Nachweis Einkommen

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  • Wie sollte eurer Meinung nach jemand sein Einkommen offenlegen, wenn er selbständig ist. Ein Lohnausweis bei Selbständigerwerbenden kann ich nicht so ernst nehmen, den kann selber erstellen und dem Ex so übergeben, der Ex hat dann gar keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die Ex mehr verdient oder nicht. Einmal im Jahr muss die Ex diesen Nachweis erbringen, ob sie mehr verdient oder nicht.


    Was wäre eurer Meinung nach die fairste Methode?

  • Massgebend ist in solchen Fällen die Steuererklärung. Das darin deklarierte Einkommen ist zwar ebenfalls nicht ohne Weiteres überprüfbar, mit dieser Tatsache muss aber selbst die Steuerbehörde leben. Falls sich diese oder sonst jemand auf den Punkt stellen will, das deklarierte Einkommen sei zu tief, ist die Behauptung nachzuweisen. Das ist nun mal die Situation, in welcher sich die geschiedenen Ehegatten von Selbständigerwerbenden typischerweise befinden.

  • Ich lege da mehr Wert auf ein Dokument, welches von einer offiziellen Behörde erstellt worden ist. Doch dieses Dokument will sie nicht herausrücken, sagt wohl schon alles. Ihre Steuererklärung kann sie nochmals ausfüllen mit falschen Angaben. Irgendwann muss halt das von uns gewünschte Dokument gerichtlich eingefordert werden, leider, aber das werden wir definitiv tun.

  • Der von einer offiziellen Behörde ausgestellte Dokument wäre in diesem Fall die Steuerveranlagung. In einigen Kantonen, aber eben nicht in allen, können Dritte Auskunft über die Steuerfaktoren von steuerpflichtigen Personen erhalten. Informationen dazu finden Sie hier (PDF 'Die Öffentlichkeit der Steuerregister' herunterladen). Vielleicht haben Sie Glück und leben im einem der "guten" Kantone.

  • Ich muss mich hier mal grundsaetzlich der ersten Antwort von sirio anschliessen.


    Die Frage ist noch, ob der/die Selbstaendige ueberhaupt die Pflicht zu einer doppelten Buchhaltung hat.


    Falls dies nicht der Fall ist, wird es selbst bei einer Steuerpruefung sehr schwierig werden, hier klar abzugrenzen, was eigentlicher Lohn ist und was ein Wertzuwachs des Geschaefts ist. Der Wertzuwachs des Geschaefts spiegelt sich zwar auf der Vermoegenseite wieder, ist aber kein Lohn im eigentlichen Sinne.


    PS: bei einem selbstaendig Erwerbenden gibt es keinen Lohnausweis im ueblichen Sinne.


    Als relevant koennte hier noch der, bei der AHV angegebene, "Eigenlohn" gelten.


    Ich denke dies ist das Dokument, welches noch am ehesten herangezogen werden koennte, um die Einkommensituation zu klaeren. Dieses sagt aber nichts ueber die Vermoegensituation aus. Obwohl in der AHV -Deklaration auch das ins Geschaeft investierte Eigenkapital aufgefuehrt ist. Doch eben nur das ins Geschaeft investierte Kapital.


    Ueber das privat allenfalls vorhandene Vermoegen, sagt nur die Steuerdeklaration etwas aus.


    Als selbstaendig Erwerbender hat man, ganz legal, einen grossen Spielraum um am Einkommen herum zu tricksen. Man kann den Eigenlohn tief halten, waehrend das Geschaft einen grossen Wertzuwachs haben kann. Daraus resultiert dann in der Steuerdeklaration ein Kapitalzuwachs, respektive ein Kpitalgewinn, welcher deklariert und versteuert werden muss.


    Ein selbstaendig Erwerbender muss, ausser gegenueber den bestimmten Behoerden (Steuerverwaltung, SVA, SUVA), keine Einsicht in seine Buchhaltung gewaehren.


    Ich mahne hier deutlich zur Vorsicht!


    Nur schon den Verdacht zu aeussern, dass jemand an seiner Steuerdeklaration herumtrickst, kann als Ehrverletzung und Rufschaedigung interpretiert werden. Und kann dann sehr unangenehme Folgen haben.


    Ohne dass man diesen Verdacht nicht ziemlich eindeutig begruenden kann, sollte man so etwas besser nicht tun.


    Und hier zeigt sich die Krux der Sache: Man wird es erst ausreichend begruenden koennen, wenn man genug Einblick in die Buchhaltung hat. Und Aussenstehende bekommen diesen Einblick nicht.


    PS: SVA und SUVA machen von sich aus sporadisch Revisionen. Insbesondere bei noch jungen Unternehmen. Ein Recht auf Akteneinsicht haben Aussenstehende auch hier nicht.

