Sozialhilfe ohne Mietvertrag

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  • Hallo.


    Ich habe da eine wichtige Frage. Ich und mein Freund sind seit 4 Jahren zusammen in getrennten Wohnungen. Nun haben wir uns entschlossen zusammen zu ziehen. Da seine Wohnung zu klein ist war der Plan dass er zu mir ziehen wird.


    Da wir beide von der Sozialhilfe leben (da wir mit unserem Ausbildungsgeld nicht durch kommen) wollten wir ihn mit in meinem Vertrag nehmen. Meine Vermieterin allerdings will das nicht, genau so wenig möchte sie das ich einen Untermietvertrag mache!


    Ich habe mich erkundigt und gelesen das sie nicht verbieten kann wenn er zu mir ziehen würde. Jetzt frag ich mich, ob er sich überhaupt auf der Gemeinde anmelden kann, und hier Sozialdienst beziehen kann, wenn er keinen Vertrag hat?


    Natürlich könnten wir eine neue Wohnung zusammen suchen, allerdings haben wir beide Betreibungen. Was die suche ewig hinziehen kann. Und er seine Wohnung schon gekündigt hat, da ich nie erwartet hätte dass mir verboten werden kann, das mein Partner zu mir kommen kann.


    Ich weis echt nicht was ich tun soll. Denn ihre aussage sie möchte das es so bleibt wie es jetzt ist, finde ich schon fast Frech, und eine riiiesen Einmischung in mein Privatleben. Was können wir tun?

  • Kurzantwort:


    Es gibt nur ganz wenige Gruende weshalb ein Vermieter/in einen Untermietvertrag verweigern darf. Sozialhilfebezueger zu sein..... gehoert nicht dazu.


    Solange also die "Vermieter" allenfalls rechtswidrig einen Untermietvertrag verweigern, kann sich der betreffende Sozialhilfebezueger gar nicht auf einer Gemeinde anmelden.


    Also gar keinen regulaeren Zugang zur Sozialhilfe bekommen. Und dies ist verfassungswidrig.


    Im besten Fall wird der Sozialhilfebeduerftige dann noch die taegliche Nothilfe bekommen. Sogar das ist nicht sicher!


    Musste ich gerade so selbst, respektive stellvertretend, erfahren!


    Offensichtlich wissen hier "versierte" Gemeindemitarbeiter nicht, wie die Verfassung zu interpretieren ist, und verlassen sich zuerst einmal auf die unterste Schublade der gemeindeigenen Buerokratie.


    Ich bin nicht Jurist. Aber hier bin ich der Meinung, dass dies so nicht geht!

  • Vielen dank für deine Antwort.


    Ich habe gerade gehört, dass nicht zwangsläufig ein Miet oder Untermiet vertrag nötig ist, sondern lediglich. Eine schriftliche Bestätigung dass der/die Sozialempfangene Person in dieser Wohnung lebt.


    Ich habe mir daher gedacht. Ich schreibe einen Vertrag den ich irgend wie "zusammenzugs Vertrag" nenne, und da die entsprechenden dinge rein schreibe wie Grösse, Ort und Kosten der Wohnung.


    Da ein wie du sagtest für einen Untermiet Vertrag keine Erlaubnis gefragt ist, sollte doch auch dieser Vertrag gültig und Rechtens sein. Da er nun mal zu mir Zieht, und kein Untermieter ist?


    Wäre doch eine Idee?

  • Ganz so einfach ist es eben nicht. Der Eigentuemer / Vermieter hat einen gewissen Spielraum, weswegen er eine Untermiete verweigern darf. Dieser ist allerdings klein und im Normalfall nicht statthaft.


    Nun ist es aber so, dass eine Gemeinde eigentlich gemaess Verfassung auch nicht verweigern darf, einer dort tatsaechlich anwesenden Person das Recht auf Existenzsicherung zu verweigern, nur weil dort keine offizielle Domiziladresse gegeben ist.

  • Einige dieser Begründungen habe ich heute gesehen.


    Und es liegt nun wirklich kein Grund vor weswegen dies ein Problem sein sollte. Ich will mich ja nicht mit meiner Vermieterin streiten, aber mir sagen zu lassen ob mein Partner bei mir Wohnen darf oder nicht finde ich Frech.


    Zumal mein Sohn meinen Partner als Vater an sieht, und uns das Familien leben einfach verwehrt wird ohne eine anständige Begründung. Da die Wohnung 3 1/2 Zimmer, nicht zu klein wäre

  • Also es liegt tatsächlich nichts vor was dagegen sprechen würde.


    Ich denke das es an seiner Nationalität liegt -.- ich wohne in einem Dorf und die Vermieterin ist eine ältere Frau. Und heute hat sie noch nach dem namen gefragt, und erst dann kam dann das ganze dass sie dies nicht will. Mein Freund ist aus Kenia, allerdings schon seine Eltern seit Kleinkindes alter hier. Doch selbst wenn dies nicht der fall wäre, darf dies nicht ein Grund darstellen.

