In welcher Frist muss eine Erbschaft ausbezahlt werden?

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  • Mein Vater ist im Januar 2018 verstorben. Die Erben sind seine Ehefrau und 3 Kinder, davon 2 aus erster Ehe. Sein Nachlass besteht aus einem Haus in dem seine Ehegattin und ihr 24 Jahre alter Sohn wohnen. Die beiden wollen noch 5 Jahre länger im Haus wohnen bleiben, das wären dann 7 Jahre nach dem Tod meines Vaters wenn das Haus verkauft würde.


    Um meine Schwester und mich abzufertigen zahlen sie die Steuern der Erbschaft und sagen das Haus sei in 5 Jahren mehr Wert als heute.


    Fragen: Muss ich das akzeptieren? In welcher Frist muss mein Erbeil ausbezahlt werden? Muss ich evl in Kauf nehmen dass man mich auszahlt auf Basis von einem Schätzungswert und anschliessend das Haus teuerer verkauft ohne auszugleichen?

  • Die Frage ist nicht einfach zu beantworten.


    Ich bin kein Jurist. Mein Wissen ist hier beschraenkt.


    Meines Wissens:


    Falls der Vater, allenfalls mit Ehevertrag verfuegt hat, dass im Todesfall sein Erbe vollumfaenglich zuerst der Ehefrau zufaellt, haben sie gegenwaertig wohl gar keinen Erbanspruch.


    Dann kann die Ehefrau mit dem Haus machen, wie sie es will. Und wenn sie anbietet, hier die Steuern zu bezahlen und dann erst spaeter das Haus zu verkaufen, wenn es dann wohl auch noch etwas im Wert gestiegen ist, erscheint mir das auf den ersten Blick nicht unfair zu sein.


    Die genauen Details sind hier allenfalls kompliziert.


    Aber hier koennte ihnen wohl das Erbschaftsamt am besten Auskunft erteilen, wie die Erbfolge genau geregelt wurde (seitens des Vaters).


    Wenn sich die Ehefrau mit ihnen und ihrer Schwester nun aber darauf einigt, sie jetzt auszuzahlen , dann haben sie keinen Anspruch mehr auf eine spaetere Wertsteigerung des Hauses. Mit der Auszahlung ihres allfaelligen Anteils ist die Erbschaft dann verteilt.


    Eine derartige Vereinbarung muesste wohl ebenfalls auf dem Erbschaftsamt gemacht werden, weil damit die Pflichtteile endgueltig abgegolten wuerden.

  • @Pilot2019


    Es gibt keine gesetzliche Frist für die Auszahlung eines Erbteils. Sie müssen sich selbst um die Erbteilung kümmern.


    Wenn der Vater nicht in der vorgeschriebenen Form festgehalten hat, dass die Ehegattin und der Sohn ein Nutzniessungsrecht am Nachlass oder am Haus oder ein Wohnrecht im Haus haben, müssen diese den anderen Erben eine Miete für das Wohnen im Haus bezahlen und die anderen Erben müssen sich an den Kosten des Hauses beteiligen (Gebäudeunterhaltskosten, Hypothekarzinsen, Amortisation der Hypothek).


    Das Erbrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Ich empfehle Ihnen sich die Artikel 457 bis 640, insbesondere ab dem Artikel 602 (Erbteilung) des ZGB durchzulesen.


    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19070042/index.html


    Die kantonalen Anwaltsverbände bieten kostenlose ungefähr 15 Minuten dauernde Rechtsauskünfte an.



    https://www.sav-fsa.ch/de/rech…chtsauskunftsstellen.html