Liegenschaft im Ausland wird 4fach angerechnet bei den EL

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  • Mein Vater ist seit Mai im Pflegeheim.


    Ich habe direkt EL beantragt für ihn. Nun habe ich die ernüchternde Verfügung erhalten. Er bekommt 400.- bei Kosten von 7500.- für das Pflegeheim welches sein Budget jedoch mit 2500.- übersteigt. Es ist unmöglich so zu überleben! Das EL hat seine Liegenschaft in Italien angerechnet mit 120'000.- Euro. Der Verkehrswert liegt bei 57'000.- Euro. Diesen Wert mal 2! Aber gemäss offizieller Schätzung eines Experten hat das Haus lediglich eine Maximalwert von 32'000.-. Der angerechnete Wert durch das AZL ist komplett unrealistisch!!!


    Ich werde Einsprache einreichen aber ich frage mich ernsthaft ob so eine Berechnung rechtens ist??

  • SNett


    Dass bei der Berechnung der EL die Liegenschaft als Vermoegen gerechnet wird, ist auf jeden Fall rechtens.


    Ob hier der Wert dann richtig eingesetzt wurde, ist allerdings fraglich.


    Hatten sie bei der Anmeldung denn die offizielle Schaetzung beigelegt?


    Diese gehoert meines Wissen zwar nicht zu den Unterlagen, welche man zwingend beilegen muss. Es macht aber wohl Sinn, eine Solche beizulegen.


    Mir persoenlich faellt hier noch auf, dass es doch eine recht grosse Differenz von Schaetzung zu Verkehrswert gibt. Wie kommt das?


    Bei einer serioesen Liegenschaftenschaetzung werden mehrere Werte berechnet und dann entsprechend gewichtet. Daraus berechnet sich dann der reale Wert der Liegenschaft.


    Mit realer Wert ist hier eine realistischer Wert innerhalb einer bestimmten Bandbreite gemeint. Der Verkehrswert liegt innerhalb dieser Bandbreite.


    Es kann sein, dass das Haus nicht mehr viel Wert hat, aber auf einem Grundstueck steht, welches an guter Lage ist und deshalb der Verkaufswert der Liegenschaft als hoch gerechnet werden muss. Das treibt dann den Verkehrswert hoch.


    Ob nun der, seitens der EL, eingesetzte Wert realistisch ist, kann ich nicht beurteilen, ohne die Schaetzung studiert zu haben. Allerdings wundere ich mich auch darueber, wenn die SVA/EL hier den doppelten Verkehrswert einsetzt. Das kann ich mir nicht erklaeren.


    Die Verfuegung der EL ist einsprachefaehig. Eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung liegt ueblicherweise bei. Beachten sie die Fristen.


    Sie koennten im Voraus noch versuchen mit zustaendigen Sachbearbeitern per Telefon zu klaeren, warum hier der Wert so eingesetzt wurde. Es koennte auch schlicht ein Rechnungsfehler sein. Dann koennte dies auch ohne das Einspracheverfahren behoben werden.

  • SNett


    Einmal ungeachtet des Liegenschaftwertes habe ich auch sonst den Eindruck, dass hier bei der Berechnung etwas nicht stimmt.


    Normal muessten die Heimkosten durch eigene Einnahmen und zusaetzlicher Leistung der EL gedeckt werden koennen. Da Heimkosten allenfalls bei der EL plafoniert sind, kann es zu einer Unterdeckung kommen. In diesem Fall muss man bei der Gemeinde den Antrag auf Deckung dieser Differenz stellen. Dies macht man ueblicherweise gleich beim EL-Antrag.


    Ich bin kein Jurist und schon gar nicht auf Sozialversicherungsrecht spezialisiert.


    Aber meiner Ansicht nach, stimmt hier etwas nicht.

