IV-Restsumme zurückbekommen

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • jualin


    Mit einem Vorsorgeauftrag koenntest du mal verhindern, dass du ueberhaupt jemals eine Beschwerde (bei der KESB) einreichen muesstest.


    Nur muesstest du hier im Vorsorgeauftrag eine Person, als moeglicher Beistand / Vertreter benennen koennen, welche /r dieser Aufgabe auch gewachsen ist.


    Deine Mutter ist diesem wohl nicht gewachsen. Sonst wuerdest du hier im Forum diese Fragen nicht stellen muessen.

  • @jualin


    Was ist eigentlich mit den Ergänzungsleistungen zur IV? Werden die inzwischen bezahlt? Wann haben Sie das letzte Mal bei der für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörde nachgefragt, wann das passieren wird und ob noch Unterlagen fehlen und diese über Ihren Auszug aus der Wohngemeinschaft und Ihren Einzug bei der Mutter informiert? Das Auszug aus der Wohngemeinschaft und der Einzug bei der Mutter hat einen Einfluss auf die Höhe der Ergänzungsleistungen. Ich habe Ihnen glaube ich auch empfohlen einen Untermietvertrag über eine Untermiete und einen Anteil an den Nebenkosten mit Ihrer Mutter abzuschliessen (Hälfte der Miete und der Nebenkosten, welche Ihre Mutter ihrem Vermieter bezahlen muss) und eine Kopie davon bei der für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörde einzureichen, damit die Chancen höher sind, dass bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen für die Zeit des Wohnens in der Wohnung Ihrer Mutter eine Ausgabe für die Miete und die Nebenkosten anerkannt wird.

  • @Sozialversicherungsberater


    @marikowari


    Ich habe die EL noch nicht informiert, da das Sozialamt das verwaltet hat und der Antrag erst vor einigen Monaten (ca. 3-4?) gestellt wurde. Auch habe ich noch nicht nachgefragt. Ich werde das aber sofort der EL melden und auch einen Untermietvertrag machen.


    Vorher aber noch eine Frage. Ich hatte gerade ein kurzes Gespräch mit dem Sozialarbeiter, dabei ging es um die IV-Rente.


    Mir wurde weniger als die gewohnte Summe ausgezahlt, mit der Begründung, dass das Sozialamt noch Berechnungen bezüglich den Zahlungen and die WG und dem IV-Vermögen machen müsste. Er sagte auch, dass das Sozialamt mich Ende Monat (wenn die Kündigung gültig wird) eigentlich abmelden könne, da die Sozialhilfe wegen der IV-Rente zurzeit nicht mehr nötig sei. Ich glaube es war aber eine Empfehlung vom Sozialarbeiter. Danach informiert das Sozialamt die SVA und die IV-Rente soll normal wieder auf mein Konto gehen.


    Der Sozialarbeiter denkt aber immer noch, dass ich jetzt schon einen Beistand habe, was jedoch nicht der Fall ist und das habe ich ihm auch gesagt. Trotzdem habe ich Angst, dass er vielleicht der SVA mitteilt, dass die die IV-Rente dann an die KESB gehen soll. Was denken Sie darüber?


    Er sagte mir auch, dass ich mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid der KESB keine Chance haben werde, was ich allerdings nicht ganz nachvollziehen kann.


    Bitte sagt mir nochmal... bei wem muss ich einen Vorsorgeauftrag machen? (Ich kann den Beitrag nicht mehr finden).


    Der Termin bei der KESB zur Anhörung ist nächste Woche am Mittwoch. Würde es zeitlich noch reichen, wenn ich den Vorsorgeauftrag am Montag mache? Ich bin heute leider mit der Mutter in Zürich unterwegs.


    Und wäre es eine gute Idee die Mutter als Beauftragte zu wählen? Ich bin mir nicht sicher, ob sie die nötige Fachkompetenz hat, zumal sie auch nicht gerade sehr gut Deutsch spricht. Aber momentan vertraue ich ihr am meisten bei der Sache.

  • jualin


    Etwas der Reihe nach:


    Zahlungen der IV/EL gehen in keinem Fall an die KESB. Sondern aussliesslich an dich.


    Das waere allenfalls Anders, wenn du hier eine entsprechende Vollmacht/Weisung gegeben haettest. Zum Beispiel die Zahlung an einen Beistand/In zu leisten. Oder im Falle, dass du bevormundet waerst.


    Und beachte hier bitte, dass eine Verbeistaendung auch nicht eine Bevormundung ist.

  • jualin


    Die Aussage vom Sozialarbeiter, dass du keine Chance hast gegen eine Verfuegung der KESB Beschwerde einzureichen und dann allenfalls auch recht bekommen koenntest, ist schlicht und einfach Quatsch!


    Ich habe je laenger je mehr etwas den Eindruck, dass dieser Sozialarbeiter von seinem Job nicht gerade viel Ahnung hat.


    Unter Sozialarbeit verstehe ich etwas Anderes, als bloss das "Kaesseli" zu verwalten.

