Warum ein NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm?

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm


    Bei der Rassismus-Strafnorm muss man von einer Fehlkonstruktion sprechen. Wird jemand beispielsweise mittels Kraftausdrücken persönlich angegriffen, so liegt eine Ehrverletzung vor. Diese wiegt nicht schwerer, wenn sich die Beleidigung auf die Ethnie oder die sexuelle Orientierung bezieht. Dennoch entsteht durch das Antirassismusgesetz eine strafrechtliche Verfolgung „von Amtes wegen“ (Offizialdelikt). Daher handelt es sich bei dieser Strafnorm um „Gesinnungsrecht“. Tatsächlich können die zuständigen Behörden politische Aussagen genauso als diskriminierend einstufen. Die ursprüngliche Umsetzung des Antirassismusgesetzes hatte zudem die Schaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zur Folge. In deren Zeitschrift werden Parteien wie die Schweizer Demokraten (SD) sowie auch einzelne Bürger*innen regelmässig des Rassismus bezichtigt. Der „neutrale“ Staat betreibt also mit Steuergeldern Politik. Für die SD hat in diesem Fall die Demokratie ausgedient, zumal die Rassismus-Strafnorm die freie Meinungsäusserung verunmöglicht. Letztlich können sich sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch Homosexuelle im Rahmen der anderen bestehenden Gesetzte erfolgreich zur Wehr setzen. Deshalb NEIN zur Änderung der Rassismus-Strafnorm! Alex Schneider, Küttigen

  • NEIN zum Zensurgesetz: Kritischer Bundesrat


    Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz zurecht verpönt. Darum hat auch der Bundesrat in seinem Bericht bzw. in der Ratsdebatte eine zögerliche Haltung zu dieser Gesetzesverschärfung eingenommen. Er vertrat die Ansicht, dass diese Gesetzesverschärfung “nicht vordringlich” 1 bzw. “nicht zwingend” 2 sei und wies darauf hin, dass das Strafrecht nur als letztes Mittel (Ultima Ratio) gegen gesellschaftliche Missstände eingesetzt werden sollte. Von solchen Missständen sind wir in der Schweiz aber glücklicherweise weit entfernt.


    Der Bundesrat mahnte in seinem Bericht: “Das Strafrecht soll nicht jedes moralisch vorwerfbare Verhalten lückenlos erfassen, sondern lediglich einzelne, vom Gesetzgeber als besonders sozialschädlich erachtete Verhaltensweisen unter Strafe stellen.” (Bericht des Bundesrats zur Parlamentarischen Initiative Reynard (13.407), BBI 2018 5231-5238, 5234.). Die Meinungsfreiheit verlöre ihre Bedeutung komplett, würde sie sich von aktuellen gesellschaftlichen Trends beeinflussen lassen und Minderheitsmeinungen zensieren. Echte Meinungs- und Informationsfreiheit, verankert in Artikel 16 der Bundesverfassung (BV), kann deshalb nur absolut gelten – sofern keine konkrete Person in ihrer Ehre verletzt wird. Alex Schneider, Küttigen

  • Die Forenbenutzer sollten sich nicht durch das Verschweigen von Informationen in die Irre führen lassen.


    In den Erläuterungen des Bundesrats zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 steht:


    Seite 7 und Seite 25 Empfehlung von Bundesrat und (der Mehrheit des) Parlament JA


    Auf den Seiten 24 und 25 erläutert der Bundesrat und das Parlament, warum diese für ein JA sind.


    Auf Seite 24 steht klar "Sachliche Meinungsäusserungen bleiben weiterhin möglich, sogar dann, wenn sie provokativ oder übertrieben formuliert sind. Die Gerichte messen der Meinungsäusserungsfreiheit grosses Gewicht bei und wenden die AntiRassismusStrafnorm zurückhaltend an. Ein Urteil wegen eines Verstosses gegen die Strafnorm wird nicht leichtfertig ausgesprochen. Denn in einer Demokratie soll Kritik erlaubt sein, namentlich in politischen Diskussionen. Wer respektvoll bleibt, riskiert keine Strafe. Verboten ist nur, was den Kern der Menschenwürde grob verletzt. Einzig Aufrufe zu Hass, Diskriminierung und die Herabsetzung von Personen oder Personengruppen werden bestraft."