  • @SNett


    Ich empfehle Ihnen innerhalb der auf der Verfügung angegebenen Frist eine schriftliche von Ihnen unterschriebene Einsprache gegen diese Verfügung einzureichen. Da Sie als Kind Ihres Vaters berechtigt waren eine Anmeldung für Ergänzungsleistungen für Ihren Vater einzureichen, sind Sie auch berechtigt eine Einsprache gegen eine Verfügung über Ergänzungsleistungen für Ihren Vater einzureichen. Eine Einsprache muss einen Antrag (oder mehrere Anträge) enthalten, was bei der Berechnung der Höhe der Zusatzleistungen zur AHV/IV zu ändern ist und muss eine Begründung enthalten, warum dies zu ändern ist.


    Was meinen Sie mit dem Begriff "Verkehrswert"? Woher haben Sie den "Verkehrswert" von 57'000 Euro? Hat Ihr Vater in der Schweiz auf der Steuererklärung für die Schweiz beim Vermögen das Haus in Italien angegeben? Was steht auf der Schweizer Steuererklärung beim Vermögen für ein Wert beim Haus und beim Einkommen für ein Wert für den Eigenmietwert? Da ihr Vater nicht im Haus wohnt, ist bei der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen nicht der bei den Steuern in der Schweiz verwendete "Verkehrswert" des Hauses anwendbar. Im Kanton Zürich wird der bei der Vermögenssteuer verwendete Wert, aber auch als "Verkehrswert" bezeichnet. Ich empfehle Ihnen mit der Einsprache eine Kopie der letzten Steuereinschätzung des kantonalen Steueramts einzureichen, auf welcher man das steuerbare Vermögen und eine Kopie der dieser Steuereinschätzung zugrunde liegenden Steuererklärung einzureichen, auf welcher man den dort eingetragenen Wert des Hauses sieht und in der Einsprache damit zu argumentieren. Ich empfehle Ihnen auch eine Kopie der offiziellen Schätzung des Experten einzureichen. Wenn in der Verfügung nicht begründet wird, wie das AZL den Verkehrswert des Hauses und den Eigenmietwert des Hauses berechnet hat, wie es den Eigenmietwert des Hauses berechnet hat und wie es den Betrag für persönliche Auslagen berechnet hat, sollten Sie in der Einsprache auch schreiben, dass das AZL seine Pflicht die Verfügung ausreichend zu begründen verletzt hat, da nicht nachvollziehbar ist, wie es diese Beträge berechnet hat. Hat Ihr Vater auch Schulden? Erhält Ihr Vater rückwirkend ab dem 1. Mai 2019 Ergänzungsleistungen? Haben Sie auf dem Berechnungsblatt überprüft welchem Stichtag das Vermögen entspricht (z.B. dem Vermögen am 31. Dezember 2018)? Musste Ihr Vater beim Eintritt ins Heim ein Depot (ähnlich wie eine Mietkaution) ans Heim bezahlen? Wurde dieses Heimdepot auf dem Berechnungsblatt beim Vermögen berücksichtigt. Wenn im Vertrag mit dem Heim steht, dass er oder seine Erben das Geld auf dem Heimdepot erst nach dem Austritt aus dem Heim oder nach dem Tod erhält, darf der Betrag auf diesem Heimdepot nicht beim Vermögen angerechnet werden, weil er damit die Ausgaben nicht bezahlen kann. Wurden auch Schulden vom Vermögen abgezogen? War das Vermögen am 1. Mai 2019 abzüglich der Schulden am 1. Mai 2019 tiefer? Hatte der Vater entweder an diesem Stichtag, am 1. Mai 2019 oder jetzt Schulden? Als Schulden gelten auch noch nicht bezahlte Rechnungen auch wenn die Rechnungen erst im darauf folgenden Monat erhalten werden, aber eine während des vorangegangenen Monats bereits erbrachte Leistung betreffen (zum Beispiel die Rechnungen des Pflegeheims für den Monat Mai 2019, auch wenn diese erst im Juni 2019 erhalten wurde). Wie hoch ist der jährliche Betrag für persönliche Auslagen eines Heimbewohners auf dem Berechnungsblatt der Verfügung? Meinen Sie mit "AZL" das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV des Kantons Zürich? Hat Ihr Vater vor dem Eintritt ins Heim im Kanton Zürich gewohnt? Wurde auf dem Berechnungsblatt der Verfügung der tatsächlich pro Jahr verrechnete Betrag für die Tagestage des Heims für Hotellerie (Unterkunft und Verpflegung) und für die Betreuung verrechnet oder ist dieser Betrag tiefer? Normalerweise sieht man auf der Rechnung des Heims eine Tagestaxe für Hotellerie, eine Tagestaxe für Betreuung und eine Tagestaxe für Pflege. Wenn auf der Rechnung auch eine Tagestaxe für Pflege ist, müssen Sie die monatlichen Rechnungen des Heims bei der Krankenkasse Ihres Vaters einreichen und diese muss diese Pflegekosten abzüglich der Jahresfranchise und des auf 700 Franken pro Jahr begrenzten Selbstbehalts ihrem Vater vergüten. Sie können die Leistungsabrechnungen der Krankenkasse, auf denen man sieht wie viel Ihr Vater wegen der Franchise und dem Selbstbehalt bezahlen musste beim Amt für Zusatzleistungen einreichen und diese werden dann als Krankheits- und Behinderungskosten zusätzlich zu den monatlichen Ergänzungsleistungen vergütet. Stehen auf der Verfügung oder auf dem Berechnungsblatt auch kantonale Zuschüsse oder Zuschüsse der Gemeinde?

