Wer übernimmt Kosten bei einem FU (inkl Polizeieinsatz)

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  • hkjlkjöslkdjvl as

  • @marikowari Der Gläubiger ist meistens ein Krankenhaus, welches über die Reserven verfügt, einen Mahnstopp zu gewähren.


    An sämtlichen Orten, die mir bekannt sind, war es bisher kein Problem einen Mahnstopp zu erhalten, spätestens mit einer guten Begründung. Darunter war auch die Krankenkasse, oder die Ausgleichskasse wie eben in dem Fall das Krankenhaus.
    Aber klar, das "Risiko" besteht immer, ein "nein" zu bekommen.



    Fürs Schreiben hier brauche ich wohl mehr Zeit, als dafür, ein Schreiben aufzusetzen, mit der Bitte eines Mahnstopps.


    Falls der Patient "nur" von IV/AHV und EL lebt (evt noch HiLo) könntest du theoretisch dies als Druckmittel verwenden, da die Person eh nicht Pfändbar ist.


    Weshalb du nicht diese Rechnung bei der EL auf den Tisch legen kannst und sagen kannst.... sofort bezahlen? Nunja, genau genommen kannst du das schon. Sie werden der Aufforderung aber wohl kaum nachkommen.


    Eine genaue Antwort kann ich dir nicht geben, warum dies so ist. Kann nur ein paar Vermutungen anstellen. ZB weiss ich nicht, wie viele Anträge sie pro Tag erhalten? Ich weiss nicht, ob die Stelle zurzeit unterbesetzt ist, ob es viele krankheitsbedingte Ausfälle gibt. Ich weiss auch nicht, ob sie aus irgendeinem Grund mit gewissen Dingen im Verzug sind. Ich kenne ebenfalls den genauen Ablauf nicht und welche Schritte alle eingehalten werden müssen. Das sind alles Faktoren, die dazu führen können, dass ein Gesuch eben nicht sofort abgeschlossen werden kann. Und fairerweise kommt es in den Stapel, der schon da ist. Wieso sollte genau dieses Gesuch privilegiert behandelt werden? Wer EL bezieht, lebt nachweislich am Existenzminimum. Das tun also alle da.


    Anfang Jahr wird es wohl auch nochmals prekärer, dann muss die Franchise und der Selbstbehalt entweder selbst vorausbezahlt werden, oder auch da mit der Krankenkasse einen Mahnstopp vereinbart werden, bis die EL das Geld zurückerstattet.


    Eine rechtliche Antwort kann ich dir nicht geben. Ich weiss nicht, ob es Fälle gibt, wo solche Gesuche umgehend überprüft werden müssen. Ich kenne auch keine Frist, wie lange sie maximal haben dürfen, um ein Gesuch zu bearbeiten.


    Zudem, ebenfalls zu beachten ist, falls ein Gesuch zB an ProInfirmis/ ProSenectute gestellt wird, dann darf die Rechnung nicht schon aus eigener Hand bezahlt worden sein, sonst übernehmen sie es nicht.


    Du kannst schon darauf pochen, dass dir (bzw deinem Freund) kein Mehraufwand zugemutet werden darf, dass die EL das regeln soll und dass deinem Freund keinen Schaden entstehen darf, wenn die EL nicht unverzüglich zahlt. Diese Sichtweise kann ich schon irgendwie verstehen. Sehe sie aber hauptsächlich als ein "ometäubele" ond ein "aber ich will!" "ich will!" und "aber jetzt behandelt mich mal Prioritär".
    Wird eher nicht funktionieren, deshalb würde ich noch immer den Weg über einen Mahnstopp vorschlagen (auch wenn er dir wohl aus irgendeinem Grund, den ich nicht nachvollziehen kann, nicht gefällt. Aber das ist ok, ich muss nicht alles verstehen). Dabei bricht einem auch kein Zacken aus der Krone.


    Vielleicht finden Sie ja mal die entsprechenden Paragraphen, die ein Amt dazu zwingen kann, innerhalb von (sagen wir mal) 14 Tagen auf ein Gesuch einzutreten und innerhalb von 21 Tagen die Auszahlung zu erfolgen.


    Ich bezweifle allerdings, dass es dieses gibt.

  • Sawie


    Ich musste etwas grinsen... deinen Dialektworten nach vermute ich, dass du Appenzeller bist. (Ich zum Teil auch noch).


