Neue Stelle aber RAV-Berater pocht auf Kontrolltermin, zwei Wochen vor Stellenantritt.

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  • Ich beginne meine neue Stelle am 1. Dezember, dennoch pocht mein Berater darauf, mich zwei Wochen zuvor, am 19.11., zum Kontrollgespräch zu sehen. Ich bin zu allen Kontrollterminen erschienen und habe immer genug Arbeitsbemühungen nachgewiesen, auch Zwischenverdienste als Leiharbeiter durchgeführt. Der letzte Kontrolltermin war am 23.9., liegt also mehr als 8 Wochen zurück.


    Ich empfinde diesen Termin als reine Schikane. Muss ich im November, weitere Gespräche und Arbeitsbemühungen wahrnehmen?


    Grüsse

  • Wassolldas


    Der RAV-Berater pocht wahrscheinlich deshalb auf dem Termin, weil es ev. noch Dinge zu Besprechen gibt. Um den "Begleitungsprozess des RAV" abzuschliessen. Weiter wird er sie dabei wohl auch darueber informieren, wie weiterzugehen ist. Es kann ja auch sein, dass sie waehrend der Probezeit die Stelle verlassen/verlieren werden.


    Stellen sie sich hier nicht quer. Dieser Termin wird sie nicht das Leben kosten.

  • @Wassolldas


    Der Termin ist keine reine Schikane. Sie müssen das Kontrollgespräch am 19. November 2019 wahrnehmen. Sie müssen im Oktober 2019 und im November 2019 weiterhin ausreichende Arbeitbemühungen machen und innerhalb der Frist jeden Monat einzureichen.


    Da Sie anscheinend schon im Oktober 2019 oder schon vor dem Oktober 2019 eine neue Stelle gefunden haben, welche Sie am 1. Dezember 2019 antreten können, ist die Randziffer B320 des Kreisschreibens AVIG-Praxis ALE nicht auf Ihre Situation anwendbar und Sie sind weiterhin verpflichtet Arbeitsbemühungen zu machen und einzureichen. Falls Sie einen Arbeitsvertrag für eine andere Stelle erhalten, welche Sie früher antreten könnten und diese Stelle nicht annehmen, kann das RAV sie wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit mit einer Einstellung der Taggelder bestrafen.



    Art. 171Pflichten des Versicherten und Kontrollvorschriften



    2 Der Versicherte muss sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den er Arbeitslosenentschädigung beansprucht, persönlich bei seiner Wohngemeinde oder der vom Kanton bestimmten zuständigen Amtsstelle zur Arbeitsvermittlung melden und von da an die Kontrollvorschriften des Bundesrates befolgen



    Art. 30 Einstellung in der Anspruchsberechtigung1


    1 Der Versicherte ist in der Anspruchsberechtigung einzustellen, wenn er:



    d. die Kontrollvorschriften oder die Weisungen der zuständigen Amtsstelle nicht befolgt, namentlich eine zumutbare Arbeit nicht annimmt oder eine arbeitsmarktliche Massnahme ohne entschuldbaren Grund nicht antritt, abbricht oder deren Durchführung oder Zweck durch sein Verhalten beeinträchtigt oder verunmöglicht;


    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19820159/index.html



    B318 Der Umstand, dass die versicherte Person auf einen bestimmten Zeitpunkt eine die Ar-beitslosigkeit beendende Erwerbstätigkeit aufnehmen kann, befreit grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Stellensuche. Die versicherte Person muss sich für diese Zeit um eine kurzfristige Stelle bemühen.



    B320 Bei den nachstehenden Personenkategorien und Sachverhaltskonstellationen ist auf den Nachweis von Arbeitsbemühungen zu verzichten:



    - wenn die Arbeitsbemühungen nicht mehr zur Schadenminderung beitragen können. Findet z. B. eine versicherte Person im Laufe des Monats eine zumutbare Arbeit, die sie am Ersten des Folgemonats antreten kann, so sind keine Arbeitsbemühungen mehr zu verlangen;


    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung):



    https://www.arbeit.swiss/dam/s…d.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf

  • Ich habe meinen Arbeitsvertrag Ende Januar für Anfang März unterschrieben. Im Februar bezog ich noch die mir zustehnde Ferienwoche. Für die restlichen 3 Wochen habe ich keinen Bewerbungen mehr gemacht. Als Dank hat man mir dann die Zahlung für den Monat Februar komplett gestrichen. Weil ich hätte mich immer noch bewerben müssen. Sogar während ich die mir zustehenden Ferien bezog. Einsprache war Chancenlos........