Was tun? Wie wehre ich mich gegen Beschuldigung vom RAV

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  • Hallo, ich habe . folgende Problematik:


    RAV bestraft mich wegen folgendem:


    Ich habe einen Termin bei einem Personalvermittler verpasst. Der Personalvermittler wollte mich danach nicht mehr einstellen deswegen. Das RAV Winterthur hat das als Verweigerung einer zumutbaren Stelle eingestuft.


    Hier meine Stellungnahme:


    1. Ich hatte ein Telefonat mit dem Personalvermittler


    2. Ich haben dem Personalvermittler eine E-Mail mit meinem CV und Kontakt zugesendet.


    3. Einen Tag nach dem verpassten Termin war ich persönlich vor Ort beim Personalvermittler


    Aufgrund dessen, finde ich nicht, dass das RAV Wintethur eine schwere Verschuldung wegen Ablehnung zumutbarer Stelle bestrafen kann. Ich habe mich bereits ein Mal einen Einspruch eingereicht. Ohne Erfolg leider.Was kann ich nun tun?


    Freundliche Grüsse

  • @nanki


    Sie können das tun, was auf der Rechtsmittelbelehrung auf der Verfügung steht, mit welcher Sie für mehrere Tage in der Anspruchsberechtigung eingestellt wurden (Einstelltage). Sie können innerhalb von 30 Tagen seit dem Erhalt der Verfügung eine schriftliche von Ihnen unterschriebene Einsprache einreichen und darin beantragen, dass Sie nicht oder für weniger Tage in der Anspruchsberechtigung einzustellen sind und begründen warum. Wenn später Ihre Einspache in einem Einspracheentscheid ganz oder teilweise abgewiesen wurde, können Sie innerhalb von 30 Tagen seit dem Erhalt des Einspracheentscheids vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich eine schriftliche von Ihnen unterschriebene Beschwerde gegen den Einspracheentscheid mit einem Antrag und einer Begründung einreichen. Sie haben nicht erwähnt, ob Sie bereits beim letzten Mal nach einem "Einspruch" ohne Erfolg beim Gericht eine Beschwerde gegen den ablehnenden Einspracheentscheid eingereicht haben. Dass Sie anscheinend bereits schon einmal Einstelltage erhalten haben, schadet Ihnen nun.


    Was ist passiert? Hat das RAV Ihnen eine Weisung erteilt sich bei diesem Personalvermittler für eine vom Personalvermittler ausgeschriebene offene Stelle zu bewerben? Warum haben Sie den Termin verpasst? Haben Sie einen Beweis, dass Sie sich beim Personalvermittler für das Verpassen des Termins entschuldigt haben? Haben Sie eine schriftliche Bestätigung des Personalvermittlers, dass Sie einen Tag danach dort waren? Hat der Personalvermittler dem RAV gesagt oder geschrieben, dass er Sie eingestellt hätte, wenn Sie den Termin nicht verpasst hätten oder, dass er Sie nur deshalb nicht eingestellt hat, weil Sie den Termin verpasst haben? Sie können sagen, dass Sie die Stelle angenommen hätte, wenn Ihnen der Personalvermittler einen Arbeitsvertrag geschickt hätte oder diese konkret angeboten hätte und, dass es keinen Nachweis gibt, dass Sie die Stelle erhalten hätten, wenn Sie den Termin nicht versäumt hätten. Sie können erklären, warum Sie den Termin versäumt haben.


    Ich empfehle Ihnen sich die Randziffer D79 im Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE durchzulesen und nachzuschauen, welcher Fall am besten auf das passt, was bei Ihnen passiert und wie viele Einstelltage dort für so einen Fall vorgesehen sind. Ich empfehle Ihnen sich auch die Randziffer B363 durchzulesen. Sie können versuchen zu argumentieren, dass Ihr Fall mit dem in der Randziffer B363 geschilderten Sachverhalt vergleichbar ist.


    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE:



    https://www.arbeit.swiss/dam/s…d.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf