Meldepflicht bei Lohnerhöhung Unterhaltsbeiträge Kinder

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  • Hallo


    Von einer Bekannten habe ich gehört, wenn das Kind von geschiedenen Eltern bei der Mutter den Lebensmittelpunkt hat, sich der Vater meldepflichtig macht sollte er eine Lohnerhöhung erhalten. Sie sagte etwas von CHF 50.- oder CHF 100.- pro Monat mehr. Der Vater müsse quasi beim zuständigen Gericht Meldung über den Mehrverdienst machen.


    Stimmt diese Aussage? Und was ist die gesetzliche Grundlage für diese Aussage?

  • servusli


    Hmm? Steht im Scheidungsurteil so etwas geschrieben?


    Falls nicht, dann denke ich, dass es keine generelle Meldepflicht gibt.


    Zumindest gab es das im "alten Recht" nicht. Da konnten die Geschiedenen bei veraenderten Verhaeltnissen des Unterhaltspflichtigen eine Abaenderungsklage einreichen.


    Vielleicht weiss hier jemand anders besser Bescheid?

  • @marikowari


    Gem. diversen Aussagen voneinandere unabhängigen geschiedenen Personen, hörte ich das dies nicht im Urteil stehen müsse da es gesetzlich verankert sein soll. mMn macht es auch Sinn, dass der Ex-Mann von sich aus verpflichtet ist zu melden wenn er mehr verdient. Oder muss sich die Frau reglm. darum kümmern um in Erfahrung zu bringen ob der Ex plötzlich mehr Einkommen hat?

  • servusli


    Das weiss ich nicht.


    Deshalb hatte ich ja noch geschrieben.... weiss da jemand besser Bescheid?


    Ich und meine Exfrau haben nach altem Eherecht geschieden. Damals gab es diese Regel zu einer Meldepflicht nicht. Jedenfalls nicht explizit. Ausser sie wurde im Urteil auch explizit aufgefuehrt.


    Ich habe auf deine Frage reagiert... damit mal jemand reagiert. Aber ich kann dir deine Frage nicht beantworten.


    Zwischen mir und meiner Exfrau war das nie ein Thema. Im Urteil wurden die Betraege festgelegt und damit hatte es sich. Meine Ex und ich versuchten uns daraufhin nach bestem Wissen und Gewissen gegenseitig zu unterstuetzen. Damit sind wir wohl am Besten gefahren.


    Ich habe auf deine Frage auch noch deshalb reagiert, weil ich auch noch gerne wissen wuerde, wie das heute in der Praxis geregelt, respektive gehandhabt wird. Ich koennte jetzt auch nochmal nachschauen, wie es damals genau war. Aber das ist wohl nicht hilfreich.


    Ich hoffe, dass sich jetzt noch andere zu Wort melden, welche da besser Bescheid wissen.


    Gruss, marikowari