EL und Wohnungsuche

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  • Als EL-Bezüger mit Familie auf Wohnungssuche ist die Limitation auf CHF 1250.- Bruttomiete sehr mühsam. Und die kommende EL-Reform steigert den Beitrag nur in den Städten marginal an auf CHF 1420.- Wenn man eine 4-Zimmerwohnung braucht und ein Spital in relativer Nähe haben muss, wird es noch schwieriger.


    Kann mir aber jemand sagen, wieso es in St. Gallen und allenfalls noch Schaffhausen noch bezahlbare Wohnungen gibt, während man in anderen Städten (Ja auch Kleinstädte wie Aarau oder Olten) kaum mehr was für die CHF 1250.- brutto gibt?

  • @Dr.Shiva


    Wie man den Nick aendert weiss ich auch nicht. Vielleicht bei der Redaktion mal nachfragen?


    Aber sie muessen den Nick wegen mir auch nicht unbedingt aendern. Waere nur eine Bitte meinerseits, mir den Gefallen zu tun.


    Zum eigentlichen Thema des Threads schreibe ich im naechsten Beitrag noch etwas. Allerdings fuerchte ich, dass ich ihre Frage nicht wirklich beantworten kann.

  • @Dr.Shiva


    Wie ich bereits sagte, kann ich diese Frage nicht wirklich beantworten.


    Wieso gibt es in bestimmten Staedten (mit EL oder Sozialhilfe) bezahlbare Wohnungen und in anderen Staedten nicht?


    Ich frage mich allerdings, woher sie mit dieser Information kommen, dass die so der Fall waere.


    Denn meines Wissens gibt es das in der Praxis ueberhaupt nicht, sondern nur theoretisch.


    Vor einigen Jahren war es laut Statistik so, dass der Durchschnittspreis fuer einen Vierzimmerwohnung in der Stadt Basel bei etwa 600.- lag.


    Laut den erhoben Daten war die Spanne darum herum noch recht gross. Es gab also auch solche Wohnungen fuer 300.- Franken.


    Nur waren solche Wohnungen nie auf dem Markt. Sie wurden praktisch vererbt. Und insbesondere dann auch von Leuten bewohnt, welche sich eine teurere Wohnung durchaus leisten koennten, waehrend diejenigen, welche sich es eben nicht leisten koennen, dann nur noch die zu teuren zur Auswahl haben.


    (Beachten sie dass die Zahlen wirklich veraltet sind. Es geht hier um eine Systematik).


    Hier liegt wohl das eigentliche Problem. Wie abhaengig dies nun vom Standort ist, kann ich so nicht sagen. Vermutlich ist in laendlichen Gegenden eher eine "finanziell" passende Wohnung zu finden.


    Ich habe gerade ein etwas aehnlich gelagertes Problem. (Habe weder EL noch beziehe ich Sozialhilfe). Ich bin Auslandschweizer und habe noch starke familiaere Bande und auch sonst noch wichtige soziale Beziehungen in der Schweiz. Abgesehen arbeite ich gelegentlich auch in der Schweiz. Daher moechte ich gerne eine feste Bleibe in der Schweiz haben. Als Zweitwohnsitz. Dieser kann aber nicht irgendwo in einem abgelegenen Bergtal sein. Was mir durchaus gefallen wuerde. Es muss in der Naehe einer bestimmten Stadt sein, damit sie den Zweck erfuellt.


    Nun ist es so, dass meine Erwerbsmoeglichkeit im Ausland einen Zweitwohnsitz in der Schweiz auf keinen Fall finanzieren kann. Und die sporadische Taetigkeit in der Schweiz erlaubt nur einen recht kleinen Mietzins.


    Wenn auch aus anderen Gruenden, habe ich somit das gleiche Problem wie EL- und Sozialhilfebezueger.


    Nun suche ich also an einem ganz bestimmten Ort/Umkreis eine Wohnung. Das ist in Stadnaehe oder in der betreffenden Stadt. Bisher war das Problem fuer mich nicht dringend. Denn ich hatte bisher eine guenstige Logiermoeglichkeit. Die werde ich jetzt verlieren. Wohl wissend, dass diese Situation eines Tages kommen wird, habe ich also in der Vergangenheit ( nun etwa seit 15 Jahren) immer wieder Ausschau gehalten nach einem anderen Wohnraum den ich mir leisten kann.


