Durch die Unterstützung unseres Sohnes und der Schwiegermutter sind wir in eine finanzielle Notlage gekommen. Trotzabzahlung der Raten erhielten wir von der Steuerverwaltung einen Zahlungsbefehl und anschliessend eine Lohnpfändung. Die erste Lohnpfändung fand Jahr 2018 statt und wurde mit CHF 630.00 berechnet. In der Zwischenzeit fing der Sohn die 2. Ausbildung an und erhält einen Lohn von knapp CHF 700.00 im 1. Lehrjahr. Nun wurde die Lohnpfändung neu berechnet und wir dürfen nun drei mal mehr vom Lohn abgeben. Von CHF 630.00 auf CHF 1840.00. Laut dem Betreibungsamt ist dies korrekt, da die Ausbildung des Sohnes nicht mehr berücksichtigt werden kann/darf. Mit dem Lohn den wir erhalten können wir gerade mal die Miete und die Krankenkasseprämien bezahlten und dann hat es sich. Es bleibt nicht einmal etwas übrig um Lebensmittel zu kaufen und das Monatsabonnement zu lösen, auch mit dem Verdienst der Frau nicht, da ihr Lohn für laufende Rechnungen drauf geht. Dieser Lohn wird erst gegen Mitte des laufenden Monates ausbezahlt so um den 15. Damit wir nun das Abo für den ÖV bezahlen können, stelle ich mir die Frage ob ich nicht einen Vorschuss auf den 13. Monatslohn zu verlangen, damit wir wenigstens noch etwas zum leben haben und die dringendsten Rechnungen wie Telefon, Fernseher, Strom bezahlen können. Das Betreibungsamt hat diesbezüglich kein Gehör.
Meine Frage ist, ob dies vom Gesetz her möglich ist, dass ich einen solchen Vorschuss holen kann.