Hauptmieter ignoriert Nachmietersuche

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  • Hallo zusammen

    Nachdem ich diesen Sommer als Untermieter in eine neue WG gezogen bin, wurde ich nach kurzer Zeit bereits von meinem Mitbewohner / Hauptmieter informiert, dass er und die andern nun doch finden, dass ich nicht in die Wohngemeinschaft passe und das sie es für das beste halten, wenn ich mir doch bald etwas neues suchen würde. Weiter meinte er, er würde mir in der kommenden Woche die Kündigung aus Formgründen auch noch schriftlich übergeben.
    Nun, mir war das dann eigentlich auch herzlich egal - schliesslich will ja auch niemand mit Leuten zusammenwohnen, die einen nicht dahaben wollen. Da ich am liebsten gleich sofort rauswollte, habe ich mir per 1. September ein neues Zimmer gesucht und bin sogleich ausgezogen. Die Septembermiete habe ich dennoch beglichen. Nun hätte ich natürlich gerne einen Nachmieter für die alte WG, was bei unserem letzten Gespräch ja auch die Idee meiner Mitbewohner war. Jedoch reagieren diese auf keinerlei Kontaktaufnahmen mehr, nehmen keine Anrufe entgegen, schreiben nicht zurück und machen es mir somit unmöglich, Besichtigungstermine zu vereinbaren. Einen Nachmieter für ein WG Zimmer zu finden, ohne dass dieser die Möglichkeit hätte seine zukünftigen Mitbewohner wenigstens kurz kennenzulernen ist nunmal auch nicht möglich. Weiter habe ich auch die schriftliche Kündigung nicht erhalten, wodurch ich nun ja nochmals einen Monat extra im Untermietvertrag feststecke. Dazu meine Fragen:

    1. Ist es rechtmässig, jegliche Kommunikation in diesem Fall zu verweigern und die Nachmietersuche so aktiv zu untergraben bzw. zu verunmöglichen?


    2. Ist es tatsächlich so, dass eine fehlerhafte Kündigung durch meinen "Vermieter" gegen mich ausgelegt werden könnte?


    3. Welche Vorgehensweise wäre in diesem Fall nun angebracht um weitere Zahlungen zu vermeiden?

  • Die von marikowari erwähnte Diskussion bezog sich auf die Frage, ob nach einer ausserterminlichen Kündigung durch den Mieter dieser vom Vertrag entlassen ist, wenn keiner der für den Vermieter zumutbaren Wohnungsbewerber als potenzieller Nachmieter den Mietvertrag unterschreibt (der Mieter bleibt am Vertrag gebunden, siehe insbesondere meine zwei Verweise vom 05/09 um 06:58). Es ist aber nicht diese Frage, die sich in Ihrem Fall stellt, sondern das primäre Problem ist die Kommunikationsverweigerung und damit die faktische Unmöglichkeit, Überhaupt Interessenten zu gewinnen. An Ihrer Stelle würde ich den Hauptmieter mit eingeschriebenem Brief auffordern, Ihnen verbindliche Termine zu nennen, an welchen Interessenten die Wohnung besichtigen und mit den Bewohnern sprechen könnten. Im Weiteren würde ich festhalten, dass Sie sich als nicht mehr am Vertrag gebunden betrachten, wenn nicht innerhalb einer Woche solche Termine mitgeteilt werden oder wenn die Terminen nicht ordnungsgemäss wahrgenommen werden können, z.B. weil nicht alle Mitbewohner anwesend sind. Wird der eingeschriebene Brief nicht abgeholt, sollten Sie diesen als Beweismittel gut aufbewahren, und zwar ungeöffnet. Beachten Sie auch, dass sich das Stellen eines zumutbaren Nachmieters im Fall einer WG schwieriger als im Normalfall gestalten kann; siehe hier.


    Dies alles davon ausgehend, dass tatsächlich eine ausserterminliche Kündigung durch Sie vorliegt (ist etwa das Zimmer möbliert, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen). So sicher ist das aber nicht, denn auch ein Untermietvertrag ist schriftlich zu kündigen, selbst wenn er mündlich abgeschlossen würde. Ich vermute deshalb, dass Ihr Untermietvertrag im Moment noch gar nicht als gekündigt gilt, weder durch Sie noch durch den Hauptmieter. Sowieso ist es schwierig, die Sachlage überhaupt fundiert zu beurteilen, wenn man nicht einmal weiss, welche Abmachungen und in welcher Form zwischen Ihnen und dem Hauptmieter beim Vertragsabschluss getroffen wurden.

  • @Sirio


    Es ist aber nicht diese Frage, die sich in Ihrem Fall stellt, sondern das primäre Problem ist die Kommunikationsverweigerung und damit die faktische Unmöglichkeit, Überhaupt Interessenten zu gewinnen.


    Das ist richtig, dass hier der Hintergrund nicht der Gleiche ist.


    Ich wollte jetzt einfach mal wissen, wie ihre Meinung in dem Fall ist. Danke fuer die Antwort.

  • sirio


    Wissen sie weshalb ich in dem speziellen Fall von unicron26 eigentlich unbedingt noch ihre Meinung hoeren wollte?


