Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird, dann wird meines Wissens von Amtes wegen liquidiert. Oder irre ich mi da?
Was bringt es ein oeffentliches Inventar zu verlangen, wenn absehbar ist, dass nur Schulden uebrig bleiben?
Es werden nicht viel Schulden sein, aber zuviel fuer eine Person, welche jetzt (zumindest teilweise von der Fuersorge abhaengig ist.
Diese ist Alleinerbin. Hat selbst keine Schulden oder Betreibungen. Und moechte, dass das so bleibt.
Aus meiner Sicht, respektive meinem Wissen, ist es eben nicht relevant, wie lange die Mutter mit ihren Kindern in der Schweiz ist und ob sie hier letztlich noch im Interesse ihrer Kinder handeln wuerde.
Das Problem liegt daran, dass sie ohne Einverstaendnis des Ehemannes das Erbe nicht ausschlagen kann.
Der muesste allerdings auch verstehen, dass dies im Interesse der Mutter und der Kinder ist. Doch genau das will er eben nicht.
Er will der Mutter eins auswischen.... weil sie ihm davon gelaufen ist.