Hallo zusammen
Meine Eltern wohnen in einem gemietetem EFH. Im Mietvertrag steht der Mietzins von CHF 900.-/mt und bei Wasser, Strom und Heizung steht "zu Lasten des Mieters". Da es sich um ein sehr altes und nicht wärmegedämmtes Haus handelt, fallen pro Monat ca. CHF 500.- Nebenkosten (Strom, Wasser) an.
Mein Vater erhält zu der AHV-Rente eine EL. Bei der Berechnung der EL wird aber nur der Mietzins (CHF 10800.-/a)und eine Heizkostenpauschale (CHF 840.-) berücksichtigt.
Nach einem Gespräch mit der AHV-Zweigstelle teilte man uns mit, dass nur die Nebenkosten berücksichtigt werden können, welche im Mietvertrag definiert sind. Bei einer Mietwohnung sehe es aber anders aus. Das stehe so im Gesetz und der Wegleitung der EL (WEL). Im Gesetz und der WEL steht "Es können nur die Nebenkosten, welche mit der Miete einer Wohnung zusammenhängen, berücksichtigt werden". Leider beschreibt das Gesetz und WEL nur die Mietwohnung. Meiner Meinung nach, spielt es keine Rolle ob Haus oder Wohnung. Neben den Heizkosten stehen auch Strom und Wasserkosten im direkten Zusammenhang mit der Miete einer Wohnung/Haus. Sämtliche Strom und auch Wasserkosten können detailliert ausgewiesen werden
Jetzt stellt sich die Frage:
- Darf von der AHV-Zweigstelle ein Unterschied gemacht werden Mietwohnung oder Miethaus?
- Muss die AHV-Zweigstelle nur Nebenkosten welche im Mietvertrag definiert sind berücksichtigen? Macht es einen Unterschied ob im Vertrag ein NK-Betrag festgelegt wurde oder steht, dass "NK zu Lasten des Mieters" gehen?
Über eine konstruktive rechtsfundierte Antwort bedanke ich mich im Voraus.