    Erläuterungen des Bundesrats zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 (Abstimmungsbüchlein):



    https://www.admin.ch/dam/gov/d…immungserlaeuterungen.pdf


    Die FDP, GLP, CVP, BDP, SP, Grüne und AL sind für ein JA. Nur die SVP und die EDU sind für ein NEIN. Die EVP hat eine Stimmfreigabe beschlossen.



    https://wahlen-abstimmungen.zh…ml#eidgen-ssische-parolen

  • NEIN zur gefährlichen Ausweitung des Antirassismusartikels


    „Bei der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 soll der Antirassismus-Artikel auf die „sexuelle Orientierung“ ausgedehnt werden. Dabei handelt es sich nur um einen neuen Baustein zur strafrechtlichen Kontrolle der „Political Correctness“. Weiteren solchen Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit durch starke Lobbygruppen sind grundsätzlich keine Schranken gesetzt.


    Es geht bei der Gesetzesreform keineswegs um „Hass“ gegen Homosexuelle. Und auch nicht um einen notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen. Vielmehr geht es um ein gefährliches strafrechtliches Instrument in den Händen von Interessengruppen, die missliebige weltanschauliche Ansichten aus dem demokratischen Diskurs verdrängen möchten und das Verhalten aller Bürger*innen mittels Strafrecht auf eine ideologische Linie zwingen wollen. Oder anders gesagt: Es geht um eine strafrechtliche Kontrolle der „Political Correctness“.


    Wer eine abweichende Meinung zu äussern wagt, wird sozial ausgegrenzt, verliert die Stelle und wird schliesslich gar strafrechtlich verfolgt. Die Meinungsdelikte („Hate Crimes“) sind deshalb nichts anderes als eine strafrechtliche Verstärkung des medialen Shitstorms, der regelmässig über Nonkonformisten hereinbricht. Die Genderdebatte, die Debatte um die „Ehe für alle“ und vieles mehr steht neu permanent unter der Drohung des Strafrechts. Zu Recht hat FDP-Ständerat Andrea Caroni im Parlament darauf hingewiesen, dass damit den strafrechtlichen Einschränkungen der Meinungsäusserungsfreiheit potentiell keine Grenzen mehr gesetzt sind.


    Theoretisch könnte auch die Klimalobby verlangen, dass ab sofort bestimmte Äusserungen unter Strafe gestellt werden. Die politischen Mehrheiten hierfür wären wahrscheinlich durchaus gegeben.“ (Sabrina Stoll in Spectrum (SSI) vom Januar/Februar Nr.1/2020)

  • Sozialversicherungsberater


    alescha01


    Auf Seite 24 steht klar "Sachliche Meinungsäusserungen bleiben weiterhin möglich, sogar dann, wenn sie provokativ oder übertrieben formuliert sind.


    Hmm?


    Ist das in der Realitaet wirklich so?


    Ich habe gerade eine etwas gegenteilige Erfahrung gemacht. Nach den jetzt bestehenden "Gesetzen".


    Ich muss hier tatsaechlich auch noch darauf aufmerksam machen, dass die Bedenken von alescha01 nicht unbegruendet sind.


    Das neue Gesetz koennte tatsaechlich dazu fuehren, dass die Meinungsfreiheit dadurch in einer Art und Weise eingeschraenkt werden kann, welche ich als "verfehlt" betrachte.


    Und sie koennte von beiden, oder auch mehreren, politischen Oppositionsseiten, als Mittel zum Zweck missbraucht werden.


    Ich moechte hier auch noch etwas an die Geschichte vor dem 2.Weltkrieg erinnern.


    Da wurden auch Gesetze erlassen, welche nur noch eine einheitliche, weil dann als eine "politisch korrekt" ausgewiesene Meinung zugelassen wurde. "Alles Andere" wurde danach systematisch ausgemerzt. Seitens der Gedankenpartei, welche dazumals die Oberhand hatte.


    Ich bin nicht gerade oft der Meinung von alescha01.


    Aber meiner Ansicht nach genuegt die gegenwaertige Gesetzgebung. Wenn man deren Spielraum auch richtig anwendet.


    (Who are the Brainpolice? F.Z.).

  • @alescha01


    Hier muss ich ihnen mehrheitlich recht geben. Denn hier teile ich primaer die Auffassung seitens des Bundesrats.

  • @marikowari


    "Ich habe gerade eine gegenteilige Erfahrung gemacht. Nach den jetzt bestehenden "Gesetzen"."


    Wollen Sie damit sagen, dass Sie wegen einem Verstoss gegen den bisherigen Artikel 261bis StGB bestraft wurden? Es geht nämlich bei der Volksinitiative darum den Artikel 261bis StGB zu ändern, indem "oder ihrer sexuellen Orientierung" ergänzt wird. Wenn Sie nicht wegen einem Verstoss gegen den bisherigen Artikel 216bis StGB bestraft wurden sagt Ihre Erfahrung nichts darüber aus, wie der Artikel 261bis StGB bisher in der Praxis durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte angewandt wurde.



