Hallo, ich habe . folgende Problematik:
RAV bestraft mich wegen folgendem:
Ich habe einen Termin bei einem Personalvermittler verpasst. Der Personalvermittler wollte mich danach nicht mehr einstellen deswegen. Das RAV Winterthur hat das als Verweigerung einer zumutbaren Stelle eingestuft.
Hier meine Stellungnahme:
1. Ich hatte ein Telefonat mit dem Personalvermittler
2. Ich haben dem Personalvermittler eine E-Mail mit meinem CV und Kontakt zugesendet.
3. Einen Tag nach dem verpassten Termin war ich persönlich vor Ort beim Personalvermittler
Aufgrund dessen, finde ich nicht, dass das RAV Wintethur eine schwere Verschuldung wegen Ablehnung zumutbarer Stelle bestrafen kann. Ich habe mich bereits ein Mal einen Einspruch eingereicht. Ohne Erfolg leider.Was kann ich nun tun?
Freundliche Grüsse