    Zuerst noch ein Danke fuer deine Antwort. Aber wahrscheinlich nuetzt deine Antwort wohl auch eher Anderen als mir. Wer weiss.


    Und im Prinzip ist eigentlich alles richtig, was du gesagt hast.


    Ich frage mich nur, ...... Also bei der KK dauert es keinen Monat, bis die das abgerechnet haben. Warum dauert es bei der EL denn so lange?


    Ich bin im Zusammenhang etwas unerfahren. Ich bin zum ersten Mal in dieser Situation. Es kann ja auch sein, dass es im Moment bei der zustaendigen Stelle der SVA auch mal eine Ausnahmesituation gibt.


    Meine Frage ist eigentlich im Zusammenhang mit anderen Threads (und auch anderen realen Personen) aufgetaucht. Laut diesen sind die Verfahren bei der IV/ EL etc. jeweils schleppend .....und muehsam.


    Eine eigene Erfahrung hatte ich damit gemacht, als ich die Hilflosenentschaedigung fuer meinen Freund beantragte. Nach einem persoenlichen Gespraech mit der zustaendigen Sachbearbeiterin ging es dann allerdings klar vorwaerts.


    Und mit .... ometaeubele ond..... habe ich eigentlich nie eine gute Erfahrung gemacht.


    Mit einer sachlichen Diskussion, bin ich aber eigentlich immer weiter gekommen.


    Und in der Regel ist meine Erfahrung eigentlich eher, dass die Behoerden und Sozialinstitutionen ihren Job im Durchschnitt recht gut machen. Und wundere mich gelegentlich darueber, was Andere in diesem Forum so alles erzaehlen.

  • Sawie


    Weshalb es mir grundsaetzlich gegen den Strich geht, einen Mahnstopp erbetteln zu muessen, weiss ich eigentlich auch nicht so genau.


    Hat vielleicht etwas mit meiner Erziehung zu tun.


    Ich wurde noch so erzogen, dass wenn man eine vertragliche Leistung bezieht, man diese dann auch fristgerecht bezahlt.


    Wenn ich das dann nicht kann, weil andere Leistungspflichtige nicht fristgerecht bezahlen, geht es mir auch gegen den Strich.

  • Sawie


    Fürs Schreiben hier brauche ich wohl mehr Zeit, als dafür, ein Schreiben aufzusetzen, mit der Bitte eines Mahnstopps.


    Fuer mein Schreiben hier brauche ich wohl auch etwas mehr Zeit, als ich brauche, um die kleine Umbuchung auf dem Konto meines Freundes zu machen.


    Aber in diesem Thread geht es eigentlich weder um meinen Freund, noch um mich.


    Hier geht es um die Menschen, welche diese Privilegien nicht haben.


    Und ja. Wie du selbst schon geschrieben hast .... ist Januarloch angesagt. Die KK zieht mal ihre Franchise ein.... waehrend da die Rechnung vom Rettungseinsatz bei der EL liegenbleibt.


    Fuer Personen am Rande der Existenz... wird dies existentiell bedrohlich. Jetzt kann man noch etwas darueber "werweissen" was denn existentiell bedrohlich heisst.


    Das kann sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Fuer meinen Freund waere es schon eine existentielle Bedrohung, wenn er bloss mal eine gerechtfertigte Mahnung bekommt.


    Was ist mit den Personen, welche hier tatsaechlich .... wegen Januarloch nicht rechtzeitig bezahlen koennen und dann eine weitere Betreibung bekommen..... Und wegen den Betreibungen dann vielleicht nicht in eine guenstigere Wohnung umziehen koennen? Damit sie mal aus dieser Endlosschlaufe des programmierten Ruins herauskommen?


    Sawie Ich habe leider etwas Einblick in die Existenz von gewissen Personen.


    Und es gibt durchaus Gruende weshalb ich mal etwas "ometäubele".


    Allerdings lasse ich meine Wut normalerweise nicht an einzelnen Personen aus. Das muss man schon sehr individuell provozieren.


    Hinterfrage dann gelegentlich mal, ob es da nicht etwas systematische Fehler gibt?

  • @marikowari ja, ich weiss, was existenzbedrohend ist. Da gibt es viele Fälle in der Schweiz.