    Art. 261bis1Rassendiskriminierung


    Rassendiskriminierung


    Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,


    wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,


    wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,


    wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,


    wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


    Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19370083/index.html

  • Sozialversicherungsberater


    Ich wurde nicht bestraft. Ich wurde nur in dieser Richtung etwas angegangen. Ich werde hier auch nicht bestraft werden. Nur das Vorangegangene war mir etwas zuviel.... und ich habe halt mal wieder meine grosse Klappe aufgemacht.... kann das halt nicht lassen. Smile!


    Muss ja noch etwas "Meinungsfreiheit" verteidigen ..... oder so?


    Danke noch fuer die weiteren Informationen.


    Doch ja. Ich bin auch noch der Meinung, dass die bestehenden Gesetze hier vielleicht noch um /gegen die Diskrimierung von "anders gearteten Geschlechtlichkeiten" etwas erweitert werden sollte!


    Weil das geht wirklich nicht, nach meiner Ansicht!


    Ich habe mich in Unkenntniss des genauen Initiativtextes, zu ein paar ethischen Gedanken geauessert. (Ist nicht der Weisheit letzter Schluss!).


    Persoenlich stelle ich mich gegen jede Form von Rassismus. Und muss mich hier auch immer wieder selbst etwas kontrollieren. Wegen meinen Vorurteilen, welchen ich leider auch noch zu oft unterliege.


    Wenn aber die Meinungsfreiheit zu sehr eingeschraenkt wird .... kann es zum Gegenteil dessen werden, was die Initiative bewirken wollte.


    Hier sollte man noch etwas genau ueberlegen.


    Persoenliche Ansicht meinerseits.

  • @Sozialversicherungberater


    @alescha01


    Ich muss hier wohl noch etwas anfuegen:


    In meinem Lebeland ist ein Mitglied der "Polizeitruppe" voellig klar ein "Gay".


    Wird innerhalb der Truppe geschaetzt und geliebt. Und auch in der Bevoelkerung.


    Hmm? ist ja eigenartig? Soviel ... wie der Typ am Abend in der "Dancing Hall der Doerfer" an Frauen um sich versammelt hat, bekommt ja keiner der anderen "Machos" hin? Ja, wie jetzt das?


    Es liegt wohl daran, dass dieser Typ einfach mal eine ganz liebenswuerdige Persoenlichkeit ist. Und das hat zuerst mal gar nichts mit seiner sexuellen Orientierung zu tun.


    Tatsache ist.... er/sie wird gelegentlich auch mal etwas ausgelacht deswegen. Doch sie/er lacht hier mal ganz selbstbewusst zurueck!


    Und ach ja..... falls diese Person zu sehr angegriffen wird, wegen der sexuellen Orientierung..... dann laufen die Frauen im Dorf gleich Sturmfront auf..... Und der Rest der Polizeitruppe..... muss dann wohl den/die "Angreifer" in Schutzhaft nehmen..... !!!


    Es gibt auch noch etwas ungeschriebene Gesetze.


    Die/der "Gay" ist bei uns zu Hause ein sehr gerne gesehener Gast!


    Die Kinder im Heim jubeln.... wenn die "Tunte" zu Gast kommt! Dann ist Party angesagt.

  • @Sozialversicherungsberater


    Die Forenbenutzer sollten sich nicht durch das Verschweigen von Informationen in die Irre führen lassen.


    Exakt meine Meinung.


    Doch wenn die Meinungsfreiheit dadurch beschraenkt wird .... eine etwas abweichende Meinung noch auessern zu duerfen.... dann driften wir den Verhaeltnissen zu, welche damals vor Errichtung des Nazi-Regimes passierten.


    Hier muessen wir wirklich genau aufpassen, was wir gesetzlich verankern. Und was nicht.


    Wir "noch freien Geister" koennten hier durchaus noch etwas in die Irre gefuehrt werden.

  • @Sozialversicherungsberater


    Es geht hier darum, dass die bereits bestehenden Gesetze sehr einseitig ausgelegt werden koennen. Dass hier die sexuelle Ausrichtung in die bereits bestehenden Gesetze noch mit aufgenommen wird, ist nicht unbedingt das Thema, auf das ich hinweisen wollte.


