Bar- und Betreuungsunterhalt

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  • Hallo zusammen


    Ich habe mit meiner Ex zwei Kinder.


    Pro Kind bezahle ich ihr jeden Monat 1'410.- Barunterhalt und meiner Ex-Partnerin (nicht verheiratet) bezahle ich 2'900.- Betreuungsunterhalt, dass ergibt zusammen 5'720.- pro Monat!


    (Ist Gerichtlich entschieden worden)


    Ich bin Selbstständig und habe eine Autogarage, als "Einmannbetrieb".


    Ich weiss allerdings kaum wie ich jeden Monat dieses Geld aufbringen soll! Wenn ich mir noch mehr Lohn aus der Firma nehme, schreibe ich nicht nur rote Zahlen, sondern dunkelrote!


    Ich habe vor knapp zwei Jahren meine Frau geheiratet und als damals im Mai 2018 der Unterhalt für die Kinder und die Ex berechnet wurde, wurde meine Frau als 100% arbeitsfähig eingestuft und das sie ihr Leben selbst finanzieren kann und allenfalls meins noch mit finanzieren, was ich absurd finde, da sie nichts für meine Vergangenheit kann und trotzdem steht sie voll und ganz hinter mir!


    Vor ca. einem halben Jahr wurde bei mir RLS diagnostiziert, daher bin ich momentan nicht mehr 100% arbeitsfähig, hinzu kommt noch dass ich mit meiner Frau einen Sohn bekommen habe, der mittlerweile 2 Monate alt ist, also kann meine Frau nicht mehr 100% erwerbsfähig sein und ich habe nun drei Kinder und bin selbst nicht mehr 100% arbeitsfähig, muss aber meiner Ex weiterhin die 5'720.- überweisen!


    Ich war im Januar beim Vermittlungsamt um eine Schlichtung mit meiner Ex zu vereinbaren.


    Hatte aber keine Chance, da sie alles abblockiert!


    Nun geht alles wieder vor Gericht und dass sind nochmals zusätzliche Kosten!


    Abgesehen davon habe ich vor ca. zwei Wochen eine Betreibung von der Ex erhalten, da ich von Januar 2017 bis August 2018 NUR 3'100.- für meine Kinder bezahlte und für meine Ex nichts!


    Aber da unser Rechtsystem im Januar 2017 geändert wurde, kann sie rückwirkend für jeden Monat 5'720.- verlangen!


    Die Betreibung beläuft sich auf ca. 70'000.-, die ich nicht Zahlen kann. Wie will ich soviel Geld haben, wenn ich jeden Monat 5'720.- abgeben muss!?


    In was für einem System leben wir seit Januar '17?


    Es sollte sich doch positiv für die Väter verändern? Das der Vater die Kinder auch betreuen darf?


    Meine Ex hatte einen 40% Job, den sie aber extra kündigte bevor es zu der Gerichtsverhandlung kam und dies wurde vom Richter akzeptiert.


    Ich bezahle jeden Monat 5'720.- und sehe meine Kinder nur dann, wann sie Lust und Laune hat, obwohl es gesetzlich bestummen wurde, dass meine Kinder jedes zweite Wochenende bei mir sind!


    Wenn ich sie dann mal bekomme, gibt sie keine Utensilien für die Kinder mit, obwohl sie müsste!


    Ich habe mich schon etliche Male beim KESB telefonisch gemeldet oder ging persönlich vorbei. Ich bekomme keinen Beistand und das KESB interessiert es nicht wirklich! Beim letzten Gespräch, dass ich mit einem "Berater" hatte, bekam ich von ihm den Rat, dass ich doch alles aufgeben soll und vom Sozialamt leben soll! Seither habe ich den glauben an unser System verloren!!


    Soll ich mit meiner kleinen Familie wirklich vom Sozialamt leben, da mir ende Monat so oder so nichts bleibt?


    Soll ich mein Leben aufgeben,meine Firma, mein Haus?


    Ist dass, das neue Gesetz?