    Es ist meiner Ansicht nach voellig richtig, was sie hier noch zum speziellen Fall gesagt haben. Kein Widerspruch meinerseits!


    Nun muss ich etwas den Bogen schliessen.


    In der anderen Diskussion hatte ich mich auf den Standpunkt gestellt, dass ein Vermieter akzeptieren muss, dass der aktuelle Mieter einen Nachmieter stellt. Doch hatte ich noch ausdruecklich darauf hingewiesen, dass es wohl notwendig ist, mehr als einen moeglichen Nachmieter zu nennen. Denn es kann ja sein, dass ein potentieller Nachmieter dann tatsaechlich aus absolut freien Stuecken, als Interessent, wieder abspringt. Ganz formaljuristisch hatten sie mit ihrer Argumentation recht.


    Ich finde die gegenwaertige formaljuristische Situation als Unrecht, respektive den aktuellen Verhaeltnissen entsprechend, als nicht mehr angepasst.


    Damit sind wir jetzt eher auf einer politischen und weniger auf einer juristischen Diskussionsebene angelangt.


    Jetzt versuche ich meinen "Bogenschluss" etwas zu erlaeutern. Im Fall von unicron26 wurde also die Stellung eines Nachmieters durch die uebrigen Mieter quasi verunmoeglicht. Wie ist das dann im Fall des Vermieters,welcher sich unnmoeglich viel Zeit herausnimmt, um einen allfaelligen Nachmieter zu ueberpruefen? Und wer muss hier dann den wirtschaftliche Schaden tragen?


    Der Vermieter / Besitzer der Liegenschaft kann sich hier offenbar einfach guetlich tun, auf Kosten der Mieter. Das kann ja nicht statthaft sein!


    Jetzt ein ganz aktuelles Praxisbeispiel, wie so etwas dann noch richtig laufen kann. Und so eigentlich auch gesetzmaessig laufen sollte! M.E.


    (Sie lesen im Forum ja recht konstant mit und wissen hier wohl etwas mehr ueber die Hintergruende meines Handelns und ev. meiner Gesinnung).


    Ich musste meinen demenzkranken Freund auswandern. Zu seinem Wohl auswandern; und habe mir jetzt ganz piratenmaessig seine Wohnung gekapert. Um daraus eine Sozial-WG zu machen!


    Da ich Generalvollmacht meines Freundes habe, kann ich hier Alles selber organisieren. Die einzige Verzoegerung, welche es bei der Wohnungsuebergabe /Stellung Nachmieters gab, habe ich quasi selbst verschuldet , weil ich mir zuerst etwas ueber meine eigene Situation und die meiner Familie klar werden musste.


    Nachdem dies soweit geklaert war, habe ich der betreffenden Immobilienverwaltung den Untermietvetrag zugestellt. Mit dem ausdruecklichen Hinweis darauf, dass der Untermietvertrag in wenigen Monaten durch einen Hauptmietvertrag ersetzt werden muss. Weil die Wahrscheinlichkeit , dass der Hauptmieter noch permanent wieder zurueck in die Wohnung ziehen wird, praktisch null ist.


    Noch am selben Tag, als ich den Entwurf des Untermietvertrags per Mail "zur Pruefung" zugestellt hatte, schickte mir die Verwaltung bereits die Bestaetigung per Briefpost, dass mein Antrag genehmigt ist!


    Was mussten die also noch vier Wochen lang pruefen, ob ich als Nachmieter genehm bin? Anscheinend wohl gar nichts.


    Jetzt moechte ich gerne wissen, mit welchem Recht sich bestimmte Vermieter es sich herausnehmen, um wochenlang Pruefungen zu machen, welche zum Schaden anderer sind?


    Und moechte auch Wissen mit welchem Recht sich allenfalls ein Gericht darauf stuetzt, so etwas zu zu lassen.


    Meines Wissens, ist ein derartiger Usus gemaess Bundesfverfassung nicht zulaessig. Wenn ich mich gerade noch richtig erinnere, steht das so sinngemaess im Artikel 20 der Verfassung. Irrtum vorbehalten.

  • Artikel 20 der Bundesverfassung handelt von der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre. Aber wie auch immer: Ich kann mir - besondere Umstände vorbehalten - schlecht vorstellen, dass es die Gerichte schützen, wenn sich der Vermieter zum Prüfen der potenziellen Nachmieter gleich vier Wochen Zeit lässt und dem Mieter dadurch ein Schaden erwächst. Der Mieter muss in einer solchen Situation davon ausgehen können, dass der Vermieter Hand bietet, damit der Mieter sein Recht angemessen wahrnehmen kann. In diesem Sinn ist eine allzu lange Verzögerung in meinen Augen ein Verstoss gegen Treu und Glauben. Aber klar: Zumindest theoretisch könne man Art. 264 OR dahingehend ergänzen, dass sich der Vermieter innerhalb von x Tagen entscheiden muss, dann wäre die Sache klar. Ob eine Bestimmung auf dieser Detailstufe sinnvoll wäre und den je nach Einzelfall unterschiedlichen Umständen genügend Rechnung tragen würde, wäre im Vorfeld zu diskutieren.

  • In diesem Sinn ist eine allzu lange Verzögerung in meinen Augen ein Verstoss gegen Treu und Glauben


    Richtig!