    Fazit: Es gibt auf dem freien Markt keinen solchen Wohnraum.


    Es ist mir nicht moeglich gewesen, im betreffenden Umkreis eine Einzimmerwohnung zu finden, welche sich mit den Maximallimiten der EL (1100.-) und schon gar nicht mit den Limiten der Sozialhilfe (800.-) bezahlen laesst.


    Eine kleine Einzimmerwohnung ist unter 1200.- nicht zu finden.


    Der Durchschnitt der Statistik ist hier tiefer, als was es an vefuegbarem guenstigen Wohnraum auf dem freien Markt gibt.


    Das war wohl damals (die alten Zahlen von BS) wie auch heute so.


    Denn die obgenannten Limiten von EL und Sozialhilfe berufen sich auf diese Durchschnittszahlen.


    Nur das statistische Mittel ist hier nur noch total Realitaetsfremd!


    Und mindestens so Realitaetsfremd erscheinen mir manchmal die Auswahlkriterien von Liegenschaftsverwaltern bezueglich der Mieterschaft.


    Dazu schreibe ich etwas mehr in einem weiteren Beitrag.

  • Konnte die ersten zwei Wohnungen besichtigen. Die eine Wohnung ist toll, aber sie haben im Inserat die NK nicht eingetragen. Somit wird die Wohnung zu teuer für uns. Und die andere Wohnung innerhalb der Preisspanne ist in so einem schlechten Zustand, dass diese höchstens als Notreserve dienen kann. Ansonsten sogar bei bezahlbaren Wohnungen nur Absagen. Als Unterschicht und untere Mittelschicht ist es schwierig geworden, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Entweder abgelegen und somit ein Auto notwendig ist (was auch wieder Zusatzkosten verursacht) oder Wohnungen in einem suboptimalem Zustand oder dann zu kleine Wohnungen (vor allem ein Problem bei Familien). Und wenn mal alles passt, kann es sein, dass der Vermieter nicht mitspielt (auch schon erlebt, dass Vermieter keine (IV-)Rentner wollen).

  • ....auch schon erlebt, dass Vermieter keine (IV-)Rentner wollen....


    Das ist betrueblich, weil diskriminierend. Aber viel machen kann man hier wohl nicht.


    Immerhin scheinen sie noch Glueck zu haben, wenn sie ueberhaupt Wohnungen finden, welche bezahlbar sind. Mit entsprechend vielen Absagen muessen aber wohl rechnen. Ich erinnere mich gerade an die Zeit vor etwa 35 Jahren, als ich in der Stadt Zuerich und naehere Umgebung auf Wohnungssuche war. Bei den wenigen wirklich guenstigen Wohnungen standen die Leute bei der Besichtigung Schlange und die Zahl der Absagen war praktisch endlos. Durch Zufall bekam ich dann ein Zimmer mit "Teekueche". Nicht das, was ich mir vorgestellt hatte. Und wirklich guenstig war es auch nicht. Aber zur Not ging es. Ich blieb dort nicht lange. Denn morgens kurz nach Vier ratterte das erste Tram am Haus vorbei. Und das ganze Haus zitterte.


    Nun, die kleine Geschichte hilft ihnen auch nicht weiter.


    Was mich an der ganzen Sache vor allem stoert, ist dass die Limiten der Sozialhilfe und der EL so tief angesetzt werden, dass es fast unmoeglich wird, eine Wohnung auf dem freien Markt zu finden. Dass diese auch bewusst tief gehalten werden, hat seine auch verstaendlichen Gruende. Doch sollte dann der Staat auch dafuer sorgen, dass es solchen Wohnraum (Sozialwohnungen) ausreichend gibt.


    Wie ich im frueheren Beitrag zum Thema bereits sagte: Die wirklich guenstigen Wohnungen werden praktisch vererbt. Sie kommen nicht auf den freien Markt.


    Kleiner Tip: Vielleicht fragen sie bei der SVA und dem Sozialamt nach, ob die ihnen nicht eine Liste von Verwaltungen haetten, welche einen "sozialen" Touch haben. Ich weiss nur, dass das Zuercher Sozialamt vor etwa 25 Jahren mit verschiedenen Liegenschaftsbesitzern einen ziemlich engen Kontakt pflegte, um guenstigen Wohnraum fuer Beduerftige zu finden. Allerdings waren die betreffenden Liegenschaften in der Regel jeweils recht alte Gebauede. Welche laengerfristig entweder totalsaniert werden, oder dann Neubauten weichen mussten.


