Wenn ich Ihre Angaben richtig verstanden habe, dann haben Sie bereits eine Verfügung erhalten, in der steht, dass Sie ab 1. Januar 2015 Anspruch auf eine ganze Rente der IV haben. Auf der Verfügung über den Anspruch auf die Rente der IV sehen Sie, welchen Betrag Sie für welchen Zeitraum an Rente erhalten. Wenn der Betrag über alle Zeiträume hindurch immer gleich hoch ist oder nur leicht steigt, dann haben Sie wahrscheinlich immer eine "ganze" Rente der IV erhalten. Innerhalb von welcher Frist nach der Zustellung der Verfügung über den Anspruch auf eine Rente der IV haben Sie oder das Sozialamt die Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur IV eingereicht?
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RE: Sozialamt, IV und EL
@Anna02
Wurde Ihnen bereits mit einer Verfügung eine Rente der IV zugesprochen oder haben Sie nur einen Vorbescheid erhalten und warten noch auf die Verfügung über die Rente der IV? Erhalten Sie eine ganze Rente der IV, eine Dreiviertelsrente der IV, eine halbe Rente der IV oder eine Viertelrente der IV bzw. wie hoch ist ihr mit der Einkommensvergleichsmethode ermittelter Invaliditätsgrad in Prozent? Ist die Art der Rente (ganz, dreiviertel, halb, viertel) über den gesamten Zeitraum die…
Wurde Ihnen bereits mit einer Verfügung eine Rente der IV zugesprochen oder haben Sie nur einen Vorbescheid erhalten und warten noch auf die Verfügung über die Rente der IV? Erhalten Sie eine ganze Rente der IV, eine Dreiviertelsrente der IV, eine halbe Rente der IV oder eine Viertelrente der IV bzw. wie hoch ist ihr mit der Einkommensvergleichsmethode ermittelter Invaliditätsgrad in Prozent? Ist die Art der Rente (ganz, dreiviertel, halb, viertel) über den gesamten Zeitraum die…