  • Hallo


    Kurzantwort:


    Das KESB kann ihnen nicht wirklich helfen. Denn es muss sich grundsaetzlich nach der noch geltenden Unterhaltsverpflichtung richten. Wird hier also eher den Kindern und der Exfrau helfen, als ihnen.


    Da sich aber ihre Lebenssituation zwischenzeitlich veraendert hat, ist allenfalls eine Neubeurteilung seitens des Gerichts betreffend der Alimente wohl angebracht. Wenn ihre Exfrau abblockt um eine Vereinbarung zu treffen, welche fuer beide Seiten tragbar ist, dann muss das Gericht entscheiden, was zumutbar ist.


    Leider ist es so, dass ihre gegenwaertige Ehefrau hier in die Berechnung mit einbezogen wird. Es gilt die gegenseitige Unterstuetzungspflicht. Da sie nun aber ebenfalls ein Kleinkind hat, muss hier wohl eine eingeschrankte Erwerbstatigkeit beruecksichtigt werden.


    Mir persoenlich erscheinen die von ihnen genannten Alimente als sehr hoch. Ausserdem ist nicht nachvollziehbar, weshalb bei der Ex eine beschraenkte Erwerbstaetigkeit nicht beruecksichtigt wurde.


    Es bleibt ihnen wohl nichts Anderes uebrig, als moeglichst schnell die Unterhaltsverpflichtung durch das Gericht neu beurteilen zu lassen.


    Der Tipp des KESB-Beraters scheint im ersten Augenblick wirklich absurd zu sein. Es ist etwas schwer verstaendlich, aber unter Umstaenden ist der Gang zur Sozialhilfe aber quasi die Notbremse, dass sie nicht in eine, nicht mehr loesbare, Schuldenfalle geraten. Es darf aber wohl nicht die erste Option sein.


    Bevor sie einen solchen Schritt machen, wuerde ich mich von einer unabhaengigen Fachstelle beraten lassen.


    https://www.sozialhilfeberatung.ch/,

  • Hallo,


    ich kann Ihre Situation nicht vollständig nachvollziehen. Für mich sind zu viele Unbekannte in Ihrer Fallbeschreibung. Wieso akzeptieren Sie ein solches Gerichtsurteil, wo Sie überhaupt nicht damit leben können. Ich empfehle Ihnen sofort und unverzüglich einen Anwalt zu nehmen und nochmals vor Gericht zu gehen. Die Lage, die Sie beschreiben, wird Sie und ihre Familie in den Ruin stürzen, wenn Sie nicht unverzüglich handeln. Viel Erfolg und alles Gute.

  • Ich nehme an, dass Abonent des Beobachters sind. Dann koennten sie den Beratungsdienst mal anfragen, wie sie entsprechend ihrer Situation am Besten vorgehen. Der Beratungsdienst kann ihnen allenfalls auch bei der Suche nach einem guten Anwalt behilflich sein.


    Den Hinweis von awu62 einen Rechtsanwalt zu nehmen, unterstuetze ich ausdruecklich. Ich habe auch den Eindruck, dass sie bei der Scheidung die Hoehe der Alimente nicht haetten akzeptieren sollen.


    Sicher ist aber bei den gegenwaertigen Umstaenden eine sofortige Anpassung noetig.

  • Danke für eure Antworten awu62 , marikowari .


    Ich hatte beim ersten Gerichtsurteil schon einen Anwalt und habe den Anwalt immer noch! Da meine Exfreundin (wir waren nicht verheiratet!) nichts ohne ihren Anwalt bespricht, sah ich mich gezwungen auch einen zu nehmen!


    Wenn ich das Urteil nicht akzeptiert hätte, wäre es vor das Bundesgericht gekommen und das hätte uns erneut viel Geld gekostet!


    Ich musste für das letzte Gerichtsurteil und die Anwälte schon ca. 25'000.- bezahlen..


    Und i meine mit den Anwälten; meinen Anwalt und der meiner Exfreundin! Ihren Anwalt durfte ich auch bezahlen, da es ja der Anwalt der Kinder ist und ich für die Kinder mitveranwortlich bin! Allein ihr Anwalt kostet 11'000.-.


