Guten Tag,
Ich habe mit dem Dropshippen begonnen und mich gefragt ob ich dies noch irgendwo anmelden muss oder eine Firma gründen muss oder ob dies erst ab einem Gewissem Umsatz Pflicht ist?
Vielen dank
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Guten Tag,
Ich habe mit dem Dropshippen begonnen und mich gefragt ob ich dies noch irgendwo anmelden muss oder eine Firma gründen muss oder ob dies erst ab einem Gewissem Umsatz Pflicht ist?
Vielen dank
Hmmm?
Koennen sie mal erklaeren, was dropshippen ist? Gemaess ihrer Definition?
Dieser Begriff erscheint mir unbekannt, in der gegenwaertigen Rechtsprechung!
Dropshipping lässt sich als eine E-Commerce-Art beschreiben, bei welcher der Online-Händler Produkte in seinem Shop anbietet ohne sie überhaupt selbst auf Lager zu haben.
Falls ein Kunde so ein Produkt im Shop bestellt, versendet der Shopbetreiber das Produkt nicht selbst, sondern bestellt das Produkt direkt beim Hersteller oder Großhändler, welcher es dann direkt zum Kunden schickt.
Der Dropship-Shopbetreiber hat somit keinen physischen Kontakt zum Produkt. Daher steht diese E-Commerce-Strategie im direkten Gegensatz zum klassischen Einzelhandel, wo die Ware in einer großen Anzahl bestellt, gelagert und dann zum Kunden versendet wird.
dieses Konzept meine Ich
Ich musste für Die Händlerregistrierung eine UID & MWST-Nr vorweisen. Jedoch keinen Handelsregistereintrag
Hmm. Dann ist Dropshipping also quasi ein neudeutsches Wort fuer einen "Handelsagenten". Oder auch Handelsvermittler.
Hier ist die Frage, ob sie von der AHV ueberhaupt als selbstaendig Erwerbender anerkannt werden.
Ab einem Ertrag von 2300.- CHF muessen sie sich zwingend bei der AHV als selbstaendig erwerbend anmelden.
Diese entscheidet dann ob sie als solche/r akzeptiert werden.
Einen Handelsregistereintrag muessen sie erst ab einem Umsatz von 100`000 .- CHF machen. Bezueglich der MWST- Nummer weiss ich nicht ganz genau Bescheid. Ich gehe aber davon aus, dass sie bei der Aufnahme einer selbstaendigen Tatigkeit (Firma) hier eine entsprechende Anmeldung beim Steueramt ebenfalls vornehmen muessen. Und folglich eine MWST-Nummer zugewiesen bekommen. Auch hier spielt der Umsatz eine Rolle. Fuer geringe Umsaetze gibt es ein vereinfachtes Verfahren der Abrechnung.