Möchte Scheidung aber da ist das Haus und ich habe kein Geld

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  • Hallo ich, w 60 habe mit meinem Ehemann ein Haus das wir noch immer bei der Bank abbezahlen müssen, pro Monat zahlen wir 2500 Franken. Mein Mann ist pensioniert und ich


    verlor vor knapp 2 Jahren meinen Job weil die Firma Konkurs ging und fand keine Arbeit mehr, ich bekomme nur noch 2 Monate Geld vom Arbeitsamt danach früh-pension. Da mein Mann immer mehr zum Tyrann mutiert muss ich mich dringend scheiden lassen und weg sonst gehe ich noch mehr kaputt. Beim Hauskauf haben wir beide den Vertrag unterschrieben und jetzt habe ich angst dass wenn ich mich scheiden lasse das ich trotzdem die hälfte des Hauses zahlen muss obwohl ich wegziehen wollen würde. Ich weiss nicht mal ob man es überhaupt verkaufen kann oder wie man es das Haus loswird wenn es noch der Bank gehört. Mein Mann würde auch nie im Leben auf mich hören und es verkaufen solange er sieht das ich mich nicht scheiden lasse denkt er, er kann alles mit mir machen und will nichts ändern. Ich weiss nicht weiter, ich habe keine Ahnung von unserem Rechtssystem und wenn ich mich selber informieren möchte verstehe ich kein Wort von dem was geschrieben steht. Ich kann mir ja nicht mal einen Scheidungsanwalt leisten. Muss ich jetzt tatsächlich mit diesem Tyrann leben der mir Angst macht? Kann man sich auch ohne Geld scheiden lassen? Und kann man das Haus verkaufen auch wenn es noch nicht bei der Bank abbezahlt ist?

  • @LunaK


    Die kantonalen Anwaltsverbände an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten kurze (ungefähr 15 Minuten) kostenlose Rechtsauskünfte an. Wahrscheinlich warten dort viele Personen, sodass man bereits einige Zeit vor dem Beginn dort sein sollte und sich anmelden sollte um überhaupt noch daranzukommen. Ich empfehle Ihnen sich dort beraten zu lassen, ob es möglich ist, dass Sie die unentgeltliche Rechtspflege und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand für das Scheidungsverfahren bzw. für die Regelung der Unterhaltszahlungen während des Scheidungsverfahrens erhalten können. Wenn das Gericht die unentgeltliche Rechtspflege und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand bewilligt, leiht Ihnen der Kanton das Geld für die Gerichtskosten bzw. das Geld für das Honorar des Rechtsanwalts, kann diese aber später von Ihnen zurückfordern, falls Sie später ein höheres Einkommen oder Vermögen haben (z.B. durch den Verkauf des Hauses). Ich empfehle ihnen zum Beratungstermin Unterlagen über das Einkommen, die wichtigsten Ausgaben, das Vermögen und die Schulden mitzunehmen, damit man mit diesen ausrechnen kann bzw. abschätzen kann, ob Sie als prozessual bedürftig gelten.


    Rechtsauskunftsstellen der kantonalen Anwaltsverbände:



    https://www.sav-fsa.ch/de/rech…chtsauskunftsstellen.html


    Anwaltssuche des Schweizerischen Anwaltsverbands:



    https://www.sav-fsa.ch/de/anwaltssuche.html


    Informationen zur unentgeltlichen Prozessführung:



    https://www.sav-fsa.ch/de/anwaltssuche/honorar.html

  • nur kurz meine Meinung, Erfahrung von den kantonalen Anwaltsverbänden. Ich war auch da... früh genug.. ich musste ca. 45 min.warten... und die Beratung war nur 12 min. das hat mir nichts gebracht, schade für die Zeit... Die wissen viel, aber in der kurzen Zeit, was relevantes rauszuholen...war unrealistisch. Es gibt bessere Angebote,denke ich.

  • @wiri


    Sicher gibt es bessere Angebote. Nur sind die im allgemeinen nicht kostenlos.