Hallo Forum
Folgende Situation: Eine Mitarbeiterin einer Spitexorganisation hat ueber mehrere Jahre hinweg Patienten bestohlen. Darunter einen demenzkranken Patienten, welcher zusaetzlich an einer ausgepraegten Angststoerung leidet. Die Angststoerung bezieht sich insbesondere auf Verbrecher.... (Moerder, Betrueger, Einbrecher, Diebe etc.). Angehoerige hatten bemerkt, dass "Dinge" verschwanden oder eben entwendet wurden. Verschwiegen dies aber dem Patienten, um die Angstoerung nicht noch zu untermauern.
Nachdem die Taeterin, fuer Taten bei anderen Patienten, ueberfuehrt werden konnte, versandte die Spitexorganisation ein Rundschreiben an die Patienten, mit der Aufforderung allfaellig geschehene Vorkommnisse dem zustaendigen Sachbearbeiter der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten. Durch dieses Schreiben erfuhr der Patient also von der Geschichte. Aufgrund der Demenzerkrankung ist der Patient hier nicht mehr in der Lage die "Tragweite" dieses Vorfalls richtig einzuordnen. De Facto konnte der Patient aber aus dem Schreiben herauslesen....
Spitex sind Verbrecher!
Das zuvor ueber Jahre hinweg muehsam aufgebaute Vertrauen in das Pflegepersonal, wurde damit praktisch schlagartig zunichte gemacht. Seither ist der Patient praktisch dauernd in Panikstimmung, wenn fremde Personen (Spitex und Haushaltshilfe) ins Haus kommen. Trotz einer Anpassung der Medikation ist eine Hausbetreuung praktisch nicht mehr moeglich. Eine weitere Anpassung der Medikation kann nur noch stationaer erfolgen.
Ein Eintritt in ein Pflegeheim ist ausdruecklich gegen den Willen des Patienten. Und aus Respekt vor dem Patienten auch gegen den Willen der Angehoerigen. Aufgrund der Situation sieht sich der behandelnde Arzt aber dazu gezwungen, den Patienten stationaer einzuweisen. Mit entsprechenden Kostenfolgen fuer den Patienten. Grundsaetzlich koennen diese Kostenfolgen als Schadenersatz von der Taeterin gefordert werden.
Der ganze Vorgang hat wohl noch eine strafrechtliche Seite. Denn dieser ist auch als eine (mentale) Koerperverletzung zu verstehen. Und daher auch die Frage nach Schmerzensgeld. Meines Wissens gibt es zu einem sehr aehnlichen Fall einen Bundesgerichtsentscheid. Ich konnte diesen bisher aber nicht finden.
Weiss hier jemand mehr Bescheid?