Guten Tag
Ich weiss jetzt nicht genau, wo ich die Frage stellen soll.
Situation: Jemand hat Suizidgedanken, trinkt darauf Alkohol und nimmt eine geringe Dosis Medikamente (alles zusammen hätte niemals zu einem Suizid gereicht).
Die Polizei wird informiert, die Person wird mit dem Krankenwagen in die Notaufnahme gebracht, worauf ein FU erfolgt. Der FU erfolgte mit der Polizei.
Es war also einmal ein Rettungswagen im Einsatz, Dauer der Fahrt ungefähr 5 Minuten, Dauer des Einsatzes unbekannt.
Einmal war die Polizei im Einsatz, Dauer der Fahrt ungefähr 20 Minuten, Dauer des Einsatzes unbekannt.
In der Vergangenheit kamen häufiger solche Einsätze vor, allerdings noch nie in dem Kanton und seit mind 5 Jahren brauchte es keinen RTW mehr. Die Person wurde nach ein paar Stunden wieder entlassen.
Die Person bezieht eine ganze IV-Rente plus Ergänzungsleistungen.
Erste Frage: Wem werden die Rechnungen gestellt? Gehen die direkt an die Krankenkasse? Und der Patientenanteil wird dann dem Versicherten in Rechnung gestellt? Oder wohin geht die Rechnung? Wird der Polizeieinsatz dem Patienten ebenfalls verrechnet?
Zweite Frage: Übernimmt die EL den Patientenanteil vom RTW? Wer übernimmt allenfalls den Anteil des Polizeieinsatzes?
Vielen Dank für die Antworten