Ich bekomme bald eine IV Rente habe aber 30K Schulden war jetzt lang auf dem soz und habe daher Verlustscheine. Zudem habe ich einen Beistand der mein Vermögen verwalten kann. Das IV Geld ist ja unpfänbar jedoch frage ich mich ob mir mein Beistand das Geld direkt aushändigt oder er es für mich sparen will wieso auch immer...
IV Rente und 30K Schulden
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Falls die IV-Rente so hoch ist, dass wirklich etwas angespart werden koennte, muesste der Beistand eigentlich versuchen eine Schuldensanierung herbeizufuehren.
-
Genau ja eine Sanierung wurde angedeutet ich würde jedoch lieber das Geld sparen und dann ein Deal mit dem Inkassobüro aushandeln
-
Das waere genau das, was der Beistand machen sollte.
-
Kann ich ihn nicht davon abhalten?
-
Wenn dieser Beistand gut verhandelt, koennte er bis zu 50% Nachlass aushandeln. Ich wuerde aber vorsichtshalber eher nur mit 30% rechnen.
-
Der Beistand muss grundsaetzlich deine Interessen vertreten. Nicht Seine.
-
MIt der Info kann ich was anfangen danke!
-
Mit wem verhandelt der Beistand genau? Inkassobüros oder Beitreibungsamt direkt?
-
Ich wuerde dir anraten, das Vorgehen betreffend der Schuldensanierung klar mit dem Beistand abzusprechen. Aber dann deinen Beistand verhandeln lassen.
-
Vermutlich muesste er mit Beiden verhandeln. Zuerst aber wohl mit den Inkassobueros. Hast du eine laufende Pfaendung?
-
Es ist nur so wenn ich es richtig verstehe ist IV nicht pfändbar, also ist es doch guter wille es trotzdem sanieren zu lassen und dementsprechend könnte man mir entgegen kommen? Oder klingt das zu dreist?
-
glaube keine pfändung bei mir werden sie automatisch zu verlustscheinen weil ich auf dem soz bin
-
Bitte aufpassen. IV-renten sind beschraenkt pfaendbar.
Nein. Es ist nicht dreist einen guten Willen zu zeigen und zu fragen, ob man dir entgegenkommen koennte.
Ich gehe mal davon aus, dass die Rente nicht so gross ist, dass du innert kurzer Zeit vermoegend werden wuerdest, oder?
-
Nein auf keinen Fall, wie gross sie wird ist auch noch nicht klar
-
Im Gegensatz zu IV ist Sozialhilfe nicht pfaendbar. Daher gibt es bei einer Pfaendung hier "automatisch" einen Verlustschein.
-
Wie gesagt: Sprich das Vorgehen mit dem Beistand ab und lass ihn verhandeln.
Eine neutrale Person, wie der Beistand, hat bei der Verhandlung die besseren Karten,weil sie in der Regel vertrauenswuerdiger erscheinen, als der Schuldner.
-
Ich will meine Schulden loswerden deshalb denke ich höre ich auf deinen rat das er eine gute Sanierung herausholt
-
Grundsätzlich: Eine IV-Rente, sowie EL (Ergänzungsleistungen) sind nicht pfändbar. Im Gegensatz zu anderen Renten, wie zum Beispiel PK (Pensionskasse).
Aber: Die IV-Rente sowie die Ergänzungsleistungen werden zum pfändbaren Einkommen dazu gezählt. Das heisst, dass die Person unter Umständen doch pfändbar ist. Das ist der Fall, wenn noch ein Erwerbseinkommen da ist (zb bei einer "Teilrente", also wenn man nur 3/4, 1/2 oder 1/4 Rente bekommt).
Oder wenn der Betroffene noch eine andere Rente erhält, zum Beispiel aus der Pensionskasse.Maximal ist aber bis zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum pfändbar, oder bis zur Höhe von IV-Rente (+EL), je nachdem, was höher ist.
Wenn rückwirkend eine Rente (und EL, oder PK etc) ausbezahlt wird, dann muss damit Sozialhilfe zurückbezahlt werden. Aber nur für die Zeit, die Sozialhilfe und rückwirkende Rente überschneiden (bis maximal dem Betrag, den man in der Zeit erhalten hat).
Ob der Beistand das eigenmächtig entscheiden kann, ob er eine Schuldensanierung anstrebt oder nicht, hängt auch von der Art der Beistandschaft ab, bzw was er für Befugnisse bei den Finanzen hat.
ZB bei einer Begleitbeistandschaft braucht es zwingend die Zustimmung vom Betroffenen.
Bei einer Vertretungsbeistandschaft darf der Beistand vollkommen alleine entscheiden, muss aber im Interesse vom Verbeiständeten handeln.Bei einer Mitwirkbeistandschaft kann der Beistand unter Umständen ebenfalls alleine entscheiden.
Ich würde vorschlagen, den Beistand doch einmal direkt zu fragen, wie er gedenkt, vorzugehen.
-
Danke fuer deinen Beitrag. Du praezisierst hier.
Der Beistand kann nur dann eigenmaechtig handeln, wenn die verbeistaendete Person als unzurechnenungsfaehig gilt. Oder?