    Um noch auf den Eintrag von @jouni zu kommen, der Beobachter nimmt sich meinem Fall nicht an, zu komplex (und vermutlich ein Thema, mit dem sie sich selbst nicht befassen möchten, aus vermutlich verschiedenen Gründen. Es ist mir kein Verein oder dergleichen bekannt, welcher sich in der Schweiz mit dem Thema befasst).


    FUs sind manchmal auch gerechtfertigt. Nicht jeder FU ist eine Attacke und manchmal tatsächlich ein Schutz.


    Nun aber zurück und einige Gedanken dazu. Anhand von 2-3 Beispielen lässt sich die Schweiz nicht erklären. Das Thema hatten wir ja schon bei der Krankenkasse. Nicht jede Kasse zahlt innerhalb von 1 Monat zurück. Tatsache! Tatsache ist ebenso, dass es viele Krankenkassen gibt, die schnell zurückzahlen. Dies ist wie bei jeder Versicherung. Da kannst du noch so lange sagen "aber in dem und dem Fall war es anders". Gilt nicht für die gesamte Schweiz.
    Ein ähnliches Beispiel war ja das mit den Wohnungen... Nur weil es in einer Stadt plus Agglomeration keine Wohnungen zu einem bestimmten Mietpreis hat, gilt das nicht für die gesamte Schweiz.


    In der Schweiz läuft bestimmt nicht alles richtig. Erlebe ich am eigenen Leib immer wieder.


    Dass es jemand als "existenziell bedrohlich" findet, wenn er eine gerechtfertigte Mahnung erhält, kann ich durchaus nachvollziehen. Dass man nicht um einen Mahnstopp "betteln" möchte auch (wobei ich das nicht als "betteln" sehe). Man muss nicht um einen Mahnstopp bitten, wenn es einem den besseren Weg dünkt. Scheint mir hier aber nicht der Fall zu sein. Und scheint bei den betroffenen Personen ebenso Stress auszulösen.


    Wie schon erwähnt, wir haben hier alle keine Ahnung, was bei den Behörden (schief) läuft, und wieso es zu solchen Verzögerungen kommt. Werden wir wohl auch nie erfahren. Man kann also trotzig darauf bestehen, das Geld innert einer gewissen Frist zu erhalten, was aber vermutlich nicht geschehen wird, oder man kann, trotz einer gewissen Erziehung und seinem Stolz, einen anderen Weg einschlagen. Dies muss jeder mit sich selbst ausmachen.


    Übrigens: Nicht alles, was man durch Erziehung gelernt hat, ist richtig. Und man kann sich durchaus auch selbst umerziehen. Einstein soll gesagt haben: Verrückt ist der, der

  • Mondschein88


    Ich kenne diesen Spruch von Einstein nicht. Aber wenn ich da mal selbst etwas weiter phantasiere ... wuerde ich sagen:


    Verrueckt ist der, der sich selbst nicht fuer verrueckt haelt.


    Auf den Rest deines Beitrages wuerde ich gerne noch spaeter etwas mehr eingehen. Bei mir ist gerade Hausdienst angesagt.

  • Mondschein88


    FUs sind manchmal auch gerechtfertigt. Nicht jeder FU ist eine Attacke und manchmal tatsächlich ein Schutz.


    Das weiss ich nur zu gut. Ich selbst habe auch schon FU veranlasst. Weil ich jemanden in Schutz nehmen musste.


    Die Entscheidung das zu tun, war nicht immer so leicht. Bei einigen Faellen war es eindeutig noetig. Und die Entscheidung einfach und deutlich. Bei Anderen nicht. Und in ein paar Faellen habe ich zu lange nachgedacht.


    Und niemand hat gemacht ... bis es zu spaet war.


    Und jetzt muss ich wirklich Hausdienst..... Bis spaeter dann....

  • Natürlich hat der FU auch sein zweck, und da geht die kosten auch korrekterweise zu Krankenkasse.


    Wenn es aber gegen einen person verwendet hat, welche ist generell gesund, und hat einen 2500 CHF franchise, dann kann es als einen strafmittel durch willkürliche beamte verwendet werden.


    In meinen fall hat der KESB Behörden mitglied Marusa Dolanc die vorbereitung für einen FU angefangen, an dem gleichen tag wenn sie hat erfahren das Ich haben gegen sie einen Strafanzeige erstattet. (29.04.2015) Danach hat sie nur versucht irgenwelche grund zu finden, das sie dies dann anordnen könnte. Leider gab es nur keine. Und dann wenn sie war gezwungen dies zu anordnen, (da der Gerichtsentscheid hätte sonst erlaubt mir die Kontakte zu meinen Kindern) war unglücklicherweise seine vertrauens Psychiater Krank. Der welche hat mit mir dann diskutiert, hat mich verständlicher weise sofort frei gelassen.


