Zahnbleaching mit der Sozialhilfe? Ernsthaft?

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  • Dass ein Sozialdienst das Zahnbleaching leichtfertig finanzieren würde, kann ich mir nicht vorstellen. Ein Beitrag für eine an sich rein kosmetische Massnahme mag wohl eine Ausnahme sein, gerade solche werden aber in aller Regel sehr sorgfältig abgewogen. Wahrscheinlich ist es im gegebenen Fall so, dass die Chancen zu einer Anstellung wesentlich grösser sind, wenn sich die betreffende Person mit gepflegt aussehenden Zähnen zu den Vorstellungsgesprächen begibt, was mir je nach Beruf als absolut nachvollziehbar erscheint. So gesehen ist ein solcher Beitrag als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen.

  • @TonyStark


    Ich glaube zwar, dass jemand Ihnen erzählt hat, dass ihm das der Sozialdienst angeblich bezahlt hat. Ich glaube aber nicht, dass das stimmt. Vielleicht liegt ein Missverständnis vor und es war nur eine Dentalhygiene. Rein kosmetische Behandlungen werden normalerweise nicht bezahlt.


    Auf der Webseite der Vereinigung der Kantonszahnärzte gibt es Behandlungsempfehlungen in den Bereich Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Asylwesen. Man muss dort auf die Unterschiede bei den Behandlungen zwischen den Bereichen Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Asylwesen achten.



    https://kantonszahnaerzte.ch/behandlungsempfehlungen/


    Kapitel C.1.4 der SKOS-Richtlinien:




    C.1.4 Gesundheit



    Im Bereich der Gesundheitsversorgung gibt es Leistungen und Kosten, welche über die medizinische Grundversorgung gemäss KVG (vgl. Kapitel B.5) hinausgehen, jedoch im konkreten Einzelfall sinnvoll, nutzbringend und ausgewiesen sind.



    Vergütet werden Auslagen für:



    – Hilfsmittel


    – Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstrukturen



    – Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle



    Zahnarztkosten



    Die Kosten jährlicher Zahnkontrollen und Dentalhygiene werden übernommen. Die Kosten für Zahnbehandlungen sind zu übernehmen, wenn die Behandlung nötig ist und in einer einfachen, wirtschaftlichen und zweckmässigen Weise erfolgt.




    Ausser in Notfällen ist vor jeder Behandlung ein Kostenvoranschlag zu verlangen. Dieser soll auch über das Behandlungsziel Auskunft geben. Die Kosten werden zum SUVA-Tarif bzw. zum Sozialtarif des jeweiligen Kantons übernommen. Bei kostspieligen Zahnbehandlungen kann das Sozialhilfeorgan die freie Wahl des Zahnarztes einschränken und einen Vertrauenszahnarzt beiziehen.



    Zusatzversicherungen



    Die Prämien und Kosten, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen, können in begründeten Fällen übernommen werden. So z.B. für Alternativmedizin, Krankentaggeldversicherungen und Zahn-versicherungen für Kinder.


    Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien):



    https://skos.ch/fileadmin/user…ichtlinien-komplett-d.pdf

  • @Sirio


    Ich teile deine Ansicht. Die von Sozialversicherungsberater allerdings auch.


    In gewissen Faellen ist es aber moeglich und vielleicht auch noetig, ueber die Dentalhygiene hinaus noch weitere Massnahmen zu ergreifen.


    Wenn jemand eine Begabung als Verkaeufer hat und deshalb keinen Job bekommt, weil er wegen seinen kaputten Zaehnen keinen Kunden anlachen kann.... ?

  • "Wie ist das möglich?"


    Wahrscheinlich gar nicht. Aber irgendwelche Lügenmärchen von wegen was Sozialhilfebezüger, Asylanten etc. anegblich alles gratis bekommen geistern ja ständig herum. Und viele glaubens dann auch noch.

  • TonyStark und peon:


    Eure Aussage/n treffen genau ins Schwarze!


    Wegen genau diesen Individuen, die solche Aussagen machen, was sie so Alles angeblich bezahlt bekommen haben (und unter Umständen auch ergaunert haben), haben es die Ehrlichen so schwer ( auch bei berechtigten Ansprüchen) diese durch zu setzen!!!!