Für immer Frühinvalide?

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Ich habe eine «Ordentliche Rente von Frühinvaliden». Ich habe diese mit 20 Jahren erhalten. Seit 2014 habe ich eine halbe Rente davon. Nun bin ich 35 Jahre alt. Habe ich eine Chance, dass meine Rente noch erhöht wird, d.h. dem «Alter entsprechend»?

  • Die Höhe der IV-Rente berechnet sich nach Invaliditätsgrad, Beitragsdauer und Beitragshöhe; das Alter ist meines Wissens kein Kriterium. Ich wüsste denn auch nicht, aus welchem Grund das fortschreitende Alter per se zu einer höheren Rente führen sollte.

  • @euphorio Bist du sicher, dass du eine ordentliche Rente hast? Nach meinem Verständnis müssten deine Beitragsjahre aus der Lehrzeit stammen. In 3 Lehrjahren hast du kaum die Mindestbeiträge (von damals ungefähr 480.-) erreicht, und vor dem 20. Lebensjahr musst du keine Nichterwerbstätigenbeiträge (oder Mindestbeiträge) bezahlen. Eventuell täusche ich mich aber auch.

    Soviel ich weiss, wird die Rente nicht angepasst.


    Du kannst dich kostenlos von ProInfirmis beraten lassen.


    @Sirio Das Alter spielt eine Rolle wenn es darum geht, ob jemand Frühinvalide ist oder nicht. Wenn jemand als Frühinvalide gilt und die Voraussetzungen für eine ordentliche Rente nicht erfüllt, so erhält er eine ausserordentliche Rente.
    Eine ausserordentliche Rente beträgt 133 1/3% der Mindestrente.


    Demnach spielt das Alter in gewissen Fällen eine Rolle zur Bemessung der Rentenhöhe.


    Hier nachzulesen, Punkt 11 und ab Punkt 35

    11 Wann besteht Anspruch auf eine ordentliche Rente?


    Damit der Anspruch auf eine ordentliche Rente entsteht, müssen Ihnen bei Eintritt des Rentenfalles (siehe Ziffer 4) mindestens drei volle Beitragsjahre angerechnet werden können.


    Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn

    • Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet haben, oder
    • Ihr erwerbstätiger Ehegatte bzw. Ihre erwerbstätige Ehegattin mindes- tens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
    • Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften mindestens für ein Jahr an- gerechnet werden können.

    35 Wer hat Anspruch auf eine ausserordentliche Invalidenrente?


    In der Schweiz wohnende Personen, die von Geburt an invalid sind oder vor der Vollendung ihres 23. Altersjahrs invalid geworden sind, aber keinen Anspruch auf eine ordentliche Invalidenrente haben, erhalten eine ausserordentliche Invalidenrente.


    37 Wer gilt als frühinvalid?


    Personen, die vor der Vollendung des 25. Altersjahrs invalid werden, gelten als Frühinvalide. Weisen sie eine vollständige Beitragsdauer auf, beträgt ihre Invalidenrente mindestens 133 1/3 % des Mindestbetrags einer Vollrente.



    https://www.ahv-iv.ch/p/4.04.d