    Wer sollte nun in solchen fall, wenn der FU grundlos war, die kosten übernehmen? Ich haben versucht die zu dem KESB (ursacher) zu wälzen. Das war mir ja ziemlich einfach. Ich haben verweigert der Franchise rechnung zu bezahlen, welche hat daran geführt das Krankenkasse hat dem Spital nicht bezahlt, welche hat dann diese rechnung korrekterweise zu KESB geschikt, und auch mit mahnung das zum bezahlung gefördert. Dies hat sogar dafür geführt, das KESB Geschäftsleitung Bühler müsst da einen stellung nehmen (als anhang). Da kann sich jeder selber beschäftigen ob diese aussage korrekt ist, in der fall wenn der FU komplett grundlos war.


    schreiben-kesb-buhler-spital.pdf


    Das Handeln der KESB im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung stützt sieh auf Art. 426 ff. des Schweizer1schen Zívilgesetzbuches (ZBG, SR 21 O) i. V. m. Art. 27 ff. des Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG, BSG 213.316). Erhalt die KESB Kenntnis, dass eine.Person aufgrund ihres Verhaltens sich selber oder Dritte gefãhrdet, kann sie der Polizei den Auftrag erteilen, diese Person einem Psychiatrischen Notfallzentrum zuzuführen. Aufgabe des zustandigen Notfallpsychiaters ist es, die Behandlungs- vnd Betreuungsbedürftigkeit der zugeführten Person abzuklaren. lst die stationare Behandlung angezeigt, verfügt die Arztin/der Arzt die arztliche fürsorgerische Unterbringung (aFU). lst die betreffende Person im Gesprach mit dem Arzt l der Arztin krankheitseinsichtig und kann die Behandlung freiwillig und ambulant erfolgen, wird von einer aFU abgesehen. Es ist bisher noch nie vorgekommen, dass der zustãndigen KESB im Anschluss an di e angeordnete Zuführung Rechnung gestellt worden ist. Es handelt sich um eine psychiatrische Beurteilung eines psychischen Gesundheitszustandes (Krankheit), deren Kosten Qber die Krankenkasse abzurechnen sind.


    Was aber an diesen antwort von Herr Bühler fehlt, ist die richtige stellungsnahme zu MEINEN FALL;


    - KEINE FU weill KEINE EIGEN- ODER FREMDGEFÄHRDENDE ABSICHTEN.


    - KEINE FREIWILLIGE AMBULANTE HANDLUNG.


    Das alles war nur WILLKÜR!!!! Und deswegen war schon 6 wochen frühere einen Strafanzeige erstattet. Doch die Bernische Behörden decken sich gegenseitig und die Verantwortliche personen in Leitung sind von sowas nicht intressiert.



  • Der gemeinte "Einsteinspruch" ist sicher; "Verrückt ist der, der immer die gleichen Dinge tut, aber andere Ergebnisse erwartet", was ist aber falsch zitiert, und damit meine ich auch nicht diese version "Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten." Einstein hat sowas nie gesagt; http://falschzitate.blogspot.c…n-wahnsinn-ist-immer.html

  • @marikowari, das Zitat war nicht zuende (und ob es von Einstein kommt oder nicht, weiss ich nicht, deshalb habe ich den Konjuktiv verwendet, wer dies gesagt hat, ist mir schlussendlich aber egal. Ich finde, der Satz hat sehr viel Wahres ;) ) :

    Verrückt ist der, der immer gleiches tut, aber andere Ergebnisse erwartet.


    "Normal" bin ich sicherlich nicht, in dem Satz verstehe ich aber "verrückt" eher im Sinn von "dumm" oder "bescheuert" etc.

  • Lach!


    "Verrückt ist der, der immer die gleichen Dinge tut, aber andere Ergebnisse erwartet"


    Das ist doch .... der Selbstbetrug des Wissenschaftlers schlechthin. Er macht die Experimente immer nach der gleichen Anordnung und erhofft sich dann neue Resultate.... Da muss man wohl schon noch etwas verrueckt sein.... um noch weiter an sich zu glauben?


    Verrueckt ist der, der sich selbst nicht fuer verrueckt haelt.