    Ansonsten kann ich ihnen nur viel Glueck wuenschen.

  • An die Stadt Zürich habe ich schon geschrieben. Aber bis jetzt keine Antwort auf eine relativ banale Frage erhalten. So wie es aussieht, kriege ich eine Zusage, aber für eine viel zu teure Wohnung. Darum suche ich noch weiter. Die idealen Wohnungen sind leider schon weg oder bekam Absage, obwohl billiger. :( Mit der EL-Reform gibt es mehr Mietbeiträge, aber nur für die, die in Städten wohnen. Das ist auch unfair.

  • @Dr. Shiva


    Wie kommen Sie zu dem Schluss, dass es mit der EL-Reform nur für die, die in Städten wohnen bei der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ein höherer Betrag für den Mietzins und die Nebenkosten als anerkannte Ausgabe berücksichtigt wird? Woher haben Sie diese Auskunft? Dieser Schluss ist falsch. Die Region 3 sind ländliche Gemeinden und auch dort erhöht sich der Betrag für ein Ehepaar.



    Art. 10 Anerkannte Ausgaben


    1 Bei Personen, die nicht dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben (zu Hause lebende Personen), werden als Ausgaben anerkannt:


    b.
    der Mietzins einer Wohnung und die damit zusammenhängenden Nebenkosten; wird eine Schlussabrechnung für die Nebenkosten erstellt, so ist weder eine Nach- noch eine Rückzahlung zu berücksichtigen; als jährlicher Höchstbetrag werden anerkannt:
    1.
    bei alleinstehenden Personen: 13 200 Franken,
    2.
    bei Ehepaaren und Personen mit rentenberechtigten Waisen oder mit Kindern, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen: 15 000 Franken,
    3.
    bei der notwendigen Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung: zusätzlich 3600 Franken.

    Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung (ELG) (Stand 1. Januar 2019):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20051695/index.html



    Art. 10 Anerkannte Ausgaben


    1 Bei Personen, die nicht dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital leben (zu Hause lebende Personen), werden als Ausgaben anerkannt:




    b. der Mietzins einer Wohnung und die damit zusammenhängenden Nebenkosten; wird eine Schlussabrechnung für die Nebenkosten erstellt, so ist weder eine Nach- noch eine Rückzahlung zu berücksichtigen; als jährlicher Höchstbetrag werden anerkannt:


    1. für eine allein lebende Person: 16 440 Franken in der Region 1, 15 900 Franken in der Region 2 und 14 520 Franken in der Region 3,


    2. bei mehreren im gleichen Haushalt lebenden Personen:


    – für die zweite Person zusätzlich: 3000 Franken in allen 3 Regionen,


    – für die dritte Person zusätzlich: 2160 Franken in der Region 1 und 1800 Franken in den Regionen 2 und 3,


    – für die vierte Person zusätzlich: 1920 Franken in der Region 1, 1800 Franken in der Region 2 und 1560 Franken in der Region 3,


    3. bei der notwendigen Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung: zusätzlich 6000 Franken;



    Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung (ELG) (EL-Reform) Änderung vom 22. März 2019



    https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/2603.pdf


    Der Bundesrat wird die EL-Reform voraussichtlich auf 2021 hin in Kraft setzen.



    https://www.bsv.admin.ch/bsv/d…revisionen/el-reform.html


    Mit Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen kann man sich keine "optimalen" Wohnungen oder grosse Wohnungen leisten ("Wohnungen in einem suboptimalem Zustand oder dann zu kleine Wohnungen"). Die bürgerlichen Parteien (SVP, FDP, CVP, BDP, GLP), welche die Mehrheit im Nationalrat und im Kantonsrat des Kantons Zürich haben gönnen den EL-Beziehern eben nicht mehr und haben obendrein in der EL-Reform für auch Verschlechterungen für die EL-Bezieher beschlossen (Leistungskürzungen, wenn man "ohne wichtigen Grund" zu viel von seinem Vermögen verbraucht, Leistungskürzungen, wenn die Krankenversicherungsprämie tiefer als die durchschnittliche Krankenversicherunsprämie in der Prämienregion ist, Leistungskürzungen bei der Miete für Personen in Wohngemeinschaften durch eine andere Berechnungsweise, Rückerstattungspflicht für rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen ähnlich, aber nicht gleich wie bei der Sozialhilfe, und vieles mehr). Jetzt sind bald Wahlen für den Nationalrat, den Ständerat und für den Kantonsrat.