    Mein Thema ist eher.... wie werden diese Gesetze in der Praxis dann auch umgesetzt?

  • @marikowari


    Der Forenbenutzer alescha01 erwähnt in seinem Beitrag nicht, dass der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein ein JA empfiehlt. Der Forenbenutzer alescha01 erwähnt in seinem Beitrag nicht, dass der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein ausdrücklich erläutert, welche Kritik nicht verboten ist und, dass die die Gerichte der Meinungsäusserungsfreiheit grosses Gewicht beimessen und die Antisrassismusstrafnorm zurückhaltend anwenden und ein Urteil wegen eines Verstosses gegen die Strafnorm nicht leichtfertig ausgesprochen wird. Der Forenbenutzer alescha01 erwähnt in seinem Beitrag nicht, dass fast alle Parteien ein JA empfehlen.

  • Sozialversicherungsberater


    Dem kann ich zuerst einmal nichts entgegenhalten.


    Gewisse Kreise scheinen hier bereits etwas den Spiess umdrehen zu wollen.


    Jetzt machen wir hier Oposition! Und dann wenn es angenommen wird.... sind die anderen Parteien verantwortlich fuer unsere Misere. Welche sich natuerlich gaenzlich ohne unsere Schuld...durch die Anderen ergibt.


    Ich bin der Meinung, dass die gegebene Strafnorm auch Zuwiderhandlungen zu Anden, wegen sexueller Diskriminierung zulaesst.


    Hier geht es um den Usus der Gerichte. Die zusaetzliche Verschaerfung der Strafnorm koennte zum Rohrkrepierer werden.


    Ich jedenfalls bin hier noch recht vorsichtig, mit meinem Urteil, wozu ich mich hier entscheiden wuerde.

  • alescha01


    Darueber sollte man schon noch etwas nachdenken:


    Wer eine abweichende Meinung zu äussern wagt, wird sozial ausgegrenzt, verliert die Stelle und wird schliesslich gar strafrechtlich verfolgt. Die Meinungsdelikte („Hate Crimes“) sind deshalb nichts anderes als eine strafrechtliche Verstärkung des medialen Shitstorms, der regelmässig über Nonkonformisten hereinbricht.


    Hmm? Innerhalb der gegeben gesetzlichen Normen passiert das aber noch auffallend haeufig. Ich bin aber der Meinung, dass die gegenwaertige Gesetzgebung hier ausreichend waere.


    Nur? Wo kein Klaeger ist, ist auch kein Richter. Wollen jetzt bestimmte Parteien diese Situation zum Besseren bringen, in dem sie Strafrecht noch verschaerfen, welche im Einzelfall gegenwaertig einfach unzureichend umgesetzt wird? Dadurch wird aus meiner Sicht die Meinungsfreiheit schon zu sehr eingeschraenkt.


    Und gerade die sogenannte "Neutralitaet der Medien" zeigt hier ihre Tuecken. Man darf nur noch ganz sachlich ueber einen Misstand berichten.... aber sonst haben wir dazu keine eigene Meinung mehr. ... wir zitieren nur noch das, was die Depeschenagentur auch noch fuer politisch neutral haelt, obwohl es das gar nicht sein kann. Etc... Etc...

  • alescha01


    Die Meinungsfreiheit verlöre ihre Bedeutung komplett, würde sie sich von aktuellen gesellschaftlichen Trends beeinflussen lassen und Minderheitsmeinungen zensieren.


    Genau dieser Sache sah ich mich erst gerade kuerzlich wieder konfrontiert......


    Was noch irritierender war:


    Nicht nur seitens einer Partei. Sondern praktisch seitens aller involvierten Parteien.


    Noch irritierender war fuer mich allerdings .....


    Die sich so bekaempfenden Parteien.....


    Die gingen nicht auf einen politischen und kleinen Ignoranten, wie mich los..... Die bekaempfen sich in den politischen Lobbys so was von gnadenlos...... und vergessen hier die Aussenseiter.... welche moeglicherweise die totale Revolution der Gesellschaft in das "Parlament" eintragen werden.


    Welcher grosse Politiker traut sich heute noch ...die kleine Greta zu ignorieren?


    Sogar D.Trump hat hier kalte Fuesse!


    Vor noch wenigen Jahren, haette er dieser "Goere" nicht ein Wort zugehoert.... !!!!


    Meinungsfreiheit?


    Wo und wieviel am Meisten?


    Ohne den Trend um die Klimakasthrophe, haette Greta gar nie die Macht zum Wort ergreifen koennen.