    Heute ist die Einladung vom Gericht gekommen, die neue Verhandlung findet im August statt, aber was mache ich, wenn es wieder so hoch berechnet wird!?


    Und im letzten Gerichtsurteil steht auch, dass meine Exfreundin, erst in 2 Jahren wieder einen 40% Job ausüben muss, wenn beide Kinder in der Schule sind. Anscheinend kann man keinen Beruf ausüben, auch wenn die Kleinere im Kindergarten ist!?


    Dann muss meine Frau ja rein theoretisch die nächsten 6 Jahre auch nicht arbeiten!?


    Ich habe einfach das Gefühl, dass in meinem Fall alles schief läuft..

  • Hallo


    Ja. Obwohl fuer mich (und aron62) eigentlich immer noch zu viele Unbekannte in der Fallbeschreibung sind, habe ich irgendwie auch das Gefuehl, dass so Einiges nicht zsammenpasst.


    Ich bin kein Jurist. Mein Wissen beschrankt sich auf persoenliche Erfahrung, sowie die Erfahrungswerte von Anderen in meinem sozialen Umfeld.


    Tatasaechlich sind bestimmte Entscheidungen der Gerichte nicht immer so ganz nachvollziehbar.


    Es ist durchaus moeglich, dass ein Gericht bei einer "Scheidung", respektive Trennung, dem einen oder anderen Partner ein fiktives (moeglich erziehlbares) Einkommen unterstellt, und anhand von diesem die Unterhaltsverpflichtung festlegt. Das heisst dann keineswegs, dass in der Praxis dieses Einkommen auch tatsaechlich erzielt werden kann.


    Und dann kommt der betreffende Partner (meist der Mann) in einer endlose Schuldenspirale.


    Mir ist persoenlich ein solcher Fall sehr gut bekannt. Der Mann wird bis zum Ende seines Lebens, nur noch das Existenzminimum zur Verfuegung haben. Nach dem er in seinem Leben aber ein paar Dinge anders geregelt hat, kommt er mit der Situation jetzt einigermassen gut klar. Immerhin kann er jetzt mit seiner neuen Familie ein anstaendiges Leben fuehren. Und das "zweite Glueck" etwas geniessen. Zuvor war aber ein sehr radikaler Schnitt unausweichlich. Ich spreche hier noch einmal den, vielleicht doch nicht so absurden, Tipp des KESB-Beraters an.


    Bitte ueberlegen sie sich einmal den Worstcase. Was passiert mit ihrer Existenz (und den ihrer jetztigen Familie, wenn sie bei der Abaenderungsklage nicht den gewuenschten Erfolg erzielen?


    (Betreffend der Klage, rate ich ihnen noch eine Zweitmeinung einzuholen. Lassen sie den Fall noch von einer kostenlosen Rechtsberatung, wie zum Beispiel von der Caritas, noch analysieren. Ich habe durchaus meine Zweifel daran, dass das erste Gerichtsurteil korrekt war).


    Selbst wenn sie nun bei der Klage einen Erfolg erzielen, wird die neue "Vereinbarung" erst in Zukunft rechtskraeftig werden. Bis dahin gilt die "Alte". Ihre Ex kann dieses Verfahren ueber Jahre in die Laenge ziehen. Und das wird ihr Anwalt hoechstwahrscheinlich tun.


    Das heisst konkret, dass sie auch weiterhin von ihrer Exfrau wegen der Alimente betrieben werden koennen.


    Und jetzt rechnen sie sich mal aus, wie lange es dauert, bis sie vollstaendig pleite sind.


    Ihr Anwalt haette ihnen die Konsequenzen des Urteils aufzeigen sollen. Und sie auch dahingehend beraten sollen, wie sie sich in ihrer Existenz (und ihrer heutigen Familie) dagegen absichern sollten.


    Dazu gibt es gewisse, legale, Moeglichkeiten. Und die muessten sie wohl auschoepfen. Und das muessen sie tun, solange sie noch koennen.


