Guten Tag liebes Forum.
Erstmal die wichtigsten Infos zu mir:
Ich bin Erwachsen und Wohne im Kanton St. Gallen.
Ich habe mich am 2014 bei der IV Angemeldet und habe nun anspruch auf eine Rente und EL Rückwirkend auf 2015 da ich während dieser Zeit und davor auf das Sozialamt angewiesen war.
Ich habe dazu mehrere Fragen:
1.
Ich bin einmal innerhalb des Kantones in der IV Abklärungsphase umgezogen.
Muss ich mich um die Steuerangelegenheiten der vorherigen Gemeinde bemühen oder kann ich es auf mich zukommen lassen?
Von der Steuerbaren IV Rente bleibt nichts übrig wegen der Sozialhilfe Ausgaben Rückerstattung. Ich werde ab nächsten Monat, also Oktober nur noch die IV Rente und die EL kriegen und bin dan endlich vom Sozialamt unabhängig.
Reicht es da an in der Steuererklärung einfach diese 3 Monate IV Rente anzugeben für dieses Steuerjahr? Da im Endefekt alles ist was ich von der IV Rente sehen werde.
2. Ich hörte das ich die Prämienverbilligung zurückerstattet bekommen kann. Muss ich dafür irgendwas machen, oder einfach Abwarten? Das Sozialamt verrechnet die volle Krankenkassenprämie ohne Prämienverbilligung.
3. Die ehemals Billag Gebühren, bekomme ich diese auch Rückwirkend ab EL Anspruch zurückerstattet? Wenn ja, was muss ich da genau tuhen.
Ich habe mich seit Monaten eingelesen, verlässliche Informationen zu finden im Kantönli Geist ist als nicht Jurist wircklich nicht einfach.
Und mal nebenbei als Anregung, da darf natürlich jeder seine eigene Meinung dazu haben, mich Intressiert aber nur die Juristische dazu:
Ist es per definition nicht eine Nötigung wenn man zu einer Unterschrift unter Druck und Existenzbedrohend eine Unterschrift geben muss, bzw bei Abtrettungserklärungen beim Sozialamt? Ohne Unterschrift kein Geld für den Nahrungsmittelkauf...
Respektive wie kann es sein dass man zu einer Unterschrift gezwungen wird, wenn ja angeblich alles Gesetzlich einwandfrei geregelt ist.
Dan wäre ja eine Unterschrift unnötig...
Meine Frage dazu ist auch, ist diese Unterschrift überhaupt so gültig?
Ich möchte mich erstmals hier Bedanken an die bekannten Antwortengeber und mich für Ihre tollen Leistungen für die Hilfe an Leuten mit begrenzten Juristischen wissen, eine grosse Hilfe im Kantons Gesetzen wirwar ist das. Viele Dank!
Mfg