nicht, da ihr Lohn für laufende Rechnungen drauf geht. Dieser Lohn wird erst gegen Mitte des laufenden Monates ausbezahlt so um den 15. Damit wir nun das Abo für den ÖV bezahlen können, stelle ich mir die Frage ob ich nicht einen Vorschuss auf den 13. Monatslohn zu verlangen, damit wir wenigstens noch etwas zum leben haben und die dringendsten Rechnungen wie Telefon, Fernseher, Strom bezahlen können. Das Betreibungsamt hat diesbezüglich kein Gehör.


    Meine Frage ist, ob dies vom Gesetz her möglich ist, dass ich einen solchen Vorschuss holen kann.

  • Hallo


    Ich habe ihnen diesen Rat gegeben, weil da ganz sicher etwas zu machen ist. Mit einem Vorschuss auf den Dreizehnten loesen sie ihr Problem wohl nicht. Allenfalls wird hier das Sozialamt diesen quasi bevorschussen. Mit Sicherheit wird hier aber das Sozialamt sicherstellen, dass sie die lebensnotwendigen Kosten bis dahin decken koennen. Also Lebensmittel und ÖV-Abo, damit sie zur Arbeit fahren koennen werden sie mit Sicherheit bekommen.


    Melden sie sich sofort beim Sozialamt an!


    Und Nein. Das Betreibungsamt hat hier kein Gehoer.Ich hoffe ihres ist besser. Sonst ist ihnen nicht zu helfen. Denn einen besseren Rat, als auf das Sozialamt zu gehen, werden sie wohl nicht bekommen.


    Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ihnen einen Lohnvorschuss zu geben. Ich wuerde hier nicht einmal danach fragen. Es sei denn sie haben ein ausgesprochen gutes persoenliches Verhaeltnis mit ihrem Arbeitgeber. Da sie eine Lohnpfaendung haben, ist ihr Arbeitgeber zuerst einmal verplichtet dem Betreibungsamt ihre Lohnguthaben, welche das Betreibungsamtliche Existenzminimum uebersteigen an dieses zu ueberweisen. Konkret bedeutet dies in ihrem Fall, dass falls ihr Arbeitgeber bereit waere den Dreizehnten zu bevorschussen, dann muesste er den Betrag an das Betreibungsamt ueberweisen. Dies koennte dann dazu fueheren, dass ihre Lohnpfaendung aufgehoben wird. Das koennte laengerfristig zwar nuetzlich sein, hilft hier im Moment aber nicht.