Nachmieter abgesprungen

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  • Tatsächlich, eine Geschichte ohne Ende, welche nochmals um ein Kapitel reicher wird.


    Ich habe mit einem weiteren Anwalt gesprochen und ihm die Umstände erklärt. Auch er kam sofort zum Schluss, dass ich aus der Zahlungspflicht entlassen bin, da ich meine Pflicht mit der Findung eines Nachmieters genüge getan habe. Ausserdem sei das Verhalten des Vermieters nicht Rechtens und jeglich Forderungen seinerseits unrechtmässig.


    Nun hat mir der Mieterverband, ein Jurist und zwei Anwälte in Mietrecht mir meine Anliegen bestätigt. Ich denke da bin ich auf der sicheren Seite.


    So langsam glaube ich auch nicht mehr an die "Boshaftigkeit" des Vermieters. Viel eher sind da Unwissen und Unfähigkeit am Werke, ist er schliesslich nur ein privater Vermieter, der sich höchstwahrscheinlich schlicht nicht tiefergehend mit der Materie beschäftigt hat.

  • Na, ich bin auch "nur" ein privater Vermieter und schwarze Schafe gibt es hüben wie drüben. Wenn Sie aber Ihren Vermieter so einschätzen, empfehle ich Ihnen, auf der Hut zu sein. Insbesondere wenn die Abnahme und Rückzahlung der Kaution noch bevorsteht.

  • Hallo


    system-of-a-down


    Ich muss vielleicht meine Aussage im letzten Beitrag etwas korrigieren, respektive klarstellen. Wie es CescoD noch erwaehnt hat, gehe ich eigentlich primaer auch nicht wirklich von einer Boshaftigkeit aus. Wenn ich sage, dass der Vermieter hier moeglicherweise Spielchen treibt, dann impliziert dies nicht zwangslaeufig eine boshafte Absicht.


    Ich empfinde es nicht als boshaft, wenn ein Vermieter den Mietpreis seiner Liegenschaft den Marktpreisen anpassen will. Aus meiner Sicht muss er das. Sonst schaedigt er sich selbst.


    Es geht hier also nicht darum, ob er das tut, sondern wie er es tut.


    Hier Boshaftigkeit zu unterstellen, waere zuerst mal eine Unterstellung. Und so, bisher aufgrund der genannten Fakten, nicht angebracht.


    Tatsaechlich sehe ich es als wahrscheinlicher, dass der Vermieter hier sich ueber die geltenden Regeln nicht so ganz klar ist.


    Ich hatte im letzten Beitrag noch erwaehnt, dass ich ebenfalls in der Verwaltung von Mietshaeusern taetig war. Das ergab sich insbesondere im Zusammenhang damit, dass ich als "Generalunternehmer" beauftragt war, Gesamtsanierungen von solchen Haeusern auszufuehren. Dabei waren die Probleme vielfaeltig. Ich meine damit nicht die baulichen. Wir mussten Loesungen finden, welche die Umstaende des Besitzers und der Mieter gebuehrend beruecksichtigten. Ich moechte hier keineswegs behaupten, dass dies mein Erfolg war. Aber rueckblickend auf diese Taetigkeit kann ich sagen, dass wir erfolgreich waren. Es gab keinen einzigen Fall, den wir vor Mietgericht bringen mussten.


    Es war in allen Faellen moeglich, im Konsens, eine Loesung zu finden. Viele Mieter wohnen heute wieder in der alten, auf neu gemachten, Wohnung. Bezahlen jetzt zwar einen hoeheren Mietzins. Welcher so aber auch gerechtfertigt ist. Und dies, widerspruechlicherweise, von den Mietern auch geschaetzt wird. (Keiner bezahlt doch gerne mehr. Doch diese Mieter wissen, weshalb sie das trotzdem tun).


    Im letzten Beitrag hatte ich den Begriff Anstand aufgeworfen. Ja. Aus meiner Erfahrung heraus gibt es Vermieter, welche ich als unanstaendig bezeichne. Und als "Generalunternehmer" werde ich von diesen keine Auftraege annehmen. Total no go!


    Fuer mich ist es hier zuerst einmal die Frage, welche Loesung man so "anstaendigerweise" finden kann, welche alle Beduerfnisse ausreichend beruecksichtigt. Der Begriff "Anstand" impliziert hier wohl auch eine Kompromissbereitschaft.


    Und hier schliesse ich jetzt noch den Kreis zu ihrer Aussage:


    >Insbesondere wenn die Abnahme und Rückzahlung der Kaution noch bevorsteht.<


    Es ist wohl absolut korrekt, tatsaechliche Schaeden zu bemaengeln. Und sollen auch entsprechend abgerechnet werden. Dies auf einer fairen Basis. Und hier gibt das Mietrecht recht deutlich Auskunft darueber, was dann wie gerechnet werden muss.


    Was aber gar nicht mehr durchgehen wuerde, ist, wenn ein Vermieter hier seine "Spielchen" treibt, um die Miete hoch zu setzen und dann noch die Mietkaution als Druckmittel verwendet. Das ist dann wohl mal Noetigung.


    Ich hatte in meiner beruflichen Laufbahn (als "Immobillienverwalter") nur ganz selten mit solchen Faellen zu tun. Aber glauben sie mir ... hier werde ich sehr schnell.... sehr agressiv.


    Die gesetzlichen Grundlagen liegen vor.

  • Die Nachmieterin* hat sich verpflichtet, Ihren Vertrag zu übernehmen, also auch die dort festgelegten Miete. Sie haben ihn der Vermieterin* korrekt gemeldet. Damit sind Sie aus dem Schneider. Die Nachmieterin* muss keine Mieterhöhung bezahlen, und die Vermieterin* muss nun selbst schauen, wie sie zu einer Mieterin* kommt.