marikowari@
Im Augenblick muss ich vermehrt Prioritäten setzen. Ich muss meine Antworten auf deine "Herzchen-", "Haerzli-" und ähnliche Experimente auf Eis legen.
Wie lange Eis hält, hängt bekanntlich vom Zustand des Klimas ab
C-O-R-A
Geld stinkt nicht!
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Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament die abgelaufene Frist für Gesuche auf Entschädigung von Opfer ehemaligen, fürsorgerischen Zwangsmassnahmen aufzuheben und neue Gesuche zeitlich unbefristet zulassen.
Ist eine solche Regelung sinnvoll?
Nachdem der Gesetzgeber die uns bekannte, peinliche Panne mit den EL behoben hat, muss er Opfern die Möglichkeit geben, ein frisches Gesuch unter Berücksichtigung der neuen Bedingungen zu stellen. Denn es könnte Opfer geben, welche die Entschädigung und ihrerseits eine Entschuldigung der Täter ablehnten, weil sie verstanden, dass "Was" die eine Hand gibt, die andere gleich wieder nimmt.
Sind zeitlich unbefristet Gesuche die richtige Lösung?
Sollte ein wichtigstes Ziel der ganzen Aufarbeitung der Vergangenheit nicht auch sein, den Opfern die selbständige Möglichkeit zu lassen, einen versöhnlichen Schlussstrich nach ihrem Willen unter das traurige Kapitel in ihrem Leben zu ziehen?
Menschen, die aus persönlichen Gründen auf das Angebot des Bundes nicht eingehen wollen, können mit dieser Regelung, wenn sie – wie wahrscheinlich die meisten von uns –früher oder später pflegebedürftig werden, der Gefahr ausgesetzt sein, von anderen Kreisen gegen ihren Willen zum Gesuch gedrängt zu werden.
Ebenso könnte bei einer vermeintlichen oder tatsächlichen Demenz passieren, dass von "Dritten" gegen den einstmaligen Willen der Opfer Gesuche gestellt werden.
Ist das im Interesse der Opfer?
C-O-R-A