Hallo zusammen.
Ich stelle hier eine Frage recht allgemein gehalten. Anlass dazu ist aber eine kantonale Verordnung bezueglich den IV Ergaenzungsleistungen. Diese erscheint mir voellig widersinnig.
Der Sachverhalt ist komplex und ich moechte hier vorerst nicht auf die Details eingehen, sondern hier einmal eine Grundsatzfrage stellen: Kommt ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung den Staat billiger zu stehen, oder ist eine adaequate Betreuung/Pflege zu Hause guenstiger?
Nach meinen Kenntnissen der Fakten, ist eine Pflege zu Hause deutlich guenstiger.
In vielen Faellen wird aber die Pflege zu Hause, durch Familienangehoerige, nicht entsprechend verguetet. Dies hat zur Folge, dass Personen, welche sonst zu Hause gepflegt werden koennten, dann aus Kostengruenden in ein Pflegeheim ueberbracht werden. Wo dann deutlich hoehere Kosten anfallen, aber dann ueber den Staat finanziert werden.
Das ist volkswirtschaftlicher Unsinn.
Wie lange will und kann sich der Sozialstaat Schweiz so etwas leisten?