    Nicht die Ohren haengen lassen.


    Gruss

  • marikowari


    Danke für deine Tipps! Das mit der Zweitmeinung werden wir sicher noch machen!


    In der Zwischenzeit, müssen wir alle Fixkosten usw. zusammentragen und sie dem Anwalt überreichen und eine Anzahlung für die Gerichtskosten "durfte" ich auch schon überweisen.


    Jetzt heisst es abwarten bis zum 20.August und evtl. einen Plan-B aushäken!


    Ich werdw mich danach sicher nochmals melden, oder falls sich vorher noch was ergibt, hört ihr von mir!

  • Januar2017


    Gerne. Ich versuche zu helfen, so gut wie mir dies moeglich ist.


    Aus meiner Sicht braucht ihr fachliche Unterstuetzung, welche etwas ganzheitlicher ist, als sie nur gerade das "Scheidungsrecht" betrifft.


    Ich haette hier gerne meinen frueheren Treuhaender, respektive Revisor empfohlen. Leider lebt der gute Mann nicht mehr. Mir war der "alte Hase" ein sehr guter Lehrmeister in vielen Dingen. Nicht nur in rechtlichen.


    Ich vermute, dass er aufgrund der, von dir geschilderten, Sachlage wohl noch ein paar weitere Tips geliefert haette. Die bisher bekannte Sachlage ist dafuer aber zuerst einmal nicht ausreichend. Ich rate aber hier ausdruecklich davon ab, hier noch weitere Details im Forum zu publizieren. Das ist zu sehr eure Privatsache. Weiter moechte ich noch darauf hinweisen, dass es fuer eure Situation wohl moeglicherweise eben legale Schlupfloecher gibt, die euch weiterhelfen koennten.


    Die Kenntnis dieser Schlupfloecher kann aber allenfalls auch missbraucht werden. Dem moechte ich keinen Vorschub leisten. Und publiziere hier keine derartigen Tips.


    Ein guter Berater/In wird euch aber, gegebenfalls, die euch gegeben Moeglichkeiten aufzeigen. (Nicht zu lange warten!).


    In diesem Zusammenhang wiederhole ich mich nochmal:


    Rechnet die Worstcase - Szenarien noch einmal durch und ueberlegt, was ihr tun koennt, um diese zu verhindern.


    Was passiert mit eurem Haus, was passiert mit deiner Firma, wenn du weiterhin von deiner Ex betrieben wirst?


    Mit welchem Gueterstand seit ihr jetzt verheiratet?


    Beachtet bitte wer, fuer was, betrieben werden kann. Bei einer Guetertrennung kann das allfaellige Vermoegen / allenfalls auch Einkommen, des Ehepartners nur dann herangezogen werden, wenn es sich um gemeinsame Schulden des Ehepaares handelt. Dasselbe gilt auch fuer ein allfaelliges Kindsvermoegen und Einnahmen des Kindes.


    Die Guetertrennung hebt aber die gegenseitige Unterstuetzungspflicht von Ehepartnern nicht auf.


    Die juristischen Details sind hier "knifflig". Lasst euch in diesem Zusammenhang von unabhaengigen Institutionen weiter beraten. Tips dazu, habe ich bereits genannt.


    Das KESB wird hier wohl nichts helfen, weil nicht ihre Zustaendigkeit. Der Tip des betreffenden Mitarbeiters erscheint zuerst absurd. Voellig abwegig ist er leider nicht. Auch schon gesagt.


    Viel Glueck .... Ohren nicht haengen lassen .... aber bitte wieder einmal von euch hoeren lassen.


    LG.

  • Darf man fragen wie es bei der Ganze Sache ausgegangen ist?


    Aus meiner Sicht müssten Sie inzwischen deutlich weniger zahlen, da Ihre Frau nicht mehr arbeiten muss wegen dem Kind und Sie dieses ebenfalls unterstützen müssen.


    Da ich momentan gerade in einer solchen Trennungsphase bin, würde mich der Stand der Dinge doch sehr interessieren.


    Gruess Nick