Bei der Scheidung wurde festgehalten, dass eine gemeinsame elterliche Sorge für die 2 Kinder besteht, die Obhut der Kinder aber bei der Mutter ist.
Nun möchte der Vater auch Einblick in die Krankenakten der 2 Kinder, jedoch erhält nur die Frau Auskunft, da die Krankenkassenversicherung über sie abgeschlossen wurde für die 2 Kinder.
Unterschreibt die Mutter nun keine Vollmacht, erhält der Vater keine Auskunft.
Ich finde das unerhört, es sind auch seine Kinder.
Wie seht ihr das?