  • Sozialversicherungsberater


    Danke fuer diesen Beitrag.


    Ich hatte mich ueber den letzten Beitrag von @Dr.Shiva auch gewundert. Wenn die Erhoehung der EL fuer Mieten in den Staedten generell erhoeht wuerde, aber in den uebrigen Aglommerationen nicht, dann waere dies doch eine Rechtsungleichheit?


    Ich mache im Moment gerade noch (subjektiv) die Erfahrung, dass im Durchschnitt die Wohnungen in Stadtnaehe teurer sind, als in der Stadt. Die durchschnittlich guenstigeren Wohnungen in der Stadt sind aber in der Praxis kaum erhaeltlich, weil absolut Mangelware auf dem freien Wohnungsmarkt.

  • Wichtig erscheint mir aber auch folgender Abschnitt in der EL-Reform:

    Art. 10 ELG
    https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/2603.pdf


    Die Kantone können beantragen, die Höchstbeträge in einer Gemeinde um bis zu 10 Prozent zu senken oder zu erhöhen. Dem Antrag auf die Senkung der Höchstbeträge wird entsprochen, wenn und solange der Mietzins von 90 Prozent der Bezügerinnen oder Bezüger von Ergänzungsleistungen durch die Höchstbeträge gedeckt ist. Der Bundesrat regelt das Verfahren.


    Da frage ich mich, wann dürfen die ersten Anträge erfolgen? Aktuell wird es in vielen Gemeinden noch der Fall sein, dass auch mit der 10 prozentigen Kürzung noch genügend Wohnungen vorhanden sind. So ist die effektive Erhöhung für die Region 1 bei einer Alleinstehenden Person, die alleine lebt, 92.-
    In der Region 3 könnte sie so sogar unter Umständen um 10.- gekürzt werden und es muss erst nach 10 Jahren wieder überprüft werden.

  • Mondschein88


    Bin hier wohl noch etwas hinter den Mond.


    Ich suche gerade nach einer Wohnung, welche, nach jetzt geltenden Ansaetzen, fuer einen Sozialhilfebezueger oder eine EL-faehige Person bezahlbar ist. Und werde auf dem oeffentlichen Wohnungsmarkt nicht fuendig!


    Aktuell wird es in vielen Gemeinden noch der Fall sein, dass auch mit der 10 prozentigen Kürzung noch genügend Wohnungen vorhanden sind.


    Genau diese Aussage kann ich gerade gar nicht nachvollziehen! Das ist meiner Ansicht und gemaess meiner Erfahrung eine unhaltbare Behauptung ihrerseits.


    Koennen sie das Bitte so nachweisen?


    In der Gemeinde, wo ich gerade (stellvertretend) aktuell eine solche Loge suche, werden sie garantiert nicht fuendig. Und auch in den Nachbargemeinden nicht.


    Die Sozialwohnungen, welche durch die Gemeinde noch zugewiesen /vermittelt werden, kosten im Durchschnitt inkl. der Nebenkosten noch mehr, als was gemaess "Sozialverordnung" durch die Allgemeinheit finanziert werden kann.


    Die entsprechenden Antraege muessen sofort erfolgen! Einzig und allein schon deshalb, weil hier die geltenden Ansaetze mal der aktuellen Realitaet angepasst werden muessen.


    Und zehn Jahre sind hier eine sehr lange Zeit, um realitaetsfremd zu sein.

  • @marikowari persönlich angegriffen fühle ich mich nicht, keine Sorge


    Ich merke gerade, dass ich vermutlich die Situation für Alleinstehende im Kopf habe, während bei Ihnen die Situation für Familien im Vordergrund steht.


    Die Situation für Familien ist aber wohl aktuell schon sehr viel prekärer als die für Alleinstehende.


