NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm
Bei der Rassismus-Strafnorm muss man von einer Fehlkonstruktion sprechen. Wird jemand beispielsweise mittels Kraftausdrücken persönlich angegriffen, so liegt eine Ehrverletzung vor. Diese wiegt nicht schwerer, wenn sich die Beleidigung auf die Ethnie oder die sexuelle Orientierung bezieht. Dennoch entsteht durch das Antirassismusgesetz eine strafrechtliche Verfolgung „von Amtes wegen“ (Offizialdelikt). Daher handelt es sich bei dieser Strafnorm um „Gesinnungsrecht“. Tatsächlich können die zuständigen Behörden politische Aussagen genauso als diskriminierend einstufen. Die ursprüngliche Umsetzung des Antirassismusgesetzes hatte zudem die Schaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zur Folge. In deren Zeitschrift werden Parteien wie die Schweizer Demokraten (SD) sowie auch einzelne Bürger*innen regelmässig des Rassismus bezichtigt. Der „neutrale“ Staat betreibt also mit Steuergeldern Politik. Für die SD hat in diesem Fall die Demokratie ausgedient, zumal die Rassismus-Strafnorm die freie Meinungsäusserung verunmöglicht. Letztlich können sich sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch Homosexuelle im Rahmen der anderen bestehenden Gesetzte erfolgreich zur Wehr setzen. Deshalb NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm! Alex Schneider, Küttigen