Liebe Forumsgemeinde
Lieber Sozialversicherungsberater
Und zwar schreibe ich Euch im Hinblick auf meine kürzlich eingetretene Arbeitslosigkeit.
Der Einfachheit halber finden Sie anbei bitte die Geschichte in Stichworten zusammengefasst:
- 4.5 Jahre angestellt bei Arbeitgeber. Der Kündigung geht seit Juni eine Krankheit voraus welche mit Arztzeugnissen belegt werden kann (Zuerst etwa 1 Monat zu 100% Arbeitsunfähig, dann zu 60% Arbeitsunfähig bis zum Anfang des letzten Anstellungsmonates ).
- In einem Meeting wurde ich Ende September vor die Wahl gestellt selbst zu kündigen oder gekündigt zu werden. Ich musste mich sofort in diesem Meeting entscheiden, Bedenkzeit wurde mir keine eingeräumt.
- Zeitgleich lag mir ein mündliches Angebot einer Firma vor, dass aber Anfang Oktober von der Firma zurückgezogen wurde.
- AVIG Praxis Ziffer D25: Stellt der Arbeitgeber die arbeitnehmende Person unmissverständlich vor die Wahl, selbst zu kündigen oder die Kündigung entgegenzunehmen, ist von einer Kündigung
durch den Arbeitgeber auszugehen.
- Arbeitgeber will von der Kündigung durch ihm natürlich nichts mehr wissen und stellt sich quer.
- Bestätigung gegenüber Arbeitslosenkasse: "Ich habe aus freien Stücken gekündigt".
- Nachweise über Bewerbungen (seit April) liegen vor.
- Arztzeugnisse liegen vor.
- Ein expliziter Befund, aus dem hervorgeht, dass die Arbeit unzumutbar für mich war, beziehungsweise ist, liegt nicht vor. Dieser müsste, sofern dies aktzeptiert wird, noch vom behandelnden Arzt eingeholt werden. Jedoch sollte man sich meiner Meinung nach hier auch auf die bereits vorliegenden Arztzeugnisse für den Zeitraum vor der Kündigung stützen können.
- Hätte mich der Arbeitgeber gekündigt, so wäre, aufgrund der Sperrfrist bei Krankheit, die Kündigung erst einen Monat später wirksam gewesen.
Wie würden Sie hier am besten weiter fortfahren? Ich verstehe dass es bei Eigenkündiung bis zu 60 Einstelltage gibt - mit wievielen Einstelltagen würden Sie in meinem Fall (mindestens) rechnen? Macht ein gerichtliches Vorgehen gegenüber dem Ex-AG hier Sinn? Stichfeste schriftliche Beweise habe ich leider keine - jedoch ist der AG zur wahrheitsgemässen Auskunft gegenüber der Arbeitslosenkasse verpflichtet.
Freundliche Grüsse