  • jualin


    Ob deine Mutter als Beistaendin die noetige Fachkompetenz hat, haengt nicht unbedingt von den Deutschkenntnisssen ab, sondern davon, ob sie einen gesunden Menschenverstand hat und dich vor dir selber, oder Anderen in Schutz nehmen kann, wenn das noetig ist.


    Und wenn noetig, dann auch die entsprechenden Fachleute beiziehen kann.


    Als mir mein Alzheimerli eine Generalvollmacht antrug (etwa gleichbedeutend mit einer Vormundschaft im Fall einer voelligen Zurechnungsunfaehigkeit), hatte ich ich mich mit der KESB in Verbindung gesetzt, um hier den rechtlichen Rahmen zu klaeren. Denn in diesem Bereich .... war es fuer mich auch Neuland. Und musste mich auch von Fachleuten noch etwas beraten lassen.


    Ein Beistand/in muss in erster Linie eine vertrauenswuerdige, also integere Persoehnlichkeit sein.


    Je mehr Fachkenntnisse sie hat.... umso besser!


    Ich kenne deine Mutter ueberhaupt nicht. Und ob sie der Aufgabe gewachsen waere ?.... Habe ich nicht die geringste Ahnung.


    Gut waere allerdings mal, wenn es ueberhaupt einen Vorsorgeauftrag gibt und dort zuerst einmal eine Person eingesetzt ist, der du vertraust!


    (Dann hat die KESB mal etwas zum "chaetschen").

  • jualin


    Ja. Es wuerde reichen einen Vorsorgauftrag am Montag oder Dienstag zu machen. Theoretisch koenntest du diesen auch noch spaeter machen. Nur muesstest du das der KESB entsprechend mitteilen., dass dies gerade auf dem Weg ist.


    Bitte beachte hier, dass die KESB als Erstes mal eine Abklaerung machen muss. Hier wird noch gar nichts entschieden.... seitens der KESB.


    Aber du solltest dich entscheiden, welcher Weg fuer dich begehbar ist.


    Und fuer diese Bergwanderung solltest du dir dein "Znuenitaeschli" mal gut vorpacken.

  • jualin


    Mit Vorsorgeauftrag weiss ich gerade nicht absolut Bescheid.


    Vorlagen dazu kannst du sicher mal im Internet finden. Pro Infirmis, Pro Senectute. Caritas.....


    Bei der Besprechung mit dem Abklaerungsdienst der KESB waere es einfach im Minimum mal hilfreich, wenn du eine vorsorglich ausgefuellte Vorlage auf den Tisch legen koenntest. Die werden sich das dann mal ansehen.


    Und wuerden dann wohl allenfalls auch noch hilfreiche Tips dazu abgeben.


    Noch einmal: Du solltest die KESB nicht als deine Feinde betrachten. Die Aufgabe der KESB, ist es dir zu helfen!

  • jualin


    Ich hatte dir angeboten in einer WG mit mir einzuziehen.


    Wenn du das tun wuerdest, waere dein offizieller Wohnort im Zustaendigkeitsbereich einer KESB-Stelle, von der ich doch recht gut weiss, dass dort die Sachbearbeiter wissen, was ihr Job ist.


    Das Zeitfenster schliesst sich.


    Du musst dich hier mal etwas fuer dich entscheiden!

  • jualin


    Ueber die KESB hoert man meistens nur dann etwas, wenn etwas ueberhaupt nicht gut laeuft. Und dann wird meistens... sehr schnell.... sehr viel geredet. Und ob man da dann auch Alles richtig ernst nehmen soll, ist eine andere Frage.


    Es widerspricht meiner Erfahrung, dass die KESB Familien zerstoert.


    Meiner Erfahrung nach, war da schon vorher zerstoert, noch bevor die KESB davon eine Ahnung hatte.


    Die KESB ist eine Behoerde, welche nach Gesetz vorgehen muss. Und in den allermeisten Faellen tut sie das dann auch. Wie bei jeder Behoerde arbeiten dort Menschen. Und die machen gelegentlich Fehler. Das ist aber nicht der Regelfall.


    In der Regel ist es wohl eher so, dass die Menschen, welche sich ueber die KESB beschweren, einfach einen Suendenbock fuer ihr eigenes Unvermoegen brauchen.

  • marikowari@ schrieb:


    « Ich hatte dir angeboten in einer WG mit mir einzuziehen. »




    @jualin


    mir gefällt der Vorschlag von marikowari@ sehr gut. Das ist ein Versuch wert. Du kannst immer noch nein sagen.


    Ich habe seinen Beitrag mit einem "Daumen hoch" bewertet.


    .


    C-O-R-A

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  • @C-O-R-A


    So wie es aussieht.... habe ich gleich Zimmerdienst angesagt.


    Das innoffzielle B@B ist wohl bereits .... und bis auf Weiteres ausgebucht.


    Vielleicht hat es im Briefkasten noch Platz. ????


    Das Angebot, welches ich noch aufrecht erhalten koennte ..... waere die offizielle Domiziladresse.


    Und als bevollmaechtigter Brieftraeger koennte ich dann meine, etwas feuerresistente, Hand noch etwas zwischenhalten.

  • @C-O-R-A


    Da hat hinterruecks der "soziale Circus" schon mal etwas aufgespielt.