Unvorhersehbare und ausserordentliche Kosten

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  • Die Ex von meinem Partner verdient ungefähr Fr. 6'200.--. Meinem Partner bleiben nach Abgabe der Alimente Fr. 2'500.--, also wohl das Existenzminimum.


    Unvorhergesehene Kosten ein, eine Beratung für das Kind bei einem Arzt und Zahnarztkosten.


    Muss mein Partner nun die Hälfte der Kosten übernehmen oder muss der Leistungsstärkere mehr übernehmen und wie kann man entscheiden, wer der Leistungsstärkere ist?


    Was ist, wenn mein Partner einfach nicht in der Lage ist, sich 1/2 an den Kosten zu beteiligen, ihm das finanziell kaum möglich ist, denn nach Abzug der Monatszahlungen bleiben ihm ungefähr Fr. 600.-- zum Leben.

  • Rosenstrauss


    ich nehme an, dass ihr Lebenspartner geschieden, oder zumindest gerichtlich getrennt ist. Dann liegt ein Gerichtsurteil vor, welches die Alimentenzahlung eindeutig und bindend regelt.


    Das heisst dann, dass ihr Lebenspartner den dort aufgefuehrten Betrag zu bezahlen hat. Nicht mehr und nicht weniger.


    Allfaellige unerwartete Kosten der Alimentenempfaenger sind hier mit einbegriffen. Falls die Alimentenempfaenger mit den Alimentenzahlungen nicht ueber ausreichend finanzielle Mitte verfuegen, koennen sie einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt einreichen.

  • Arzt und Zahnarztkosten treten in der Regel bei Kindern auf und sind somit ohne nähere Erwähnung im Urteil bereits durch die im Urteil festgelegten Unterhaltszahlungen für das Kind abgegolten. Diese Kosten bleiben bei der Person hängen, bei welcher das Kind (hauptsächlich) wohnt und welche deshalb dessen Kosten bezahlt. Wenn es sich bei den Arztkosten um durch die Grundversicherung der Krankenversicherung versicherte Kosten handelt, fällt davon ohnehin nur der wegen der Franchise und dem Selbstbehalt zu fallende Teil an. Wenn man die tiefste Franchise von 300 Franken pro Jahr wählt, sind das insgesamt 1'000 Franken pro Jahr, weil der jährliche Selbstbehalt auf 700 Franken beschränkt ist. Die meisten Zahnarztkosten sind in der Grundversicherung nicht enthalten.

  • Wenn im Urteil steht, dass der Vater 1/2 der unvorhergesehenen Kosten zu tragen hat, dann ist das so. Und das ist auch ein üblicher Text in einer Scheidungsvereinbarung. Nur gelten "Normale" Arzt oder Zahnarztkosten nicht als unvorhergesehen. Müsste das Kind z.B. eine Brille haben, dann müsste der Vater seinen Anteil daran bezahlen.


    Beim Zahnarzt ist das Problem aber folgendes. Üblicherweise hat man heute für Kinder eine Versicherung die Zahnkorrketuren fast zu 100% bezahlt. Aber eben nicht zu 100%. Muss also nun eine Zahnkorrektur gemacht werden, die kostet schnell mal Fr. 15'000, dann müsste der Vater 1/2 der nicht versicherten Kosten tragen. Da Zahnkorrekturen zu den unvorhergesehen Kosten zählen. Gibt es keine Versicherung, dann kann es dann halt schon sein, dass es 1/2 der Fr. 15'000 sind. Darum muss da auch der Vater darauf beharren, das die Mutter eine solche Versicherung abschliesst, oder ev. sogar selber abschliesst. Kostet vieles weniger als nacher den Anteil zu tragen.


    Also was steht im Scheidungsurteil.

  • PC


    Ja. Was im Urteil steht ist letztlich bindend.


    Ich bin hier wirklich nicht vom Fach. Nur habe ich noch nie davon gehoert, dass in einem Urteil eine solche Regelung vereinbart wurde, welche sie hier erwaehnt haben.


    Damit meine ich, dass eine Regelung vereinbart wurde, dass unerwartete Kosten dann fifty-fifty geteilt werden muessten.


    Das ist mir voellig unbekannt so.


    Kennen sie persoenlich Faelle wo das so beschieden wurde?

