Mit einem Vorsorgeauftrag koenntest du mal verhindern, dass du ueberhaupt jemals eine Beschwerde (bei der KESB) einreichen muesstest.
Nur muesstest du hier im Vorsorgeauftrag eine Person, als moeglicher Beistand / Vertreter benennen koennen, welche /r dieser Aufgabe auch gewachsen ist.
Deine Mutter ist diesem wohl nicht gewachsen. Sonst wuerdest du hier im Forum diese Fragen nicht stellen muessen.