    Ein serioeser Wissenschaftler wird hier etwas verrueckt werden und sein eigenes Verhalten ... zumindest von Zeit zu Zeit... etwas in Frage stellen. .... Und dann die Versuchsanordnung aendern.


    Meine erste Deduktion ist hier: Die "Normalos" muessen verrueckt sein.

  • @Mondschein88


    Ich halte dich keineswegs fuer dumm oder bescheuert! Bitte meine etwas ketzerische Rede nicht missverstehen!

  • Nicht so ganz. Entweder, er überprüft eine These, und dann macht er immer die genau gleiche Anordnung. Um zu sehen, ob es nur ein Zufall war, oder ob es eine gewisse Gesetzmässigkeit gibt.


    Oder er macht Experimente, und da verändert er in gewissen Fällen immer nur genau einen Parameter, um herauszufinden, ob es dieser ist, der die Veränderung ausmacht. Würde er zwei Parameter gleichzeitig verändern, wüsste er nicht, worauf die Veränderung zurückzuführen ist.

  • Mondschein88


    Mit diesem Beitrag zeigst du gerade, dass du wohl etwas "verrueckt", aber sicher nicht bescheuert bist! Smile!

  • Mondschein88


    Ich versuche den Faden wieder aufzunehmen.


    In der Schweiz läuft bestimmt nicht alles richtig. Erlebe ich am eigenen Leib immer wieder.


    Ich habe nie behauptet, dass in der Schweiz alles richtig laeuft. Auf so einen irrwitzigen Gedanken kaeme ich wohl nie.


    In bin Auslandschweizer und dies veraendert einfach auch mal meinen Wertemasstab etwas.


    Daher komme ich persoenlich zur Ansicht, dass in der Schweiz eigentlich recht viel, ganz gut laueft, aber von fehlerfrei keine Rede.


    Das zeigt sich unter Anderem ja auch in diesem Forum. (Forum , nicht Thread). Ich weiss nicht, welche anderen Threads du noch mit liest. Aber ich hinterfrage gelegentlich auch mal, was sich hier in der Schweiz abspielt. Und motze gelegentlich auch mal etwas herum.


    Fuer mich persoenlich ist es einfach noch ein Erfahrungswert, dass ich persoenlich mit Behoerden und Institutionen in der Schweiz bisher eigentlich fast nur gute, teilweise auch sehr gute Erfahrung gemacht habe.


    Ich gehoere aber sicher nicht zu den Personen, welche ganz behaglich und wohl behuetet unter einer Kaeseglocke leben.


    Und deshalb weiss ich wohl schon, dass es auch Anders sein kann. Das konnte ich mehrmals ganz direkt beobachten. Und im Einen, oder anderen Fall , habe ich mich dann persoenlich noch etwas "eingemischt".


    Du hast aber schon recht, wenn du sagst, man kann die Schweiz nicht anhand von 2-3 Beispielen erklaeren. Die Schweiz ist gelegentlich schon auch mal ein etwas undefinierbares Gemisch.


    Und ich halte es nicht fuer ausgeschlossen, dass es in der Schweiz auch mal bei Behoerden und Institutionen zu willkuerlichen Handlungen einzelner Personen kommt, welches dann eine Ereigniskette ausloest. Und wenn die mal im Gange ist.....????


    Dann braucht es wohl mal einen aussenstehenden Beobachter, welcher dann vielleicht auch mal etwas sagt, oder tut.


    Du hast in deinem letzten Beitrag noch etwas geschrieben, was mich etwas verwirrt. Hats da einen Schreibfehler, welcher den Sinn des Satzes entsprechend veraendert?

  • @Mondschein88


    Übrigens: Nicht alles, was man durch Erziehung gelernt hat, ist richtig. Und man kann sich durchaus auch selbst umerziehen.


    Ich bin in einem Elternhaus aufgewachsen, welches man vordergruendig als kleinbuergerlich sehen konnte.


    Tatsaechlich bin ich recht antiautoritaer erzogen worden. Was zu dieser Zeit eigentlich eher "avantgardistisch" war.


    Konkret hiess das, dass ich den "Freilauf" hatte, um die Wertvorstellungen meiner Erziehung selbst nachzupruefen.


    Ich bin aber zur Einsicht gelangt , dass es im Leben ein Geben und Nehmen ist, und dass sich dies in der Balance halten soll.