Nachtruhestörung - Polizei

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  • Hallo


    Wir haben seit einiger Zeit Probleme mit den Nachbarn im selben Mietshaus (wir sind Mieter und sie auch), konkret halten sie die Nachtruhe nicht ein, indem zu Nachtruhezeiten laut Musik gehört wird (und zwar mehrmals die Woche seit Monaten). Gespräche mit der Verwaltung und den Nachbarn haben nichts gebracht und so gingen wir halt mal auf die Gemeinde zur Polizei (ich will sie hier nicht nennen), denn laut dem entsprechenden Reglement ist Nachtruhestörung (wie so ziemlich in jeder Gemeinde) strafbar und wer, wenn nicht die Polizei, sollte hier zuständig sein.


    Man wollte sich wohl nicht zu viel Arbeit machen und wimmelte uns damit ab, dass man dafür nicht zuständig sei, weil es sich im privaten Raum abspielte. Im kommunalen Reglement steht: "Lärm zur Nachtruhezeit darf andere nicht belästigen." Das Ganze steht unter Androhung einer Busse, ist also wie gesagt strafbar und es geschieht auch zu den Nachtruhezeiten, wie sie ebenfalls im Reglement zu finden sind.


    Ich halte die Begründung für falsch, sehe den Sachverhalt als strafbar an und wüsste dann auch nicht, warum dafür eine andere Behörde zuständig sein sollte..


    1) Wer hat hier Recht?


    2) Ich befürchte, hätte ich Recht, dass die nächste Begründung dann lauten würde, dass es "andere" belästigen muss, Leute ausserhalb der Liegenschaft hier, also so quasi muss der Lärm erst mal aus dem Haus raus und dann sollen sich dann wohl Passanten beschweren, da sie ja im öffentlichen Raum sind oder die Nachbarn im anderen Haus, weil der Lärm dann immerhin die Strasse und damit den öffentlichen Raum überquert hat :). Vielleicht hat der Herr Polizist ja auch eigentlich das gemeint, aber auch hier: Stimmt das?


    3) Wäre die Polizei nicht auch ohne Strafbarkeit zuständig für sowas? Die gehen ja nicht nur Straftaten nach.


    4) Was kann ich in Bezug auf das Vorgehen des "Freund und Helfers" tun? Aufsichtsbeschwerde? Rechtsverweigerungsbeschwerde? Kann ich eine Verfügung verlangen?


    Ich habe schon ein wenig gegoogelt und diese (oder eine ähnliche) Begründung scheint beliebt zu sein. Ein Artikel bei 20 Minuten sagt: "Lärm im gleichen Haus sei grundsätzlich eine zivilrechtliche Angelegenheit. «Für das friedliche Miteinander in einer Liegenschaft ist deswegen ausschliesslich die Liegenschaftsverwaltung oder die Eigentümerschaft zuständig und hat dies auch um- und durchzusetzen»"


    Was für eine Begründung... Viele Straftaten ziehen auch zivilrechtliche Folgen nach sich, das kann doch nicht mangelnder Sachverstand sein, sondern gezielte Arbeitsverweigerung. Der Herr scheint aber wohl implizit ausdrücken zu wollen, dass das Ganze nicht strafbar ist, gerade auch, weil er von "im gleichen Haus" redet und damit wieder obige Begründung mit dem privaten Raum heranzieht.


    MfG


    PS: Bitte keine Antworten bezüglich Verwaltung oder Nachbarn bzw. Miet- und Nachbarschaftsrecht. Wir ziehen nächstes Jahr hier weg und ich störe mich jetzt mehr am fragwürdigen Vorgehen der Polizei - insofern ziemlich genial von der Polizei, den Ärger auf sich zu lenken und damit die Situation im Haus zu entschärfen, war bestimmt beabsichtigt... Hier gibt es ja sicher Leute, die sich mit sowas auskennen. Dass die Polizei besseres zu tun hat, will ich auch nicht akzeptieren: Ich unterwerfe mich nicht einem Staat, der dann seine Aufgaben nur wahrnimmt, wenn es ihm passt.

  • Guten Abend


    Ich bin nicht Jurist und kann hier keine schluessige Antwort auf die Frage liefern.


    Grundsaetzlich ist Ruhestoerung ein Straftatbestand.


    Anscheinend unterscheidet die Polizei hier quasi bei der "Schwere" des Tatbestandes und wo sich dieser abspielt.


    Ruehestoerung im oeffentlichen Raum wird offensichtlich anders behandelt, als im privaten Raum (Selbe Liegenschaft).


    Im privaten Raum wird es grundsaetzlich mal als eine zivilrechtliche Sache angesehen. Und muessten hier ueber die Verwaltung auf Einhaltung der Hausordnung beharren. Etc.


    Wird die Ruhestoerung im Haus allerdings nicht durch laute Musik, Fernseher oder anderen "Partylaerm" verursacht, sondern durch lautstarke Streiterei sieht die Sache anders aus. Dann liegt ein Gefaerdungspotential (Hauesliche Gewalt) vor und die Polizei wird wohl anruecken.


    Ob diese Handhabung seitens der Polizei juristisch im Detail korrekt ist, weiss ich nicht.


    Meinerseits bin ich der Meinung, dass es in einem Mietshaus eine gewisse Toleranz geben soll. Dass man aber auch Ruecksicht auf die Beduerfnisse seiner naechsten Nachbaren nehmen sollte, steht nicht nur so im in der Hausordnung, sondern ist eben auch eine Frage des gegenseitigen Respekts.


    Die genannte Unterscheidung ob im privaten oder oeffentlichen Raum halte ich aber auch fuer fragwuerdig.


    Aus meiner Sicht verstoesst dies gegen die Rechtsgleichheit.