Mietvertrag ungültig??

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  • Ich habe neu (per 1.7.19) eine Wohnung bezogen. Der Vertrag kam auf die letzte Minute deshalb habe ich unterschrieben weil ich sonst ohne Wohnung da gestanden hätte.



    Der Vertrag lässt sich nur einmal im Jahr auf sechs Monate im Voraus(bin Privat keine Firma) und NUR per 31.12 künden. (legal?) Das Mietobjekt befindet sich im Kanton Tessin.
    Ist das legal?? mit diesem Vertrag. Oder kann man den Rückgängig machen? Was kann man machen damit ich da raus komm so schnell wie möglich -OHNE Nachmieter suchen müssen.

  • Grundsätzlich sind Sie an das gebunden, was in einem von Ihnen unterschriebenen Mietvertrag steht, wenn nicht in einem Gesetz steht, dass eine solche Kündigungsfrist nicht erlaubt und eine solche vertragliche Vereinbarung nichtig ist. Ich bin nicht auf Mietrecht spezialisiert. Gemäss Artikel 266a Absatz 1 OR können die Parteien eine längere Frist und einen anderen Termin als die gesetzliche Frist und den gesetzlichen Termin vereinbaren. In Artikel 266c OR steht die gesetzliche Kündigungsfrist und der gesetzliche Kündigungstermin für Wohnungen.



    Art. 266a O. Beendigung des Mietverhältnisses / II. Kündigungsfristen und -termine / 1. Im Allgemeinen


    II. Kündigungsfristen und -termine


    1. Im Allgemeinen



    1 Die Parteien können das unbefristete Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine kündigen, sofern sie keine längere Frist oder keinen anderen Termin vereinbart haben.


    2 Halten die Parteien die Frist oder den Termin nicht ein, so gilt die Kündigung für den nächstmöglichen Termin.



    Art. 266c O. Beendigung des Mietverhältnisses / II. Kündigungsfristen und -termine / 3. Wohnungen


    3. Wohnungen


    Bei der Miete von Wohnungen können die Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.


    Obligationenrecht (OR):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19110009/index.html


    Der Mieterverband bietet eine kostenpflichtige telefonische Beratung durch auf Mietrecht spezialisierte Juristen an.



    https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung.html

  • Die im Gesetz festgehaltenen Kündigungsfristen sind Mindestwerte. Eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren, von welcher je nach Situation auch der Mieter profitieren kann, ist nicht verboten. Die Kündigungsbestimmungen, mit welchen Sie sich mit Ihrer Unterschrift einverstanden erklärt haben, sind nicht ungültig, und der ganze Mietervertrag schon gar nicht.

  • Ich fuerchte, dass was @Sirio gesagt hat, ist soweit mal richtig. Wegen der Kuendigungsfrist koennen sie hier wohl gar nichts machen.


    Die Frage ist hier allenfalls noch , ob der ganze Mietvertrag ueberhaupt gueltig ist. Es koennte noch Gruende geben, dass dies der Fall ist. Wenn auch nicht so wahrscheinlich. Hier wuerde ich noch dem Rat von @Sozialversicherungsberater folgen und den Mietvertrag von Juristen des Mieterverbands mal nachschauen lassen. Die Chance auf einen Erfolg ihrerseits halte ich fuer sehr klein.