Die Alimentenikasso hat mir mitgeteilt, dass ich demnächst einen Verlustschein für die von meinem Exmann geschuldeten Kinderalimente erhalten werde.
Kurz zum Sachverhalt, bevor ich meine Fragen stelle.
Es gibt ein Scheidungsurteil mit enthaltener Lohnanweisung zum Begleichen der Kinderalimente. Einen weiteren Entscheid über eine Lohnanweisung an alle Stellen (bsp. Arbeitslosenkasse usw.) und mittlerweile eine vom Exmann ausgelöste Einigung zur Reduktion der Kinderalimente.
Zum Zeitpunkt der Scheidung war er berufstätig in gut bezahlter Anstellung. Diese hat er eigenständig gekündigt. Seit diesem Tag ist er Mal arbeitslos und dann Mal wieder bei Temporärfirmen angestellt. Nebenbei hat er sich selbstständig gemacht. Kurzum...viel Arbeit um diverse Lohnanweisungen weiter zu leiten. Nach Pfändung durch das BA an seinem Wohnort, wurde festgestellt, dass sein Einkommen (das offensichtlich sehr schwankt) immer unter seinem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt. Dies auch aus dem Grund heraus, dass seine neue Ehefrau Soizalhilfeempfängerin ist und kein eigenes Einkommen hat (Sozialleistungen gelten nicht als Einkommen), aber mit in sein Existenzminimum aufgenommen wird, da er finanziell auch für ihr Kind aus früherer Beziehung und für die Ehefrau aufkommen muss.
Man möchte niemandem unterstellen, dass dies eine selbst herbeigeführte Entwicklung darstellt um diversen Gläubigern die Schulden nicht bezahlen zu müssen, aber dies ist nebensächlich...^^
Nun erhalte ich demnächst wie gesagt einen Verlustschein auf die seit einem Jahr geschuldeten Alimente. Ich frage mich, was man damit anfangen kann? Mir ist bewusst, dass dieser nach 20 Jahren verjährt, aber sehe ich das richtig, dass die Kinderalimente sozusagen weg sind, da er offensichtlich zahlungsunfähig ist? Auch habe ich gelesen, dass man diese Frist unterbrechen kann, indem man neu betreibt, aber falls der Schuldner dann weiter zahlungsunfähig sein sollte, muss man selbst für die Kosten aufkommen? Wie soll man denn bitte vorher feststellen können, ob der Schuldner möglicherweise wieder ein geregeltes Einkommen hat? Kann man auf dem Betreibungsamt dann noch nachfragen, wo der Schuldner derzeit arbeitet? Da er immer wieder Betreibungen haben wird, wird er regelmässig gepfändet werden und somit dem BA bekannt sein, woher er sein Einkommen hat, aber das BA darf mir ja nur etwas mitteilen, wenn ich eine laufende Pfändung habe. Oder gilt der Verlustschein auch dafür und das BA muss mir dann weiterhin Auskunft geben?
Mittlerweile hat er schon den 2. Strafantrag wegen Vernachlässigung der Alimentenpflicht erhalten. Aber dieses Druckmittel scheint bei ihm auch auf Granit zu stossen. Ich möchte noch anmerken, dass es hier um eine Person geht welche dies anscheinend hauptberuflich macht. Da es weitere 5 Kinder in einem anderen Land gibt, welche auch nie Alimente gesehen haben und er nun noch ein weiteres gezeugt hat…Also insgesamt 7 Kinder…Irgendwann muss doch auch Mal bei so etwas Schluss sein… und bevor Anschuldigungen kommen, wie man einen solchen Mann heiraten kann….der Schein trügt ziemlich oft…unterstelle hier sogar mittlerweile akute Heiratsschwindlerei…