Sozialamt verweigert Hilfe obwohl obdachlos und Weisung vom ZAV

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  • Seit tagen verarschen sie mich auf gut deutsch und musste schon 4 Tage auf der Strasse schlafen und soll jetzt bis zu meinem Termin mit einem Sozialarbeiter in einem Asylantenheim unterkommen bis jetzt hab ich keinen Franken Nothilfe noch eine Notunterkunft , was schon an sich eine Frechheit ist da ich als Schweizer Staatsbürger Anrecht auf Hilfe bzw Sozialhilfe habe


    Ist das rechtens ?

  • Sie haben keine Notunterkunft und können in einem Asylantenheim untergekommen: diese Aussage ist ein Widerspruch in sich, denn ein Asylantenheim ist eine Notunterkunft. Anrecht auf Nothilfe besteht unabhängig davon, von welchem Land eine Person das Bürgerrecht besitzt. Dass einem aber das Sozialamt innerhalb weniger Tage eine Gratiswohnung (das wäre dann hingegen keine Notunterkunft mehr) besorgen und dazu noch Geld auszahlen kann, ist hingegen wohl eine etwas gar hohe Erwartung. Ein kooperatives Verhalten mit entsprechendem Umgangston gegenüber dem Sozialdienst schadet in solchen Fällen sicher nicht. Alles in allem erkenne ich soweit kein rechtswidriges Verhalten des Sozialdienstes. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass man Sie dort nebenbei auch auf die für Stellensuchende aktuell extrem günstige Lage auf dem Arbeitsmarkt hingewiesen hat.

  • @NiBBa01


    Mensch ist Mensch. Ein Schweizer ist kein "besserer" Mensch als ein Ausländer. Die Schweizerische Bundesverfassung gibt allen Menschen einen Anspruch auf Nothilfe. Die Nothilfe ist tiefer als die Sozialhilfe. Das gilt auch für die Art der Unterkunft und für das Essen. Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht nur, wenn man die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und alle notwendigen Unterlangen eingereicht hat, welche beweisen, dass man diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und das Sozialamt ausreichend Zeit hatte um diese Unterlangen zu prüfen. Mehrere Forenbenutzer haben Ihnen schon vor Monaten geraten sich beim Sozialamt zu melden. Ich empfehle Ihnen Ihren Ärger unter Kontrolle zu halten und keine Begriffe wie "verarschen" zu gebrauchen und nicht vorschnell anzunehmen, dass irgendjemand Ihnen absichtlich einen gesetzlichen Anspruch nicht anerkennen möchte oder diesen absichtlich verzögern möchte. Die Behörden und manche Leser dieses Forum können es als Frechheit von Ihnen empfinden, dass Sie den Begriff "verarschen" verwenden und sich vielleicht für zu "gut" für ein Asylantenheim halten. Besser ein Asylantenheim als draussen in der Kälte zu erfrieren. Ich empfehle auch keine Abkürzungen, wie ZAV zu verwenden, weil es verschiedene Organisationen mit der Abkürzung ZAV gibt und nicht alle Leser dieses Forums wissen, was Sie damit meinen. Wahrscheinlich meinen Sie nicht den Zürcher Anwaltsverband (ZAV), nicht die Zürcher Abfallverwertung (ZAV), sondern die Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle der Sozialen Dienste der Stadt Zürich (ZAV). Die Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle der Sozialen Dienste der Stadt Zürich kann anderen Gemeinden keine "Weisung" erteilen, weil Sie keine Aufsichtsbehörde für andere Gemeinden ist. Als Bestandteil der der Sozialen Dienste der Stadt Zürich ist die Meinung der


    Zentralen Abklärungs- und Vermittlungsstelle der Sozialen Dienste der Stadt Zürich wahrscheinlich nur für die Sozialen Dienste der Stadt Zürich verbindlich.

  • NiBBa01


    Ich muss mich hier den Ausfuehrungen von Sirio und von Sozialversicherungsberater anschliessen.


    Ich weiss nicht in welcher Welt .... genannt Schweiz sie leben. Und was fuer Ansprueche sie hier geltend machen wollen, weil sie einen Schweizerpass haben.


    Wenn ich hier ihre Frage und ihre weiteren Beitrage lese, dann kann ich ihnen versichern, dass ihre Erfahrung mit meiner Erfahrung definitiv nicht uebereinstimmt.


    Ich moechte diese Episode aus meiner Lebensgeschichte jetzt dem Forum nicht im Detail erzaehlen, wie so etwas zustandekommen konnte und eben passiert war. Weil es eine Reihe ganz unglaublicher und dummer Zufaelle gab.


    Fakt ist: Ich verlor praktisch meine Identitaet!


    Und in meiner ganz kurzfristig eingetretenen Not, ging ich auf das erstbeste Sozialamt der Schweiz, welches ich erreichen konnte. Und verlangte Nothilfe!


    Und bekam sie!


    Aber natuerlich kein Hotelzimmer, sondern Notschlafstelle und etwas Essenration fuer den aktuellen Tag. Und eine Unterstuetzung, um meine verlorene Identitaet wieder zu erlangen. Dies auch im Zusammenspiel mit den Diensten der Polizei.


    Es gibt da so einen Song von einer Polschtergruppe oder so: Die heisst "Tubbeltrophy" oder so.


    Aber wenn du mal ohne Pass und Geld im Dschungel landest ......


    Dann biste echt was am A... der Welt.


    Da kannst froh sein, wenn du in der Schweiz landest, ohne Pass und Geld. Da wird aus meiner Erfahrung heraus noch geholfen. Wenn ihnen nicht mehr geholfen wird.... hat das vielleicht dann..... so mit ihrer..... etwas so "schweizerischen Haltung" was zu tun.