Assura Zusatzversicherung kündigen

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  • Hallo


    Ich wollte mal Fragen ob man die Zusatzversicherung auch kündigen kann wenn sie vermindert wird. Ich habe gestern von der Assura die neuen Prämien für 2020 bekommen und die Zusatzversicherung kostet mich ab nächstes Jahr ein bisschen weniger statt mehr. Ich will aber wegem 5 Jahresvertrag kündigen und die Versicherung selten bis nie brauchte

  • Sie können den Vertrag ausserordentlich kündigen unter der Voraussetzung, dass die Prämiensenkung auf eine Tarifänderung zurückzuführen ist und nicht beispielsweise auf einen grösseren Rabatt aufgrund des Wechsels in eine höhere Rabattstufe. Anders gesagt: Es muss eine tatsächliche Vertragsänderung vorliegen, die Änderung der Prämie aufgrund eines im Vertrag vorgesehenen Vorgangs genügt als Grund für die ausserordentliche Kündigung nicht. Vergleichen Sie also die Bruttoprämie aus der alten Police mit der neuen. Sind die Beträge unterschiedlich, können Sie kündigen.

  • Achtung: Es betrifft die Zusatzversicherung. Da gelte andere Regeln.


    Die Zusatzversicherung muss üblicherweise spätestens per Ende September gekündigt werden.
    Ob sie, allenfalls nach einer Aenderung der Prämie ausserordentlich gekündigt werden kann, ist bei jeder Versicherung anders.
    Das steht in deh AGB der Assura. Und nur das gilt.


    Die Zusatzversicherung ist nicht dem KVG unterstellt. Da kann jede Versicherung eigene Regeln aufstellen.

  • Bei mir in der AGB steht es so :


    Artikel 10 Prämienanpassung


    Die Assura SA ist berechtigt, im Falle einer Änderung der Prämientarife eine Vertragsanpassung auf das nächste Fälligkeitsdatum der Prämien hin vorzuschlagen. Die neuen Prämien werden dem Versicherungsnehmer mindestens 25 Tage vor Inkrafttreten der neuen Prämie mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag in Bezug auf den von der Änderung betroffenen Teil bis spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum der Prämien zu kündigen.

  • Dann ist es doch klar. Sie könnten denjenigen Teil der Zusatzversicherung kündigen, der billiger geworden ist. Haben Sie mehrere Posten, dann können Sie nur diesen Teil kündigen. Den Rest nicht.


    Da sie ja jetzt die 5 Jahre überstanden haben, gilt ab sofort das jährliche Kündigungsrecht. Somit könnten Sie spätestens per 31.12.2020 alles kündigen.

  • Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung ist im Versicherungsvertragsgesetz VVG geregelt, die Kassen sind also nicht völlig frei:


    Art. 45 Abs. 3 Im Fall einer Prämienerhöhung ist die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer seinerseits berechtigt, den Vertrag innert vier Wochen nach dem Zugang der angezeigten Prämienerhöhung mit einer Frist von vier Wochen schriftlich zu kündigen.


    Das Gesetz spricht allerdings von Prämienerhöhung. Weil aber in den AVB von Assura von der 'Änderung der Prämientarife' die Rede ist, müsste das ausserordentliche Kündigungsrecht auch im Fall einer Prämiensenkung gelten, sofern die Senkung vom Tarif her bedingt ist.


    Dass die 5 Jahre Vertragslaufzeit abgelaufen wären, kann ich aus der Fragestellung nicht ableiten. In diesem Zusammenhang ist ein weiterer VVG-Artikel interessant:


    Art. 52 Abs. 1 Der Vertrag kann, auch wenn er für eine längere Dauer vereinbart wurde, auf das Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.