    Die Ursprungsfrage war ja auch, warum es in einigen Gemeinden/ Städten Wohnungen gibt, in anderen aber nicht. Meiner Beobachtung nach ist es tatsächlich so, dass in der Ostschweiz (SH, TG, SG, AI, AR) die Mieten günstiger sind .


    In Kleinstädten wird nach Umsetzung der Reform, welche voraussichtlich 2021 sein wird, für einen 2-Personenhaushalt 1575.-


    für einen 3- Personenhaushalt werden es 1725.- sein

    Für einen 4-Personenhaushalt werden es 1875.- sein

    Zur Region 1 werden wohl nur die 5 Grossstädte Genf, Zürich, Basel, Lausanne und Bern gehören.


    Die genaue Einteilung muss aber noch vom Bundesrat vorgenommen werden. Olten und Aarau werden dann wohl zur Region 2 gehören, wie auch St. Gallen oder Schaffhausen.


    Wenn jetzt also beispielsweise in St. Gallen und in Schaffhausen aktuell für 1250.- etwas gefunden werden kann, so liege ich mit meiner "Behauptung" (ich würde es eher als Einschätzung sehen) zumindest für diese Regionen nicht mal so verkehrt, dass die Voraussetzungen für eine 10 prozentige Reduktion im Jahr 2021 gegeben sein wird.


    Und wenn ein 4-Personenhaushalt aktuell offiziell 1250.- zur Verfügung hat, so werden viele Familien auch schauen, dass die Miete möglichst nicht allzuviel darüber liegt. Somit wären 10% vom Ansatz nach der Reform von 1688.- wohl in vielen Städten durchaus auch noch eingehalten.


    Der Sozialhilfe-Ansatz liegt, meiner Beobachtung nach, für Alleinstehende massiv unter dem aktuellen Ansatz der EL (bei der Sozialhilfe zT in Städten bei 700.-). Bei mehreren Personen kann der Ansatz mit Sozialhilfe aber durchaus höher sein als bei der EL.

  • Ach, habe wohl Nicknamen durcheinander gebracht.


    Ja, meiner Beobachtung und Erfahrung nach findet man in vielen Gemeinden gut eine 2-Zimmer-Wohnung für ungefähr 1100.- oder darunter. Mit "ungefähr" meine ich, bis ca 1150.-. (Mit einer 10% Kürzung würden nach der EL-Reform in der Region 2 1190.- bezahlt.)


    Im Kanton Zürich gibt es neben der EL noch die kantonale (und/ oder kommunale) Beihilfe. Diese wird aber nur unter gewissen Voraussetzungen gewährt.

  • Mondschein88


    Zuerst mal Danke fuer die Erklaerungen.


    Ich habe keinen Ueberblick darueber, wie es in bestimmten Kantonen aussieht. Ich bin nur gerade neu mit einer Situation konfontiert, wo fuer mich das Thema aktuell geworden ist.


    Meine Situation ist aber nur beschraenkt vergleichbar mit Sozialhilfebezuegern oder EL- bezuegern. Gemeinsam ist hier einfach, dass wir uns keine teuren Wohnungen leisten koennen.


    In meiner Situation bin ich aber darauf angewiesen eine Loge zu finden, welche in der unmittelbaren Naehe einer bestimmten Ortschaft ist. Ich habe also in diesem Sinne keine freie Ortswahl. Es nuetzt mir leider nichts zu wissen, dass ich in einem Tessinerbergtal noch eine Wohnung bekomme (habe frueher mal dort gewohnt), die ich mir auch heute leisten kann, aber praktisch eine Tagesreise von dem Ort entfernt ist, wo ich anwesend sein muesste.


    In der Region, wo ich nun eine etwas geraumige "1 Zimmer -Ferienwohnung" (Muss tauglich sein, um voruebergehend auch zwei Personen zu beherbergen) suche, finde ich auf dem oeffentlichen Wohnungsmarkt schlicht nichts unter 1200.- exkl. Nebenkosten.


    Jetzt habe ich mich gefragt, wie denn ein Sozialhilfebezueger oder EL- Bezueger hier leben kann? Bei der Sozialhilfe wird eine alleinstehende Person mit Mietkosten von maximal 800.- und bei der EL mit maximal 1100.- begrenzt!


    Wie soll denn das noch gehen?