  • Noch mehr: Die Vermieterin macht sich sogar strafbar, falls sie den zusätzlichen Bewohner allein wegen seiner Herkunft und Hautfarbe ablehnt. Sie wird sich jedoch wahrscheinlich hüten, dies offen auszusprechen. Wenn ihr die neue Situation partout nicht passt, wird sie aber je nachdem den Mietvertrag kündigen. In diesem Fall wäre zu prüfen, ob die Kündigung missbräuchlich und damit anfechtbar ist. Gemäss Gesetz ist dies nämlich unter anderem der Fall, wenn die Wohnung gekündigt wird, weil der Mieter nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht (hier den Anspruch, auch ohne Zustimmung der Vermieterin einen Untermieter bzw. Mitbewohner beherbergen zu dürfen).

  • @Sirio


    Das mit dem Untermietvertrag verstehe ich ja auch irgend wie. Da man ihre Wohnung mit dem Vertrag ja untervermitet an jemanden. Ich werde heute mit meiner Sozialdienstberaterin schauen was wir tun können.


    Im Vertrag steht keine Haustiere, und ich musste die 2 Katzen von meiner Oma zu mir nehmen, hab ihr das gesagt und sie war ausnahmsweise ei verstanden. Ich weis genau dass wenn ich einen Untemietvertrag gegen ihren willen mache, wird sie mich Erpressen oder desswegen künden -.-

  • @Skurilla


    Ich empfehle Ihnen sich die Informationen des Mieterverbands zur Untermiete durchzulesen. Dort ist unter der Überschrift Unterlagen & Tools auch ein Link auf ein Formular für einen Untermietvertrag auf Seite 2 und Seite 3. Ich empfehle Ihnen in ihrem Mietvertrag nachzuschauen, ob dort eine Beschränkung für die Anzahl der Personen welche in dieser Wohnung wohnen dürfen steht.



    https://www.mieterverband.ch/m…ete-gemeinsam-wohnen.html


    Ich empfehle Ihnen sich auch die Informationen des Mieterverbands über Haustiere durchzulesen.



    https://www.mieterverband.ch/m…top-themen/haustiere.html

  • Skurilla


    Ich habe gerade gehört, dass nicht zwangsläufig ein Miet oder Untermiet vertrag nötig ist, sondern lediglich. Eine schriftliche Bestätigung dass der/die Sozialempfangene Person in dieser Wohnung lebt.


    Das wuerde gerade der Bundesverfassung so entsprechen. Leider musste ich kuerzlich feststellen, dass Gemeindemitarbeiter aus ihrem Computer Anweisungen beziehen, welche diesem widerlaufen.


    Da steht naemlich ein "genehmigter Untermietvertrag" drin.


    Das widerspricht aber anderen Gesetzen in diesem Zusammenhang.


    Bundesrecht ueber die Sozial- und und Nothilfe.

  • Sozialversicherungsberater


    Im Vertrag steht nicht wie viele Personen erlaubt sind. Es steht nur standartgemäss wie viele einziehen. Zumal ich damals ja schon mit meinem Partner zusammen war, sagte sie mir auch dass es kein Problem sein wird wenn er später bei mir einziehen würde.


    Zu den Katzen. Ich hatte 2 Tage vor der Untermietssache ein Gespräch mit ihr, und teilte ihr mit dass ich 2 Katzen habe.


    Sie war nicht sonderlich erfreut, doch war dann ausnahmsweise einverstanden. Leider habe ich dies nicht schriftlich -.-

  • Skurilla


    Sozialversicherungsberater hat ihnen den Link des Mieterinnen- und Mieterverbands angegeben.


    Im zweiten Link zu den Haustieren finden sie ganz unten eine Vorlage fuer einen Zusatz zum Mietvertrag, bezueglich der Heimtierhaltung.


    Ich empfehle ihnen, diesen so aufzusetzen und der Vermieterin zu unterbreiten. Zusammen mit einem Untermietvertrag fuer ihren Freund.


    Es kann ja sein, dass die Vermieterin von ihrem Recht Gebrauch macht und die Katzen verbietet. Den Untermietvertrag wird sie nicht so leicht verbieten koennen.


    Ein Grund, um einen solchen zu verbieten, waere allerdings eine offensichtliche Uebernutzung der Wohnung. Dies auch dann, wenn im Vertrag explizit keine maximale Personenzahl erwaehnt ist. Weiter duerfen sie ohne entsprechende Zustimmung des Vermieters keinen wirtschaftlichen Nutzen (Gewinn!) aus der Vermietung erzielen.


    Wenn sie nun mit ihrem Freund einfach die Mietkosten teilen, erzielen sie keinen Gewinn.


    Denn ihre aussage sie möchte das es so bleibt wie es jetzt ist, finde ich schon fast Frech, und eine riiiesen Einmischung in mein Privatleben.


    Leider kommt es bei Privatpersonen, welche "ihre Mietsache" vermieten noch recht oft dazu, dass diese immer noch irgendwie Herrin oder Herr der Mietsache sein wollen, obwohl sie durch den Mietvertrag das Nutzungsrecht an der Sache (weitgehend) abgegeben haben.


    Da sie noch Eigentuemer der Sache sind, koennen sie teilweise noch darueber verfuegen, wie die Sache zu "Nutzen" sei.


    Es ist nicht so eindeutig klar, wo das dann zu einem unstatthaften Eingriff in die Privatsphaere der Mieter wird.


    Ihren diesbezueglichen Aerger verstehe ich sehr wohl. Ich moechte mir von meinem Vermieter auch nicht verbieten lassen, mit meiner Partnerin zusammen zu leben.


    Es ist wohl immer noch unsere Entscheidung, ob die Wohnung gross genug fuer uns beide ist.