  • @SNett


    Wenn Sie mir vor dem Ablauf der Frist für die Einsprache Antworten auf meine Fragen geben und mir mehr Informationen darüber geben, was in der Verfügung und im Berechnungsblatt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, auf den Rechnungen des Pflegeheims steht bzw. in welcher Gemeinde in welchem Kanton Ihr Vater vor dem Eintritt ins Pflegeheim gewohnt hat, kann ich Ihnen noch Tipps geben. Ich wollte in meinem oben stehenden Beitrag fragen, ob Sie mit "AZL" das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Zürich meinen?

  • Hallo zusammen!


    Ich bedanke mich schonmal für die sehr ausführlichen Antworten.


    Zur Zeit habe ich Hilfe von der Ombudsstelle, welche mein Anliegen prüft.


    Das Haus wurde inkl. Schätzungsunterlagen beigelegt, da ich wusst dass das Haus nicht mal soviel Wert ist wie der Verkehrswert auf dem "Visura per sogetto" den ich einreichen musste.


    Gemäss Sachbearbeiterin wird der doppelte Wert gerechnet da in der Regel ein Haus höher verkauft werden kann als der Verkehrswert ist. Was in diesem Fall aber genau umgekehrt ist.

  • Hallo zusammen!


    Ich bedanke mich schonmal für die sehr ausführlichen Antworten.


    Zur Zeit habe ich Hilfe von der Ombudsstelle, welche mein Anliegen prüft.


    Das Haus wurde inkl. Schätzungsunterlagen beigelegt, da ich wusst dass das Haus nicht mal soviel Wert ist wie der Verkehrswert auf dem "Visura per sogetto" den ich einreichen musste.


    Gemäss Sachbearbeiterin wird der doppelte Wert gerechnet da in der Regel ein Haus höher verkauft werden kann als der Verkehrswert ist. Was in diesem Fall aber genau umgekehrt ist.


  • @SNett


    Gemäss Sachbearbeiterin wird der doppelte Wert gerechnet da in der Regel ein Haus höher verkauft werden kann als der Verkehrswert ist. Was in diesem Fall aber genau umgekehrt ist.


    So aehnlich hatte ich es mir gedacht, nachdem ich ihre Zeilen gelesen habe. Daher meine Frage, ob sie denn beim Antrag fuer EL ausreichende Unterlagen zum Wert des Hauses eingereicht haben.