  • Sie muss ja auch Steuern bezahlen und dafür erhält man ja irgendwann die definitive Veranlagung, dort ist ihr Einkommen festgehalten. Dass sie den Spielraum sicherlich auch ausschöpft und auch Schwarzeinnahmen macht, ist für mich klar, daran sind wir auch nicht interessiert, wir nicht nur an der definitiven Steuerveranlagung interessiert, den dabei handelt es sich um ein öffentliches Dokument. Was sie schwarz einkassiert interessiert uns überhaupt nicht. Mein Partner hat jährlich das Recht zu erfahren, was sie verdient. Mir ist auch klar, dass sie wohl für die nächsten Jahren genau so viel verdient, dass eben keine Anpassung gemacht werden muss.


    Aber ist es logisch, dass man 100% arbeitet (tut sie) und dann nicht über Fr. 1950.-- kommt? Wer würde sowas freiwillig machen? Wer gibt 100% Zeit für Fr. 1950.-- Einkommen? Solange sie nur Fr.1950.-- als Verdienst angibt, bleiben die Unterhaltszahlungen gleich. Sie hat eine gute Ausbildung, würde sie eine Stelle im gelernten Beruf suchen, würde sie erheblich mehr verdienen und mein Partner müsste ihr weniger zahlen.

  • Nur als Anmerkung: Ich weiss nicht welche Geschäftstätigkeit die betreffende Person ausübt, doch man liest regelmässig von Leuten, die - zum Beispiel nach der Gründung eines Startups - jahrelang trotz hervorragender Ausbildung und höchstem Engangement förmlich am Hungertuch nagen, sei dies aus purer Leidenschaft oder weil sie hoffen, später die Früchte ihrer Entbehrungen ernten zu können. Selbst spätere Millionäre schauen teilweise auf solche Jahre zurück.

  • Nun ja, ich würde das nicht wollen, ich will mir was leisten können. Sie hat einen Hundesalon, der läuft sicher gut, aber eben, sie muss zu 100% arbeiten. Würde sie in ihrem Beruf arbeiten, könnte sie locker 50% arbeiten und würde viel mehr verdienen als jetzt. Sie wollte Freiheit und diese Freiheit bezahlt sie mit weniger Einkommen.

  • Rosenstrauss


    Aber ist es logisch, dass man 100% arbeitet (tut sie) und dann nicht über Fr. 1950.-- kommt? Wer würde sowas freiwillig machen? Wer gibt 100% Zeit für Fr. 1950.-- Einkommen? Solange sie nur Fr.1950.-- als Verdienst angibt, bleiben die Unterhaltszahlungen gleich.


    Habe ich nicht gerade in meinem letzten Beitrag eben noch gesagt, dass der legale Spielraum gross ist? Ich kann mir durchaus vorstellen, dass "Sie" hier ganz legal den Spielraum ausschoepft und hier ein plausibles Minimaleinkommen angibt. Das ist absolut moeglich innerhalb des gesetzlichen Rahmens.


    Habe ich persoenlich nach der Scheidung uebrigens auch nicht anders gemacht. Genauer gesagt, war ich fast dazu gezwungen, es so zu machen. Der Unterschied besteht hier allenfalls noch darin, dass es zwischen mir und meiner Ex-Frau nie zu Streitigkeiten kam, wer jetzt was bezahlen muss. Mit Betonung auf Muss! Solche Probleme ... wegen ausserordentlichen Kosten, gab es bei uns auch. Nur haben wir uns dann zusammengesetzt und eine praktikable Loesung fuer Alle gesucht. Und auch immer gefunden. Auch wenn es nicht immer so leicht war. In unserem speziellen Fall reden wir nicht ueber eine Zahnspange. Sondern ueber ausserordentliche Kosten, welche exorbitant hoch waren. Und wir haben uns deswegen beide hoch verschuldet. Meine Ex hat eine Erbaschaft bekommen und ist jetzt fertig mit dieser Geschichte. Und ich bezahle halt meine Rate noch etwas weiter. Tant Pis!


    Wer würde sowas freiwillig machen? Wer gibt 100% Zeit für Fr. 1950.-- Einkommen?


    Ich zum Beispiel mache so etwas gerade! Ich leiste jetzt gerade einen sogenannten Freiwilligendienst gegen Unkostenverguetung. Meine Dienstzeit ist 24/7 . Das heisst jetzt nicht, dass ich tatsaechlich 24/7 Stunden arbeite. Ich muss aber so praesent sein und dann arbeiten, wenn es noetig ist. Laut Arbeitsgesetz ist das gar nicht legal als Arbeitnehmer. Und deshalb bin ich hier gar kein Arbeitnehmer oder Auftragnehmer. De Facto bin ich selbstaendig erwerbend. Gegenwaertig eben nicht erwerbend! Ich mache jetzt einfach nur Aktiv-Ferien.


    Allerdings habe ich jetzt so etwas wie einen "Bezahlten Urlaub". Meine Kost und Logis ist bezahlt und etwas "Taschengeld" habe ich auch noch zur Verfuegung.


    Meine Familie kann ich damit aber auf keinen Fall noch ernaehren. Das macht jetzt gerade meine Frau. Denn was ich jetzt als Unkosten verguetet bekomme, ist weit unter dem oben genannten Betrag. Mich und meine Frau interessiert dies gerade nicht. Wir machen das jetzt einfach mal so.


