Ein von der KESB ernannter Berufsbeistand verrechnet Ihnen in der Regel die Kosten für seine Arbeit, egal ob es sich um eine umfassende Verbeiständung oder nur eine teilweise Verbeiständung bei gewissen Aufgaben handelt. Der Forenbenutzer marikowari hätte Sie davor warnen müssen, dass dies in der Regel etwas kostet. Ein Verfahren vor der KESB ist in der Regel nicht kostenlos. Abgesehen davon gibt es keine Garantie, dass ein von der KESB gemäss dem Zivilgesetzbuch eingesetzter Beistand über die notwendigen Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht verfügt.
Sie erinnern sich daran, dass ich @jualin dringend empfohlen hatte ihrem Rat zu folgen, und sich an die Stiftung Mosaik zu wenden?
Es ist nicht unsere Schuld, wenn er unserem Rat nicht folgt.
Dass die KESB ihre Dienste im Allgemeinen nicht kostenlos erbringt, ist wohl eine Tatsache.
Soviel ich weiss, kann man auf "Kostenbefreiung" Antrag stellen. Welchem im Fall von jualin wohl auch noch stattgegeben werden koennte. Dazu weiss ich zuwenig.
(Im Fall von meinem demenzkranken Freund wurden die Hilfeleistungen seitens der KESB kostenlos erbracht).
Aber ihr Einwand ist richtig. Ich haette ihn davor auch noch warnen muessen. Und hier danke ich auch noch fuer ihren Beitrag!
jualin hat sich nicht selber an die KESB gewandt. Das wurde seitens des WG-Leiters und /oder seitens des Sozialamts so gemacht.
Ist es richtig, wenn jemandem die Kosten fuer ein Verfahren aufgebunden werden, wenn dieser Jemand ein solches Verfahren gar nie angestrebt hatte? Und offenbar auch nicht will!