Guten Tag
Ich würde mal wieder Infos brauchen. Dieses Mal geht es um mich (Schweizerin) und meinen Mann (Österreicher).
Wir sind im November 2017 mit Unterstützung des EDA in die Schweiz gekommen und waren 3 Monate beim Sozialamt gemeldet. In dieser Zeit bekam ich 3 Monate Arbeitslosenentschädigung aus Österreich plus ein bisschen Sozialhilfe. Mein Mann bekam keine Arbeitslosenentschädigung aus Wien, da er selbständig war. Ich habe im Februar 2018 meine neue Arbeit angefangen, aber leider am 1.4.18 einen schweren Herzinfarkt erlitten. Dann waren wieder voll dem Sozialamt unterstellt. 5 Monate nach dem Herzinfarkt begann ich wieder stundenweise zu arbeiten, Bis vorletzten Monat waren wir noch auf die Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen, obwohl ich in der Zwischenzeit den grössten Teil des Grundbedarfes selber erarbeiten konnte und es die Gesundheit wieder besser zuliess. Wir bekamen noch ca. Fr. 300.-- (inkl. Einkommensfreibetrag). Letzten Monat konnten wir von meinem Gehalt leben, weil ich mehr Schichten übernehmen musste und kann, wie es zur Zeit aussieht, auch weiterhin mehr Stunden arbeiten. Es wird zwar eine knappe Sache, denn ich arbeite im Stundenlohn bei Bedarf, kämpfe aber um jede zusätzliche Stunde. Hauptsache weg vom Sozialamt.
Als mein Mann dann im Februar 2019 endlich seine Aufenthaltsbewilligung bekam, verlangte das Sozialamt, dass er sich beim RAV anmeldet. Was er natürlich getan hat. Die RAV-Betreuerin sagte ihm beim ersten Termin schon, dass ihm das RAV nicht helfen kann und dass er keine Kurse, Eingliederungsmassnahmen etc. besuchen könne, da wir dem Sozialamt unterstellt sind und er ja keinen Anspruch auf Taggelder hat. Was ja logisch ist. Seine Termine beim RAV dauerten maximal 10 Minuten, er musste lediglich die Arbeitsbemühungen abgeben. Das wars. Letztes Mal gab es einen Disput, weil er statt bis zum 5. des Monats seine Bewerbungen erst am 8. (Termin mit der RAV Betreuerin) abgegeben hat. Gesetz ist Gesetz, war die Antwort der RAV-Betreuerin und bestand auf die Einhaltung. Anlässlich dieses Termins und des Disputs meldete er sich gleich beim RAV ab, weil er (und ich) den Sinn dieser RAV-Geschichte nie verstanden haben und nicht verstehen.
Wegen einer anderen Geschichte verlangte ich jetzt beim Sozialamt eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. Die kam nun endlich und wie auch erwartet zusätzlich noch der Hinweis, dass uns der Grundbedarf um bis zu 30% gekürzt werden kann, weil er sich beim RAV abgemeldet hat. Natürlich mit rechtlichem Gehör, Frist 10 Tage.
Diese angedrohte Sanktion tangiert uns eigentlich nicht mehr (grossartig) wegen meines Einkommens. Klar, wäre es schön, aber wir können darauf verzichten.
Nun meine eigentliche Frage:
Ausgesteuerte Personen sind ja auch beim Sozialamt gemeldet und beziehen von dort ihre Leistungen. Sie können (!) beim RAV angemeldet bleiben. Müssen aber nicht. Sie bekommen jedoch Unterstützung. Wieso soll oder will jetzt das Sozialamt das Recht haben, meinen Mann dazu zu zwingen, dass er beim RAV angemeldet sein muss, wenn er doch keine Unterstützung erhält und nicht mal Jobangebote? Für mich einfach nur mal wieder ein Blödsinn sondergleichen bzw. Willkür. Oder liege ich da falsch?
Ich danke Euch ganz herzlich für Eure Inputs.