    Lassen wir hier meine persoenliche Situation jetzt mal etwas aus.


    Aber es ist durchaus plausibel, dass man mit 1950.- CHF Einkommen in der Schweiz ueberleben kann. Dies haengt primaer von den tatsaechlich gegeben Umstaenden ab. Es ist aber ebenso plausibel, dass die Ex mit ihrer selbststaendigen Erwerbstaetigkeit sich selbst gerade noch soviel Lohn auszahlen kann, oder muss, dass sie gerade noch etwas unter dem Existenzminimum ist.


    Sie hat eine gute Ausbildung, würde sie eine Stelle im gelernten Beruf suchen, würde sie erheblich mehr verdienen und mein Partner müsste ihr weniger zahlen.


    Sie haben kein Recht dazu, der Expartnerin vorzuschreiben, was und wie sie arbeiten muss, damit ihr Lebenspartner weniger bezahlen muss.


    Das waere ein Uebergriff in die Persoenlichkeitsrechte der Expartnerin , welcher ganz sicher nicht statthaft ist. Sorry.

  • @Rosenstrauss


    Steuerfaktoren bedeutet normalerweise das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen. Wenn nur das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen einsehbar sind, sieht man nicht aus welchen Einkünften und welchen Abzügen sich das steuerbare Einkommen zusammen setzt. Hier interessiert aber die Detailposition Gewinn (Nettoeinkünfte) aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Diese Detailposition steht auf der Veranlagungsverfügung des Steueramts.


    Falls der Unterhalt im Scheidungsurteil auf Grund eines höheren Einkommens der Ex-Frau berechnet wurde, muss die Ex-Frau weiterhin diesen Unterhalt bezahlen auch wenn Sie nach dem Urteil weniger verdient. Der Unterhalt wird nur dann angepasst, wenn die Ex-Frau eine Klage auf Abänderung des Unterhalts einreicht und das Gericht diese Klage gutheisst. Allerdings wird das Gericht wahrscheinlich entscheiden, dass es ihr zumutbar wäre in ihrem alten Beruf als unselbständig Erwerbstätige zu arbeiten und den alten höheren Lohn zu erhalten anstatt mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit weniger zu verdienen. Falls Sie schon bei der Scheidung den Hundesalon hatte und vorher mehr als unselbständig Erwerbstätige mit einem Lohn verdient hat, hätte man schon damals in der Klage vor Gericht so argumentieren können, dass der Unterhalt auf Basis des Lohns als unselbständig Erwerbstätige zu berechnen ist, weil es ihr zumutbar wäre weiterhin in diesem Bereich zu arbeiten.

  • Mir geht es auch um sie. Die schönste Zeit mit den 2 kleinen Kindern verpasst sie und verbringt lieber die Zeit in ihrem Geschäft.,

    Es geht mir auch um sie. Sie hat 2 kleine Kinder und verbringt als Mutter viel zu viel Zeit in ihrem Geschäft. Die schönste Zeit mit den Kindern verpasst sie, ich finde das sehr egoistisch von ihr, wenn sie da nicht irgendwann Gewissensbisse hat. Auch bin ich der Meinung, dass sie klar ihren Pflichten als Mutter nicht nachkommt, wenn die Kinder ständig bei der Grossmutter und in der KITA sind und sie 100% arbeitet. Hoffe, die Kinder nehmen keinen Schaden.

  • @Sozialversicherungsberater


    Falls der Unterhalt im Scheidungsurteil auf Grund eines höheren Einkommens der Ex-Frau berechnet wurde, muss die Ex-Frau weiterhin diesen Unterhalt bezahlen auch wenn Sie nach dem Urteil weniger verdient.


    Ich glaube, hier ist ihnen ein kleiner Fehler unterlaufen. Es ist der Exmann , welcher der Exfrau weiterhin den im Urteil festgelegten Betrag bezahlen muss, auch wenn sie nach dem Urteil dann weniger verdient.


    Die von Ihnen dargelegte Argumentation ist aber sonst voellig richtig.

  • Hi @Rosenstrauss, dass ist ja schon eine etwas verzwickte Situation und ich kann verstehen, dass ihr um eine Verbesserung der Situation bemüht seid. Vielleicht wäre es gut, da ja alle Menschen dazu verpflichtet sind, korrekte Angaben bei der Steuererklärung zu machen, mal über einen Steuerberater ihre Unterlagen zu prüfen? Ich kann mir nicht vorstellen, schon allein wegen der Schwarzarbeit, dass dort ein Profi nicht fündig werden würde. Und ihr wollt ihr ja nix Böses, sondern seid ja um eine faire Methode bemüht. Weil die Ex ja nun "frei" ist und ihr Leben selbst gestalten kann, wäre das aus meiner Sicht die einzige mögliche Maßnahme. Für alles weitere ist ja wieder Anwalt und Gericht zuständig, was zum einen nervig und zum anderen mit Kosten verbunden ist. Oder was meinst du? LG Robin