Wer bestimmt Zeitpunkt der Ferien mit dem Kind?

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Hallo zusammen


    Ohne die Vorgeschichte zu erzählen, bitte ich um eine Expertenmeinung.


    Wer bestimmt Streitfall den Zeitpunkt der Ferien mit dem gemeinsamen Kind?


    Das Urteil regelt lediglich, dass der Kindsvater das gemeinsame Kind min. 3 Wochen auf seine Kosten zu sich bzw. mit sich in die Ferien nimmt. Was im Streitfall des genauem Ferienzeitpunkt gilt, wird nicht geregelt.


    Kann dieser Elternteil welcher den gesetzlichen Lebensmittelpunkt des Kindes bildet darüber entscheiden? Gibt es gesetzliche Grundlagen?


    (Es geht hier nicht um meine Person)

  • servusli


    Ich bin kein Experte in diesem Zusammenhang.


    Falls es ein gemeinsames Sorgerecht gibt, muesste der Zeitpunkt gemeinsam abgesprochen werden. Falls es ein alleiniges Sorgerecht gibt, bestimmt hier der "Berechtigte" mit letztem Wort.


    Bitte in beiden Faellen noch den Wunsch des Kindes beruecksichtigen.

  • Und wer entscheidet im Streitfall? Es gilt das gemeinsame Sorgerecht. Beide Elternteile wollen das Kind in der letzen Sommerferienwoche. Lebensmittelpunkt bildet der Wohnort der Mutter.


    Der Vater kümmert sich nur das absolute Minimum um das Kind. Gem. Urteil müsste er einmal unter der Woche etwas mit dem Kind unternehmen. Das macht er nicht, mit der Rechtfertigung er arbeite ja schliesslich 100% und wenn es der Mutter zu viel wird, könne er den Kleinen ja ganz nehmen.


    Die Mutter versucht quasi vergeblich, dass der Kleine seinen Papi mehr sieht. Weil seitens der Grossmutter (Mutter des Vaters) reglm. Vorwürfe kommen, dass die Mutter dem Vater das Kind vorenthalte, fragt diese nun jede Woche per Whatsapp ob er etwas mit dem Kleinen unternehmen will. Auch wenn Sie die Antwort kennt, kann so schriftlich bewiesen werden, dass Seitens des Vaters nur das absolute Minimum kommt.


    Der Vater benutzt das Kind nur als "Mittel zum Zweck" um seiner Mutter gegenüber ein guter Vater zu sein. So will er den Kleinen immer für jedes Familienfest... Ansonsten nimmt er den Kleinen nur wenn die Tochter seiner neuen Freundin da ist. Den Kleinen alleine nehmen geht nicht. Der Vater des Mädchen wohnt in Schottland und es verbringt die ersten 4 Wochen der Sommerferien beim Vater und die letzte Woche bei der Mutter. Weil das die Mutter so will. Weil das Mädchen in der zweitletzten Sommerferienwochen nicht da ist, will der Vater den Kleinen dann auch nicht nehmen. Nur die letzte Woche geht. Die Mutter des Kleinen will die letzte Woche für sich haben.


    Vor zwei Jahren gab es schon ein riesen Streit. Der Kleine wurde seitens des Vaters gegen die Mutter instrumentalisiert so krass dass diese schlussendlich nachgeben musste.


    Die Mutter des Kleinen habe sich schliesslich den neuen Gegebenheiten des Vaters anzupassen heisst es immer wieder.

  • servusli


    Ich weiss darauf nicht wirklich eine schluessige Antwort.


    Aber falls sich die Elternteile nicht einigen koennen, dann ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht praktizierbar und dann wird hier allenfalls die KESB und/oder ein Gericht neu entscheiden muessen.


    Was wohl die Aenderung der Sorgerechtsregelung bedeuten wuerde.

  • meine o.e. habe ich Antwort angepasst. Wurde ausversehen zu früh gesendet.

  • Wie wäre es dann gleich zwei Ferienjahre zum abmachen? Und daran dann auch halten. Welche dann der erste jahr übernimmt kann danach gleich mit Münzwurf entschieden.


    Diese Gerichtentscheid; "müsste er einmal unter der Woche etwas mit dem Kind unternehmen." ist typisches Schweizerisches Justiz-scheisse. Für sowas ist in Skandinavial gelacht. Der Kind sollte möglichst viel zei mit beiden eltern haben. Solche kurzbesuche sind nur störende, weill die komplett künstliche zusammenleben darstellen.


    Es tönt auch so, (Mann arbeitet 100%, und meldet "könne er den Kleinen ja ganz nehmen.") das hier auch sonst einen schräge Scheidungsurteil vorliegt, welche rein gar nichts von Gleichberechtigung versteht. Könntest du dich das beste für dem Kind entschieden und einen 30/70 bzw 50/50 Alternierende Obhut akzeptieren? Oder wird es dir "Finanziell zu teuer"? (KRANK)

  • @jouni


    Wenn in Skandinavien alles so viel besser ist.... warum wandern sie denn nicht dahin zurueck?