    Ohne ihre Worte .... Und die von Anderen auch......


    Wuesste ein Grossteil der so gebildeten Menschheit,......


    .... koennte eben dieser Grossteil der Menscheit immer noch nicht verstehen, welcher Voraussetzung wir gegenueber der Zukunft konfrontiert sind.


    Ohne Meinungsfreiheit.....


    Geht in einer direkten Demokratie gar nichts.


    In den Anderen ... sogenannten Demokratien ... noch deutlich weniger.

  • @Sozialversicherungsberater


    Ich habe es zustande gebracht, der online-redaktion etwas sehr deutlich auf die Fuesse zu stehen. Wegen der Meinungsfreiheit!


    Ich habe sie (Sozialversicherungsberater) in diesem Forum immer geachtet. Insbesondere auch deshalb, weil sie sich nicht davor scheuten.... mir an die Karre zu fahren!


    Machen sie weiter so!


    Ich selbst habe auch noch gerade etwas andere Dinge zu tun....


    Aber wenn es politisch nicht mehr korrekt ist... mal etwas gerade hinaus ... eine eigene Meinung zu vertreten... dann weiss ich nicht mehr so genau.... ob ich in diesem Forum .... ueberhaupt etwas zu sagen habe.


    Ich werde hier in Zukunft wohl etwas stiller werden.


    LG. marikowari

  • NEIN zum Zensurgesetz: Bestehende rechtliche Instrumente genügen.


    Um sich gegen Ehrverletzung, Beschimpfung, Drohung, üble Nachrede oder Verleumdung zu wehren, bietet das Strafrecht bereits heute solide und ausreichende rechtliche Grundlagen. Zusätzliche Gesetze, die scheinbar vor Diskriminierung schützen, sind schlicht unnötig und kontraproduktiv. Denn: Es gibt keinen Rechtsanspruch, vor jeder Äusserung und jedem Verhalten, das jemand als beleidigend bzw. diskriminierend empfindet, geschützt zu sein. Bestünde darauf ein Anspruch, würde dies das Ende einer freien Gesellschaft bedeuten, die auf Toleranz setzt anstelle von Zwang. Auch der offene Dialog in der demokratischen Entscheidungsfindung wäre gefährdet.

  • alescha01


    Auch der offene Dialog in der demokratischen Entscheidungsfindung wäre gefährdet.


    Ich habe bis heute den Initiativtext nicht gelesen. Wie begruendet oder unbegruendet ihre Bedenken sind, kann ich also jetzt keineswegs persoenlich einschaetzen. Meinerseits halte ich ihre Bedenken einfach mal fuer soweit begruendet, dass man mal etwas darueber nachdenken muss, bevor man dann abstimmen geht.


    Am Freitag Abend kommt das Thema in der Arena zur Sprache. Ich werde mir da mal etwas die Argumente von Gegnern und Befuerwortern mal anhoeren. Ich denke, dass ich bis dann wohl auch noch den Text lese.


    Ich komme noch einmal auf etwas von meinem letzten Beitrag zurueck:


    Im Schweizer Fernsehen war zu sehen, wie D.Trump an ein direkte Kampfansage an die Gruppe der Klimaaktivisten richtete, welche Richtung Davos marschierten, um am WEF ein Zeichen zu setzen. Die Kampfansage ging aber nicht direkt an die "politische Gruppierung". Sondern direkt an Greta Thunberg. Und das sehr persoenlich. Denn er zeigte mit dem Zeigefinger auf sie.


    Was er dabei sagte, geht durch ...im Rahmen der political correctness. Doch im Kontext mit seinem Gebahren hat er wohl die Grenze soweit ueberschritten, dass es auch als eine persoenliche Beleidigung aufgefasst werden kann. Und von einigen Klimamaktivisten wohl auch so empfunden wird. Damit hat er aber auch gezeigt, dass er Greta und die Klimakids nicht mehr ignorieren kann.


    Zu einem offenen Dialog ist er anscheinend nicht bereit. Er geht in den "Kampfmodus" ueber, gegen Jene, welche seiner Politik in die Quere kommen.

  • mupli


    Bei einigen Mitbewohnern ist die Hemmschwelle bezüglich Gewalttätigkeiten bis gefühlt zum wöchentlichen Mord und Totschlag sehr tief.


    In der Schweiz geht es diesbezueglich noch recht pfleglich zu und her. Aber auch nicht immer. Das wissen Ordnungskraefte und Rettungsdienste. In anderen Laendern, zumindest an bestimmten Orten, ist es an der Tagesordnung.