  • Im Scheidungsurteil sind die unerwarteten Kosten nicht erwähnt. Zahnarztuntersuchungen gehören nicht zu unterwarteten Kosten, das wurde mir heute so bestätigt von einer Alimentenauskunftsstelle, somit muss mein Partner sich an diesen Kosten nicht beteiligen. Klar würde mein Partner sich an einer Zahnspange beteiligen, aber Löcher flicken oder einen Zahnziehen sollten mit den Unterhaltszahlungen getilgt werden. Im Scheidungsurteil steht überhaupt nicht, was er alles zu bezahlen hat mit dem Unterhalt, sondern nur, wie viel er der Frau und den Kindern bezahlen muss.

  • Dies entspricht auch meinem Wissen so.

  • In meinem z.B: und ich kenne viele Frauen bei denen das auch drinn steht.

  • Achtung: Bei Kindern (bis zum vollendeten 18. Altersjahr) beträgt die gesetzliche Mindestfranchise nicht 300 Franken, sondern null Franken. Wie in einer anderen Diskussion erwähnt, besteht im Übrigen die Verpflichtung, sich zusätzlich zu den Alimentenzahlungen an den unerwarteten Kosten zu beteiligen, unabhängig von einer expliziten Regelung im Scheidungsurteil. Die hier erwähnte 50/50-Klausel dient einzig dazu, die proportionale Aufteilung auf Vater und Mutter festzulegen. Würde jede Ehescheidungskonvention einen solchen Passus enthalten (ob nun fifty-fifty oder anders), würde sich manche spätere Diskussion erübrigen.

  • sirio: besser wäre, man könnte sich nach einem "Katalog" richten um zu entscheiden, was "unerwartet" bedeutet. Genau dieses "unerwartet" bringt nur Streitereien. Das Gesetz sagt nicht im Einzelnen, welche Bedürfnisse einen besonderen Beitrag der Eltern rechtfertigen.


    Diese Bedürfnisse müssen anscheinend eine grosse finanzielle Belastung verursachen, welche mit dem normalen Beitrag nicht gedeckt werden können.

  • Gerade der Aspekt des Unerwarteten ist aber auch die Nuss, die ein solcher Katalog niemals zu knacken vermöchte. Man könnte zwar darin unter Umständen Dutzende von Stichwörtern auflisten und diese vielleicht grob erläutern. Ob aber eine Geldausgabe als unerwartet zu taxieren ist oder nicht, hängt am Schluss stark vom jeweiligen Einzelfall ab, und selbst dort gibt es nicht einfach nur Schwarz oder Weiss. Man stelle sich das einmal plastisch vor: Ein Katalog, der beispielsweise besagt, das Lösen eines ÖV-Generalabos habe immer als unerwartet zu gelten? Oder mit dem Zusatz „es sei denn…“? Ich möchte in jedem Fall nicht die Person sein, die sich daran machen müsste, hier einen Katalog mit Gesetzescharakter zu entwerfen. Dass sich meines Wissens nie jemand dafür stark gemacht hat, ist angesichts der Profilierungssucht mancher Politiker wohl auch kein Zufall.

  • Da jede zweite Ehe geschieden wird und meistens Kinder aus der Ehe resultieren, wäre dies definitiv von grösster Dringlichkeit, so einen Leitfaden zu erstellen. Dieser Leitfaden muss überhaupt keinen Gesetzescharakter haben, sondern einfach nur die erste Ansprechstelle sein, wenn nicht entschieden werden kann, was als unvorhergesehen oder als besondere Bedürfnisse zu gelten hat. Ich bin mir 1000 Prozent sicher, dass er Anwalt den ich aufsuche mir keine befriedigende Antwort liefern kann.


    Finde es schon recht merkwürdig, dass man Gesetzesartikel ins Leben ruft und schlussendlich immer und überall nur die gleiche Antwort erhält, nämlich gar keine.

  • Übrigens: auf deutschen Seite ist tonnenweise Material zu meiner Frage zu finden, die Deutschen scheinen sich da mehr Gedanken zu machen und sind anscheinend gewillt, diesen Leitfadenvorschlag öffentlich ins Internet zustellen, sehr fortschrittlich.

  • PC


    Ok? In meinem steht das nicht drinn. Ist allerdings auch schon recht lange her. Und ist durchaus moeglich, dass sich der Usus in der Zwischenzeit geaendert hat.


    Wir haben unsere Scheidung zu der Zeit gemacht, als gerade der Umbruch zwischen altem und neuem Eherecht, respektive Scheidungsrecht stattfand.