Hallo
Von einer Bekannten habe ich gehört, wenn das Kind von geschiedenen Eltern bei der Mutter den Lebensmittelpunkt hat, sich der Vater meldepflichtig macht sollte er eine Lohnerhöhung erhalten. Sie sagte etwas von CHF 50.- oder CHF 100.- pro Monat mehr. Der Vater müsse quasi beim zuständigen Gericht Meldung über den Mehrverdienst machen.
Stimmt diese Aussage? Und was ist die gesetzliche Grundlage für diese Aussage?